Mädchen-Mord und Jugendstrafrecht

Hai, Rechtssprechungsauskenner,

mich treibt grad wieder die Neugier um. Die haben doch da einen 18-jährigen am Wickel und vorhin hat da irgendein Reporter gefaselt: „…blahblah … vermutlich nach Jugendstrafrecht, weil er erst 18 ist … blahblah … aber eventuell doch Erwachsenenstrafrecht, wegen der Schwere der Tat…“

Und hier meine Frage dazu: ich glaubte immer, daß die Entscheidung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht, würde ausschließlich aufgrund der Persönlichkeit des Angeklagten getroffen - bin ich auf dem Holzweg oder der Reporter?

fragt
Sibylle

Du hast Recht. Und wenn ich mir den Rest ansehe, den die Presse dazu so schreibt, kann ich nur sagen: Trau den bloßen nicht!

Levay

Zeilenhonorar

„…blahblah … vermutlich nach
Jugendstrafrecht, weil er erst 18 ist … blahblah … aber
eventuell doch Erwachsenenstrafrecht, wegen der Schwere der
Tat
…“

Irgendwie muss auch ein Zeitungsschreiber zu seinem Auskommen mit dem Einkommen vorankommen.

getroffen - bin ich auf dem Holzweg oder der Reporter?

Du hast, Recht und der Schreiber stellt ja nur die Möglichkeiten dar … und hat eine Zeile mehr.

Gruß

Stefan

Hai, Levay,

Du hast Recht.

dacht ich’s mir doch…

Trau den bloßen nicht!

Schon aus Prinzip nicht *g*

Danke
Sibylle

Hallo!

Das darf man sowieso nicht, wenn man so liest welch ein Unsinn über den Herrn Althaus sowohl hier bei uns als auch in Deutschland geschrieben wird, fragt man sich, woher die Presse soviel Unwissen überhaupt hernimmt.

Gruß
Tom

Wenn du magst, führ das doch ein bisschen aus. Würde mich interessieren, was falsch dargestellt wurde - und wie es wirklich war.

Levay

Hallo!

Ja gerne. Ausgangspunkt für die Kritik war ein Interview des Kollegen Dr. Soyer in der ZIB 2 (also den österreichischen Nachrichten um 22 Uhr), die zum Teil falsch verstanden worden ist.

Die Kritik bezog sich darauf, dass so schnell ein Termin anberaumt wurde und dadurch der Eindruck entstanden ist, dass in geheimen Kammern verhandelt wird. Der zentrale Kritikpunkt war, dass andere sehr lange auf Termine warten, während hier ein Verfahren einfach vorgezogen worden ist.

Die Medien haben dies dann aber teilweise (nicht alle Zeitungen, aber doch sehr viele) so dargestellt, als ob sich ein Politiker mit dem Richter geheim irgendein mildes Urteil ausgehandelt hat und Gesetze gebrochen wurden. Das ist aber alles nicht der Fall, denn

  1. im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht darf sich der Beschuldigte durch einen sogenannten „Machthaber“ vertreten lassen. Das ist zwar unüblich (und sehr vielen unbekannt), aber gesetzlich zulässig. Dabei kommt es zu einer vollen Vertretung, d.h. der Machthaber nimmt im Prozess die Position des Beschuldigten ein. Es ist dabei auch zulässig, dass der Verteidiger als Machthaber auftritt.

  2. die sonst vorgesehenen Fristen können im Einvernehmen unterschritten werden, auch das ist gesetzlich zulässig. Dass ein Prozess zur Information der Öffentlichkeit eine bestimmte Zeit ausgeschrieben sein hätte müssen, ist gesetzlich nicht der Fall. Es genügt, wenn die Hauptverhandlung an sich öffentlich ist und das war auch so.

  3. die Strafe ist nicht niedrig, sondern vergleichsweise hoch. Das liegt sicherlich auch daran, dass in Ostösterreich tendenziell strenger judiziert wird als in Westösterreich. Normalerweise würde man hier in Salzburg ein Urteil mit dieser Strafhöhe wohl nicht annehmen und ein Rechtsmittel erheben.

