der nächste Winter kommt bestimmt. Deshalb folgende Fragen:
Wenn in einer Mietwohnung in 3 Zimmern die Fenster derart undicht sind, dass die Gardinen sich deutlich sichtbar bewegen, wenn es draussen windig ist - ist das ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss?
Was kann man dann tun, wenn der Vermieter undichten Fenster quasi als geniale „vollautomatische Lüftung“ bezeichnet und keinen Mangel darin sieht?
Könnte der Vermieter nach einer Beseitigung des Mangels die Miete erhöhen mit dem Verweis auf Modernisierungsmassnahmen?
Laut gültiger Rechtsprechung darf die Miete ja, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht über dem Mietspiegel liegen. Aber wie genau kommt man an den für seine Wohnung zutreffenden Betrag?
Wenn der Vermieter neue Fenster einbauen lässt, hat man während der Baumassnahmen Anspruch auf Mietminderung (wg. Dreck, Lärm)?
Ist es auch ein Mangel wenn im Keller unter einer EG-Wohnung ständig (Tag und Nacht, ganzjährig) ein Kellerfenster offen steht und zwischen Keller und EG keinerlei Isolierung vorhanden ist?
Ist es ein Mangel wenn der Weg vom Fahrradkeller zur Straße von dornigen Büschen umsäumt ist, deren Zweige soweit auf den Weg ragen, dass man diesem kaum benutzen kann, ohne sich darin zu verheddern?
der nächste Winter kommt bestimmt. Deshalb folgende Fragen:
Wenn in einer Mietwohnung in 3 Zimmern die Fenster derart
undicht sind, dass die Gardinen sich deutlich sichtbar
bewegen, wenn es draussen windig ist - ist das ein Mangel, den
der Vermieter beseitigen muss?
Neue Isolierung durch den Vermieter würde hier evtl. helfen! Ob neue Fenster ein Muß sind kann man schlecht so sagen. Eine neue Isolierung tut es meist auch… Sicher ist es ein Mangel.
Was kann man dann tun, wenn der Vermieter undichten Fenster
quasi als geniale „vollautomatische Lüftung“ bezeichnet und
keinen Mangel darin sieht?
Ihn schriftlich auffordern mit Fristsetzung den Mangel zu beseitigen. Allerdings hat er nicht unrecht mit seiner automatischen Belüftung, wenn im Anschluß alles wieder dicht ist, muss schon auf gute und vor allem richtige Belüftung geachtet werden. Die Feuchtigkeit wird sich im Anschluß bei falscher Belüftung nämlich einen anderen Weg suchen wollen…
Könnte der Vermieter nach einer Beseitigung des Mangels die
Miete erhöhen mit dem Verweis auf Modernisierungsmassnahmen?
Bei komplett neuen Fenstern (zum Bsp. vorher Einfachverglasung, jetzt Isolierberglasung, etc) würde diese Möglichkeit sicher bestehen.
Laut gültiger Rechtsprechung darf die Miete ja, wenn ich es
richtig verstanden habe, nicht über dem Mietspiegel liegen.
Aber wie genau kommt man an den für seine Wohnung zutreffenden
Betrag?
Mietspiegel über die Stadt/Gemeinde besorgen und nachlesen!
Wenn der Vermieter neue Fenster einbauen lässt, hat man
während der Baumassnahmen Anspruch auf Mietminderung (wg.
Dreck, Lärm)?
Ab hier kommt es mir ein wenig so vor als würde es nur darum gehen möglichst noch günstiger zu wohnen?! Was glaubst Du wie lange der Austausch von Fenstern dauert? Das sollte in deiner Wohnung innerhalb von ein paar Stunden gegessen sein!
Ist es auch ein Mangel wenn im Keller unter einer EG-Wohnung
ständig (Tag und Nacht, ganzjährig) ein Kellerfenster offen
steht und zwischen Keller und EG keinerlei Isolierung
vorhanden ist?
Zieht es hier durch die Bodendecke? Die Frage ist mir nicht ganz schlüssig. Wem gehört der Raum mit dem Fenster?
Ist es ein Mangel wenn der Weg vom Fahrradkeller zur Straße
von dornigen Büschen umsäumt ist, deren Zweige soweit auf den
Weg ragen, dass man diesem kaum benutzen kann, ohne sich darin
zu verheddern?
Schneide die Büsche doch zurück oder weise den Vermieter drauf hin. Evtl. Kosten dafür könnte der Vermieter auch über die Nebenkosten abrechnen - also könntest ja auch evtl. Du es machen…
Deine Fragen sind derart umfassend und klar definiert, dass hier bei einer Beantwortung einer Frage - da die Fragen nicht allgemein gehalten sind - was auch Jesch in seiner Antwort durchaus abführt - gegen die FAQ verstoßen würde. Insgesamt sind jedoch komplizierte Fragen z. Modernisierung angesprochen, die grundsätzlich erfordern, dass ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein beratend eingeschaltet wird.
Gruss Günter
der nächste Winter kommt bestimmt. Deshalb folgende Fragen:
Wenn in einer Mietwohnung in 3 Zimmern die Fenster derart
undicht sind, dass die Gardinen sich deutlich sichtbar
bewegen, wenn es draussen windig ist - ist das ein Mangel, den
der Vermieter beseitigen muss?
Was kann man dann tun, wenn der Vermieter undichten Fenster
quasi als geniale „vollautomatische Lüftung“ bezeichnet und
keinen Mangel darin sieht?
Könnte der Vermieter nach einer Beseitigung des Mangels die
Miete erhöhen mit dem Verweis auf Modernisierungsmassnahmen?
Laut gültiger Rechtsprechung darf die Miete ja, wenn ich es
richtig verstanden habe, nicht über dem Mietspiegel liegen.
Aber wie genau kommt man an den für seine Wohnung zutreffenden
Betrag?
Wenn der Vermieter neue Fenster einbauen lässt, hat man
während der Baumassnahmen Anspruch auf Mietminderung (wg.
Dreck, Lärm)?
Ist es auch ein Mangel wenn im Keller unter einer EG-Wohnung
ständig (Tag und Nacht, ganzjährig) ein Kellerfenster offen
steht und zwischen Keller und EG keinerlei Isolierung
vorhanden ist?
Ist es ein Mangel wenn der Weg vom Fahrradkeller zur Straße
von dornigen Büschen umsäumt ist, deren Zweige soweit auf den
Weg ragen, dass man diesem kaum benutzen kann, ohne sich darin
zu verheddern?
für zugige Fenster gibt es das bewährte Tesa-Moll, denn neue Fenster beinhalten eine Modernisierungsmaßnahme und somit eine Mieterhöhung.
Austausch Fenster wie schon gesagt geschieht innerhalb ein paar Stunden.
Ein offenes Fenster im Keller kann man schließen bzw. den Vermieter informieren und Büsche kann man auch selbst abschneiden wenn der Vermieter nicht reagiert - eine Berechtigung zur Mietminderung sehe ich hier nicht.