Mädchen 8 will zu Stiefschwester ziehen.. Recht?

Guten und schönen Tag,

In meinem bekanntenkreis hat eine Person Schwierigkeiten. Dieses Mädchen ist 8 Jahre alt und hat kein Kontakt zu ihrem Leiblichem Vater. Ihre Mutter hat laut bestimmter Angaben Krankheiten wie Alkoholsucht und eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. Nun hat die Mutter das Kind in ein Heim „gesteckt“ und will nichts mehr von ihr wissen. Doch sie hat immer noch das volle Sorgerecht ihrer Tochter. … Nun die Stiefschwester (durch die Mutter und 2 Väter) will die Kleine aus dem Heim hinausholen. Doch sie wohnt bei Ihrem Vater der nicht mit diesem Kind verwandt ist , auch er ist mit einem guten sozialen Draht zu der schwester seiner eigenen tochter. (er verdient gut geld , hat noch räumlichkeiten zur verfügung , und sie leben in einer sozialen umgebung , wo sich das kind wohl fühlt ) . wie ist die Rechtslage zur Übertragung des Sorgerechtes, wie kann man die Krankheiten der mutter nachweisen / spielt das eine rolle ? , darf das jugendamt eingreifen oder sind sie nicht dafür zugeordnet? und (WICHTIG) wie soll die stiefschwester /bzw. der Vater der schwester vorgehen um das Sorgerecht zu bekommen ?

Es tut mir Leid das dies ein sehr langer Text ist, aber mir persönlich ist es sehr wichtig das da etwas voran geht

(Angaben Identisch doch nur minimal verändert um kein Gesetz zu verstoßen)

Ich danke euch herzlich wenn ihr mir weiterhelfen könnt !

Liebe Grüße Max

Lieber Max,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Am besten du wendest dich an einen Familienanwalt oder auch das JA.
Viel Erfolg, Charlotte

Lieber Max,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Am besten du wendest dich an einen Familienanwalt oder auch
das JA.
Viel Erfolg, Charlotte

Danke für deine Antwort Charlotte
Aber das JA will sich nicht näher damit beschäftigen und der Anwalt ist laut Berichten zu inkompetent um sich der sache zu nähern
Vielleicht werden sie ihren F-Anwalt wechseln um etwas voran zu kommen
Dankeschön trotzdem , Max

Hallo Max,

es tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus. Denke aber nicht, daß ein Jugendamt dafür zuständig ist. Sondern eher, daß der übliche Adoptions- oder Pflegestellenantrag durchgeführt werden muß. Vielleicht, wenn dies denn noch möglich, wäre da vorab gütige Gespräche mit der sorgeberechtigten Mutter hilfreich.

Wünsche der Kleinen alles Liebe und eine glückliche Zukunft.

Nette Grüsse
Simone

Hallo, ich vermute, die Familie der Stiefschwester müßte zunächst mal die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die von einer Pflegefamilie verlangt werden.
Beim JA gibt es ja auch eine Stelle für Pflegekinder -vielleicht kann man sich zunächst damal erkundigen. Alles Gute

Hallo Max,

das von dir geschilderte Problem ist nicht so einfach über ein Forum zu lösen und ich bitte dich dringend darum, keine voreiligen Schritte zuzulassen. Manchmal haben Leute zwat gute Absichten, können damit aber großen Schaden anrichten, wenn nicht alle Folgen gut abgewogen werden.

Zunächst muss man natürlich alle Chancen auf Bereinigung der Krise innerhalb der Familie versuchen zu nutzen. Es kann ja sein, dass die Mutter momentan überfordert ist und selbst keinen anderen Ausweg wusste. Trotz psychischer Probleme und ggf. Alkoholabhängigkeit, können viele Mütter trotzdem gut für ihre Kinder sorgen. Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie (so nennen das die Behörden) ist immer die letzte Variante, die man natürlich zu vermeiden sucht. Wenn das Kind jetzt schon in einem Heim ist, vermute ich, dass das Jugendamt bereits offiziell die Vormundschaft für das Mädchen geregelt hat.

Um weiteren Schaden zu verhindern, sollten die Verwandten dringend einen Termin beim Jugendamt vereinbaren und nachweisen, dass das Kind bei ihnen gut versorgt wäre. Sie könnten das Kind in Pflege nehmen und später, wenn alles gut verläuft, auch die Vormundschaft übertragen bekommen. Dazu muss man aber beim Jugendamt bzw. dem Vormundschaftsgericht einen guten Eindruck machen und verschiedene Auflagen erfüllen. Außerdem müsste das Kind im Alter von 8 Jahren dazu gehört werden und selbst den Wunsch dazu äußern.

