Guten Tag, mein Mann hat sich von mir getrennt. Wir waren nur ein 3/4 Jahr verheiratet und ich habe seinen Nachnamen angenommen. Ich will unbedingt meinen alten Nachnamen wieder zurück da mir mein jetziger meines Mannes einfach nur noch peinlich ist und ich sehr viel leid damit verbinde. Dazu kommt noch das wir eine Tochter haben die natürlich auch den Nachnamen meines Mannes hat. Wir sind nicht geschieden und das steht auch in nächster Zeit nicht an. Nun meine Frage: Kann ich meinen alten Mädchennamen wieder annehmen oder geht das erst nach der Scheidung ? Wie ist das bei meiner Tochter, darf der Name geändert werden ? Ich bin im 5. Monat schwanger. Wie ist das bei diesem Kind ? Muss es den Namen des Vaters annehmen ?
gleich vorweg: im Namensrecht hat sich in den letzten Jahren so einiges getan. Ich bin da nicht up to date!
Normalerweise erhalten alle ehelich geborenen Kinder den seinerzeit festgelegten Familiennamen. Nur aus schwerwiegenden Gründen war seinerzeit eine Änderung möglich. Ein bloßes entzweien der Lebenspartner zählte nicht darunter. Aber auch das könnte sich mittlerweile geändert haben.
Tut mir leid, wenn ich hier nicht weiterhelfen kann.
Mit dem Namensrecht kenne ich mich nicht so gut aus. Was ich weiss ist, dass der Mädchenname nach der Scheidung wieder angenommen werden kann. Ob eine reguläre Namensänderung ausserhalb der Scheidung möglich ist, kann ich nicht sagen. Die Kinder - auch das Ungeborene - sind eheliche Kinder und tragen den Nachnamen des Ehemannes. Soweit ich weiß, bleibt das auch nach der Scheidung so.
Hallo,
das tut mir sehr Leid für dich. Ich hoffe, dass du deine Kugelzeit trotzdem ein wenig genießen kannst.
Du kannst sicherlich deinen Mädchennamen wieder annehmen, aber soweit ich weiß, erst nach der Scheidung. Die Namensänderung ist auch nicht kostenlos.
Da eure Tochter ehelich geboren ist und wie du schon sagtest, den Namen deines Mannes trägt, wird das auch so bleiben. Es sei denn, dein Noch-Ehemann ist damit einverstanden, dass eure Tochter, deinen Mädchennamen annimmt. Das gleiche gilt für den Zwerg in deinem Bauch. Ausser, ihr seit bis zur Geburt schon geschieden (was aufgrund der kurzen Ehedauer sicherlich schnell machbar wäre). Aber du sagtest ja bereits, dass eine Scheidung erstmal nicht ansteht.
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte. Ich wünsche dir noch eine schöne Kugelzeit und wünsche dir für alles was noch kommt viel Kraft und starke Nerven.
Liebe Grüße, Speedy
ich bin Experte für die psychologischen Folgen von Trennung und Scheidung. Deine Fragestellung ist rein juristischer Natur. Bitte wende ich an einen Fachmann, der Dir witerhelfen kann. Viel Erfolg und Kopf hoch.
Hallo, ich bin mir nicht sicher ob das so ohne weiteres geht. Ich denke aber dass heutzutage auch namensänderungen vorgenommen werden können ohne scheidung. Allerdings ist dies natürlich mit Kosten verbunden. Das ungeborene Kind trägt dann den Nachnamen der Mutter oder des Vaters.
Hallo Mathilda,
nichts spricht dagegen, den Mädchennamen wieder nach
der Scheidung zu führen, allerdings im Trennungsjahr
fraglich. Ein Anruf beim Standesamt wird dir sicher
weiter helfen.
Bis dahin
liebe Grüße
Anke Löffelhardt
Hallo Luna,
das sind sehr viele und sehr spezifische Fragen.
Bitte wende dich an dein Standesamt, die können dir das ganz genau und i.d.R. auch kostenlos beantworten.
Du kannst mich gerne auch unter [email protected] ereichen.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd
alter Name kein Problem, Info beim Standesamt
gleiches gilt für die ungeborene Tochter. Diese kann dann auch den Namen der Mutter annehmen. wenn sie bereits standesamtlich erfasst ist, (geboren ist) dann bleibt es bei dem Namen.
Aber auch Hier kann das Standesamt verbindliche Auskunft erteilen.
Hallo,
soviel ich weiß, geht das erst nach der Scheidung.Normalerweise hat das Kind den Namen des Vaters an zu nehmen,außer man ist nicht verheiratet,was in diesem Fall ja so ist.Nach der Scheidung können nur Sie den Namen ändern.Die Kinder weißich nicht.LG
Hallo Sie können Ihren Mädchennamen wieder annehmen.
Ihre Tochter behält den Namen des Vaters (ausser es gibt schwerwiegende Gründe die das Kindeswohl beeinträchtigen diesen zu ändern)
das ungeborene Kind würde dann Ihren Namen bekommen
Viel Glück
Ps: bedenken das Ihre Tochter immer erklären muss warum Mami nun anders heisst als sie selbst, es ist schliesslich nur ein Name.
Tut mir leid, meine Antwort ist scheinbar nicht bei Ihnen angekommen, wie ich in meinem Profil sehe.
Selbstverständlich können Sie Ihren alten Namen wieder annehmen. Lg Susanne