Guten und schönen Tag,
In meinem bekanntenkreis hat eine Person Schwierigkeiten. Dieses Mädchen ist 8 Jahre alt und hat kein Kontakt zu ihrem Leiblichem Vater. Ihre Mutter hat laut bestimmter Angaben Krankheiten wie Alkoholsucht und eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. Nun hat die Mutter das Kind in ein Heim „gesteckt“ und will nichts mehr von ihr wissen. Doch sie hat immer noch das volle Sorgerecht ihrer Tochter. … Nun die Stiefschwester (durch die Mutter und 2 Väter) will die Kleine aus dem Heim hinausholen. Doch sie wohnt bei Ihrem Vater der nicht mit diesem Kind verwandt ist , auch er ist mit einem guten sozialen Draht zu der schwester seiner eigenen tochter. (er verdient gut geld , hat noch räumlichkeiten zur verfügung , und sie leben in einer sozialen umgebung , wo sich das kind wohl fühlt ) . wie ist die Rechtslage zur Übertragung des Sorgerechtes, wie kann man die Krankheiten der mutter nachweisen / spielt das eine rolle ? , darf das jugendamt eingreifen oder sind sie nicht dafür zugeordnet? und (WICHTIG) wie soll die stiefschwester /bzw. der Vater der schwester vorgehen um das Sorgerecht zu bekommen ?
Es tut mir Leid das dies ein sehr langer Text ist, aber mir persönlich ist es sehr wichtig das da etwas voran geht
(Angaben Identisch doch nur minimal verändert um kein Gesetz zu verstoßen)
Ich danke euch herzlich wenn ihr mir weiterhelfen könnt !
Liebe Grüße Max