Der Mutter das Sorgerecht und das Kind völlig zu entreißen, halte ich für keine gute Sache, denn es bleibt doch ihr Kind.

Schön wäre es, wenn ihr eine neutrale Person finden könntet, die mit der Mutter darüber spricht. Wenn die Mutter einsieht, dass sie selbst überfordert ist, kann die Mutter selbst den Vorschlag unterstützen und dem Umzug des Kindes zu den Verwandten zustimmen. Damit wird ggf. verhindert, dass das Jugendamt das Kind in eine fremde Pflegefamilie gibt oder in einem Heim aufwachsen lässt. Ein Heim ist immer die schlechteste Lösung, weil das Kind in einer Familie bessere Entwicklungschancen hat.

Es kommt jetzt darauf an, dass die Personen, die dem Kind wirklich helfen wollen, ganz sachlich und vernünftig vorgehen. Ein Kampf gegen die Mutter wird nur noch größeren Schaden anrichten. Ihr solltet die Mutter mit ins Boot holen und den Fall gemeinsam lösen.

Da ich deinen Wohnort nicht kenne, musst du selbst eine Beratungsstelle suchen, die euch beim Gang zum Jugendamt und in rechtlichen Fragen unterstützt.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern wieder schreiben.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo Steve,

erstmals dank ich für alle antworten von euch, und dazu noch schnelle!

das was du geschrieben hast ist auch meine absicht vorerst gewesen. doch als ich hörte wie die mutter mit der kleinen und auch ihrer schwester umgegangen ist halt ich es nicht für notwendig sich mit ihr fachlich oder menschlich in verbindung zu setzen , da es schon gescheitert ist bei einer kontakt aufnahme. ( das heißt nicht das ich im menschlichen sinne gerne menschen aufgebe, aber das ich für ein junges leben lieber zukunft sehen will als solche probleme, der sie als 8 jährige erst in 5 jahren richtig verareiten sollte )

aber da du dieses problem nicht kennst versteh ich deine antwort sehr gut.

ich werde mich an die familie wenden und am besten noch diese gut formulierte antwort dazu geben und hoffe wir kommen da vorran.

danke an deine aufgewendete zeit das hat vielleicht viel weitergebracht

ich will nicht gerne das du aus hamburg, hier im süddeutschen raum uns eine beratungsstelle herausfindest, doch ich bin nicht gerade fachlich und computertechnisch gut bedingt deshalb würd ich dich bitten für Landkreis Sigmaringen ( der Stadt am nähesten ) eine geeignete oder mehrere zu erklären … oder mir eine möglichkeit gibst wie ich es selbst heraussuchen könnte. das wäre sehr sehr hilfreich!

Liebe grüße max

Hallo Max,

bitte wende dich an folgende Stellen:

Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
Herrn Stefan Wiebe
In der Vorstadt 2, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571-57 87, Fax 07571-57 87,
[email protected]

oder

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Jugend
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Ansprechpartner:
Hubert Schatz
Tel.: 07571 102-4200
E-Mail: [email protected]

oder

Erzbischöfliches Kinderheim Haus Nazareth
Brunnenbergstr. 34,
72488 Sigmaringen,
Telefon: +49 07571 / 72030
http://www.haus-nazareth-sig.de

Sicherlich gibt es noch weitere Organisationen.

Wichtig dürfte sein, dass eine neutrale und kompetente Person das Gespräch mit der Mutter sucht, damit es nicht als feindseliger Angriff gewertet wird. Fremde Menschen erhalten oft leichter Zugang zu hilfebedürftigen Personen als die nächsten Verwandten.

Viel Glück!

Steve-HH

Hallo Steve,

Also Vielen Dank für deine Mühe und deinen guten Tipps.
Es wird sich mit Sicherheit etwas Gut ändern.

Wünsche dir noch schöne Zeiten in Hamburg

Mit freundlichen Grüßen Max

Guten Morgen!

Der erste Schritt geht nun auf jedenfall zum Jugendamt. Da die Mutter das Kind in ein Heim gesteckt hat, wird das Jugendamt sich einschalten müssen. Die Krankheiten müssten natürlich nachgewiesen werden, aber da die Mutter das Kind ja abgeschoben hat, wird das Jugendamt einsehen, dass es einen Grund dafür geben muss. Und dann wird natürlich im Verwandtenkreis nach entprechenden Aufenthaltslösungen gesucht. Wenn die Schwestern ein gutes Verhältniss haben, zählt auch die Geschwisterbindung. Und die 8jährige kann auch schon sagen was sie möchte.