Ich teile zwar die Kritik Soyers, aber so ein großer Skandal ist das wirklich nicht. In Wirklichkeit waren nur einige sensationsgeile Journalisten beleidigt, weil sie nicht rechtzeitig informiert wurden und der öffentliche Pöbel beschwert sich, weil man sich nicht gemeinsam mit den Medien ausreichend über einen Sündenbock empören konnte. Vor allem die Regelung mit dem Machthaber kannte offenbar kaum jemand, und ich muss sagen, ich kann Althaus und seinen Verteidiger sehr gut verstehen, dass sie diesen Weg gewählt haben.

Gruß
Tom

2 „Gefällt mir“

Hallo,
meine Informationen stammen von den beiden Radiosendern SWR Kontra und HR Info - die können so schlecht nicht sein, denn ich hab da ungefähr so verstanden, wie du das jetzt beschreibst.
Allerdings eine Frage:

Die Kritik bezog sich darauf, dass so schnell ein Termin
anberaumt wurde und dadurch der Eindruck entstanden ist, dass
in geheimen Kammern verhandelt wird. Der zentrale Kritikpunkt
war, dass andere sehr lange auf Termine warten, während hier
ein Verfahren einfach vorgezogen worden ist.

So wie ich einen österreichischen Kommentator im Ohr hatte (eindeutig DER Nachteil von Radio und TV, ich muss mich auf meine Erinnerung verlassen), ist die „Methode“ nach der der Prozess so schnell zur Verhandlung kam und auch der kurze zeitliche Abstand zwischen Ankündigung und Hauptverhandlung (ich glaube morgens + Nachmittag des gleichen Tages) eigentlich nicht für solche Fälle (fahrlässige Körperverletzung) gedacht gewesen, sondern für andere Verfahren (er sagte nicht, für welche). Also man könnte das vielleicht als „kreative Verfahrensweise“ nennen.
Kannst du das bestätigen?

Der Kommentator zog übrigens genau den Schluss: Der österreichischen Justiz sei dadurch Schaden zugefügt worden, weil der Eindruck entstehe, dass es Bevorzugung gäbe. (nicht: WEIL es Bevorzugung gibt, sondern weil der Eindruck entstehen könne, es gäbe sie).

Gruß
Elke

Hallo!

Ja es kommt drauf an, was man liest oder hört. In guten Medien wurde das eh so im Prinzip richtig dargestellt.

Wofür eine Regelung gedacht wurde, ist im Prinzip nicht so wichtig. Es kommt drauf an, ob es eine Regelung gibt oder nicht. Das Problem bei der Sache war und ist, dass die Medien vielfach das Abwesenheitsverfahren und die Regelung mit dem Machthaber durcheinandergebracht haben. In beiden Fällen ist der Beschuldigte in der Hauptverhandlung nicht da, aber wenn ein Machthaber da ist, dann ist es kein Abwesenheitsverfahren. Weiters sind dann auch Verfahrensbestimmungen des LG und des BG verwechselt worden.

Ein Beispiel: Irgendwo habe ich ungefähr folgenden Satz gelesen:

„Es wurde in Abwesenheit verhandelt, obwohl Althaus zur Sache noch nicht gerichtlich einvernommen wurde.“

Das suggeriert dem Unkundigen, dass da irgendetwas nicht in Ordnung ist, obwohl das so nicht ist. Die gerichtliche Einvernahme ist erforderlich im Abwesenheitsverfahren vor dem Landesgericht. Im Abwesenheitsverfahren vor dem Bezirksgericht aber nicht. Im konkreten Fall ist es darüber hinaus so, dass die Einvernahme des Machthabers der Einvernahme des Beschuldigten gleichzuhalten ist. Damit wurde Althaus rechtlich gesehen sehr wohl zur Sache einvernommen.

Es sind also sehr oft die Feinheiten zwischen den Zeilen, die da etwas suggerieren, was nicht der Fall ist.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Danke für die Erklärung, Tom.

Gruß
Elke