Mädchen10verursacht Lackschaden-wer haftet?

Hallo! :smile:

Es war so, dass wir (die Mutter des Mädchens, deren Sohn und Freundin und das Mädchen) einkaufen fuhren. Wir parkten neben einem bereits stehenden Fahrzeug. Alle stiegen aus, gingen in den Supermarkt. Das Mädchen ging zurück, um etwas aus dem Auto zu holen. Beim Öffnen der Tür verursachte sie einen Lackschaden am Fahrzeug nebenan. Als wir mit dem Einkaufen fertig waren, wartete die fremde Besitzerin bereits auf uns. Welche Versicherung greift da? die Kfz Versicherung meines Freundes, weil es sein Auto ist oder die Familienhaftpflichtversicherung der Mutter, bzw. des Mädchens. Wir haben es per privater Haftpflicht versucht, diese hat aber abgelehnt.

was machen wir nun?

Vielen Dank schon mal!

LG, Sarah

Hallo Sarah,

die Ablehnung der Privathaftpflichtversicherung ist klassisch, da sog. „Be- und Entladeschäden“ ausgeschlossen sind und von der Kfz-Versicherung gedeckt werden müssen.

Daher bleibt nur die Versicherung deines Freundes. Wichtig hierbei: Man kann nachdem die Versicherung geleistet hat, einen Schaden auch „zurück kaufen“ um eine Höherstufung zu vermeiden. Alles eine rechnerische Frage, was sich eher lohnt. Im Endeffekt müsste man dann mit der Mutter klären, ob sie den Schaden trägt.

Die Privathaftpflicht ist aber wie gesagt nicht „die böse“, das ist durchaus üblich so!

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo Sarah,

die Familienprivathaftpflicht der Eltern des Kindes wenn diese dabei waren (also die Mutter) bzw. wenn nicht Ihre Privathaftpflicht, wenn Sie „verantwortliche Tagesmutter“ zu dem Zeitpunkt waren.

Mit welcher Begründung hat der Versicherer die Regulierung abgelehnt ?

mfg jochen

Hallo,

die Ablehung der Privathaftpflicht war korrekt da es sich hier um einen KFZ Schaden handelt. Da der Schaden im Zusammenhang mit einer Autofahrt steht greift hier die KFZ Haftpflicht Ihres Freundes.
Wäre der Schaden vor der Haustür beim spielen passiert wäre das ein Schaden für die Privathaftpflicht.

Jetzt können Sie nur schauen ob Sie den Schaden über die Haftpflicht Ihres Freundes regulieren oder ob es sich lohnt den Schaden selbst zu bezahlen.

Gruß Andres

Hallo!

Alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kfz stehen laufen über die Kfz.-Haftpflicht!

Der Schaden am Fahrzeug des Freundes allerdings geht aus meiner Sicht GANZ KLAR auf das Konto der Privathaftpflichtversicherung!

Also einfach noch mal einreichen und den RICHTIGEN Schaden anmelden!

Gruß
Christoph Mittler

Hallo Christoph! :smile:

Am Auto meines Freundes ist nichts zu sehen. Lediglich am Wagen der neben uns stand ist ein Kratzer.

Hallo,

da das Öffnen der PKW Tür grundsätzlich dem Betrieb des Fahrzeuges zuzuordnen ist, ist hier auch der KFZ Versicherer zuständig.

Entsprechend klarstellend sind solche Schäden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch ausgeschlossen.

Also ziemlich eindeutig: Der Schaden ist über die KFZ Versicherung abzuwickeln.

Viele Grüße
Nancy

Hallo pinkiedance,

Schäden, die beim Be- und Entladen des Fahrzeugs entstehen, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Hier erfolgt allerdings auch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Wenn der Schaden nicht so groß ist, kann man ihn evtl. im Smart Repair Verfahren reparieren lassen, die Kosten können hier wesentlich geringer ausfallen. Viel Glück, Barbara

Hallo Sarah,

da die private Haftpflicht-Versicherung über die sog Benzinklausel als Ausschlussklausel verfügt, greift hier die Haftpflicht-Versicherung des Autos.

Schaut, ob Ihr den Schaden aus eigener Tasche bezahlt, denn der Kfz-Vertrag wird dann in 2011 höher gestuft. Also diese Tatsache mit einberechnen!

so long
pe sturm

Hallo,

dann bleibt ja nur noch die Kfz-Haftpflicht!!!