Aber das alles geht nur beim Jugendamt. Ich würde an eurer Stelle versuchen, von überall Hilfe zubekommen (z.B. Zeugen für den Alkohol und auch das Heim um Hilfe bitten)

Ich drücke die Daumen!

LG

Guten und schönen Tag,

Die sollen zum jugendeamt gehen und auch ein Rechtsanwalt muss eingeschalten werden und die kinder sind immer geschwister wenn es die gleiche mutter ist nur wenn es der selbe vater und zwei mütter wären dann heißt es halbgeschwister. Und wenn die kleine bei der schwester und deren vater leben will dann sollte dies auch gehen ein anwalt weiß ab wann kinder selbst bestimmen und es werden auch viele mit derm kinde reden und wenn sie sagt das sie zu ihrer schwester will dann sollte dem nichts mehr im wege stehen es könnte halt nur was dauern leider.

Ich gehe mal davon aus, die Halbschwester um die es geht, ist bereits volljährig? Denn sonst wäre das Bemühen sicher ohnehin zwecklos. Ich kann euch nur raten, euch tatsächlich ans Jugendamt zu wenden und die Bereitschaft anzumelden, das Mädchen aufzunehmen. Die wiederum würden dann prüfen, ob das für sie eine Möglichkeit bedeutet. Muss ja nicht auch gleichzeitig heissen, das Sorgerecht zu bekommen, dieses kann auch weiterhin bei der Mutter bleiben, wenn sie mit dieser Möglichkeit einverstanden ist. Wenn nicht, dann muss ohnehin das Jugendamt über das Famliengericht gehen, um die Vormundschaft für das Mädchen zu bekommen. Da sie bereits im Heim lebt, sollten ja die Schwierigkeiten der Mutter dort bekannt sein. Ebenso hat sie dort bereits einen zuständigen Sozialarbeiter, an den würde ich mich wenden.
Guten und schönen Tag,

In meinem bekanntenkreis hat eine Person Schwierigkeiten.
Dieses Mädchen ist 8 Jahre alt und hat kein Kontakt zu ihrem
Leiblichem Vater. Ihre Mutter hat laut bestimmter Angaben
Krankheiten wie Alkoholsucht und eine emotional instabile
Persönlichkeitsstörung. Nun hat die Mutter das Kind in ein
Heim „gesteckt“ und will nichts mehr von ihr wissen. Doch sie
hat immer noch das volle Sorgerecht ihrer Tochter. … Nun die
Stiefschwester (durch die Mutter und 2 Väter) will die Kleine
aus dem Heim hinausholen. Doch sie wohnt bei Ihrem Vater der
nicht mit diesem Kind verwandt ist , auch er ist mit einem
guten sozialen Draht zu der schwester seiner eigenen tochter.
(er verdient gut geld , hat noch räumlichkeiten zur verfügung
, und sie leben in einer sozialen umgebung , wo sich das kind
wohl fühlt ) . wie ist die Rechtslage zur Übertragung des
Sorgerechtes, wie kann man die Krankheiten der mutter
nachweisen / spielt das eine rolle ? , darf das jugendamt
eingreifen oder sind sie nicht dafür zugeordnet? und (WICHTIG)
wie soll die stiefschwester /bzw. der Vater der schwester
vorgehen um das Sorgerecht zu bekommen ?

Es tut mir Leid das dies ein sehr langer Text ist, aber mir
persönlich ist es sehr wichtig das da etwas voran geht

(Angaben Identisch doch nur minimal verändert um kein Gesetz
zu verstoßen)

Ich danke euch herzlich wenn ihr mir weiterhelfen könnt !

Liebe Grüße Max

erstmals danke für deine Antwort

also die schwester ist leider erst 17 jahre alt. und das JA hat bisher nichts unternommen obwohl es denen soweit bekannt sei das die mutter probleme hat.
doch auch der rechtsanwalt will sich da nicht vertiefen, aus wessen gründen auch immer

leider steht dem kleinen mädchen aber viel im wege, da alle das … JA der … Rechtsanwalt es für richtig halten das kind in gewahrsam des heimes zu stecken

hallo tammy
auch erstmals danke für die Antwort

Aber das alles geht nur beim Jugendamt. Ich würde an : eurer Stelle versuchen, von überall Hilfe zubekommen : (z.B. Zeugen für den Alkohol und auch das Heim um : Hilfe bitten)

ich hab auch mittlerweile das gefühl man sollte nicht nur einzelnes unternehmen sondern gerade an alle möglichen stellen gehn um dies aufzuklären, ob die Kleine zu ihrer Schwester darf

Liebe Grüße Max