Hallo ihr Rechtsverdreher
,
können Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit wieder den Mädchennamen ihrer Mutter (logischerweise…) annehmen, wenn sie jetzt den Namen des Vaters tragen? Eine Scheidung hat mit der Sache zum Glück nichts zu tun. Die Änderung wäre -wenn überhaupt möglich- nur aus ästhetisch-geschmacklichen Gründen *g* notwendig. Wie gesagt, es geht um die Annahme des Mutter-Names, also nicht um eine komplette Neukreation.
grüße
ingmar
PS: Wie sähe überhaupt der Kostenfaktor aus? Wenn ein Antrag auf einen B-Führerschein schon 50 Euro kostet…
Moin Ingmar,
warum willst Du diesen Verwaltungsakt auf Dich nehmen ? Falls die Änderung überhaupt möglich ist (ich hoffe, jemand anders hier kann das beantworten) wirst Du neben den Gebühren für die eigentliche Namensänderung noch einen neuen Perso, Reisepass, Führerschein bezahlen müssen. Weiter mußt Du Deine Namensänderung bei 1000 Leuten von der Versicherung über die Bank bis zum Zeitungsabo bekannt machen. Ein mächtiger Aufwand und - nebenbei gesagt - sooo schlimm finde ich Deinen Namen eigentlich gar nicht, besser als Müller/Meier/Schröder (*g*) isser doch allemal.
Gruß,
Tommy
Hallo Ingmar,
aus dem Familienrecht lässt sich so eine Änderung m. E. nicht begründen. Aber es gibt das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndG). Da heisst es in § 1:
„Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen […] kann auf Antrag geändert werden.“ Allerdings ist das nach § 3 nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Beim Standesamt Karlsruhe kann man dazu z. B. folgendes nachlesen:
„Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören.“
Eine Änderung des Familiennamens kostet dort bis zu 1.022 Euro.
Am besten wendest du dich an deine Gemeindeverwaltung (Standesamt). Die sind dafür zuständig und werden dir sagen, ob eine Änderung in diesem Fall möglich ist.
Viele Grüße
Sebastian
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Hi,
Eine Änderung des Familiennamens kostet dort bis zu 1.022
Euro.
Wären es nun 300 Euro, dann hätt ich vielleicht nichts gesagt…
Huiuiui, was mit diesem Geld wohl angestellt wird…das fliesst doch zum Großteil wieder überallhin, nur nicht in die Namensänderung. Naja, aufregen nützt nichts.
Gut, dann werde ich wohl möglichst bald heiraten müssen!
Trotzdem danke euch beiden!
ingmar
ab 2,50 Eu
Hallo, eine Änderung kann aber auch nur 2,50 Eu (zwei füffzig)kosten, das ist gehaltsabhängig und wenn die gerade erst 18Jährige noch Schülerin oder sonstwie ohne Gehalt ist durchaus drin!Im übrigen wäre auch die Änderung schon vorher möglich gewesen(durch Eltern veranlasst, denen scheint ja was dran zu liegen)
Schöne Grüße Susanne
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