MfG

Hallo Christoph! :smile:

Am Auto meines Freundes ist nichts zu sehen. Lediglich am
Wagen der neben uns stand ist ein Kratzer.

Das ist ein nicht mal ganz uninteressanter Fall!
Es ist nämlich so, daß zwei Schäden entstanden sind, so oder so! Der erste Schaden ist der am Auto des Nachbarn und der zweite im Vermögen des Freundes!
Der wird nämlich zurückgestuft, wenn er den Schaden nicht aus eigener Tasche begleicht!
Damit ist ihm ein Vermögensschaden entstanden!

Dieser Vermögensschaden sollte an und für sich über die Privathaftpflicht des Verursachers gedeckt sein.

Dann wäre an der Schadenmeldung eigentlich nur falsch, daß sich der Nachbar mit seinem Schaden an den Freund und der Freund mit seinem Vermögensschaden an den Verursacher und dessen Privathaftpflichtversicherung hält!

Ich resümiere allerdings jetzt schon mal, daß es wohl Zeit zum Wechsel der Privathaftpflichtversicherung ist, wenn die versuchen den Schaden abzuschmettern und scheinbar weit und breit keine Beratung in Sicht ist!

Gruß
Christoph :smile:

Leider greift hier ausschließlich die Kfz Versicherung.

LG

Stephan Brückner

hallo Sarah,
stell mir doch bitte mal das Ablehnungsschreiben der PHV zur Verfügung auf [email protected]. Bin etwas verwundert, denn das ist Sache der PHV und nicht der KFZ-HV.
MfG
Dr.Schamberger

Hallo,

kenne mich hier leider nicht aus. Die Kfz-Haftpflicht des Freundes hat damit aber nichts zu tun.

Viele Grüße,
Micha

Auch hallo und guten Tag,

wenn das Kind 10 Jahre alt ist, und so kann ich es wohl aus dem Titel ersehen, weiß ich nicht mit welcher Begründung die private Haftpflichtversicherung der Mutter des Kindes die Regulierung ablehnen will.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters kommt hierfür nicht auf denn weder er, noch die berechtigte Fahrerin haben den Schaden verursacht.
Hingegen ist das Mädchen mit ihren 10 Jahren deliktfähig, wie es so schön im versicherungs-chinesisch heißt.
Also muss auch die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, es sei denn…… ??? vielleicht hat die Mutter die Prämie nicht oder zu spät bezahlt…. ???
Nur zu sagen „hat abgelehnt“, ist kein Argument.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

Ganz einfach, der Schaden ist beim Ein- bzw. aussteigen aus dem PKW passiert, dabei ist es unerheblich, wer das gemacht hat. Es haftet also die KFZ-Haftpflichtversicherung mit Rüchstufung etc. Die Privathaftpflicht haftet wegen der sog. Benzinklausel nicht, diese besagt, dass Schäden, die in Zusammenhang mit der Nutzung eines Kfzs entstehen nicht versichert sind.

Hallo,

nach meiner Einschätzung der Situation erfolgt die Ablehnung der privaten Haftpflichtversicherung zurecht.
Der Schaden ereignete sich durch den Gebrauch eines KFZ und ist deshalb klar der KFZ-Haftpflicht des
schadenverursachenden Fahrzeugs zuzuordenen. Leider wirkt sich dieser Schaden auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Eine Regeressmöglichkeit gegen das Mädchen / Ihre Mutter sehe ich nicht, weil sie als Mitversicherte anzusehen sind.
Tut mir leid, dass ich keine bessere Nachricht habe, für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Jürgen Glaser

Hallo Sarah,

es haftet die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs, dessen Tür gegen das andere Auto schlug.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

sorry - aber was schreibt Ihr hier alle für einen Bullshit ? Benzinklausel, Be- und Entladeschäden ?? Trifft doch hier alles nicht zu!

Das ist klar ein Fall für die PHV - vorausgesetzt Deliktunfähigkeitsklausel!

Gruß Jochen
(Versicherungsmakler)

Hallo auch!

Dies ist unumstritten ein Schaden, der aus dem Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden ist (öffnen und bedienen der Tür, wer das macht, ist egal) -> also der Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

Für eventuelle Kosten durch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes kann außerhalb der Versicherung ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden, der aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Ansonsten ist hier keine Versicherung eintrittspflichtig.

Besten Gruß
Chris