Mängel am Haus - wer ist in der Pflicht?

Hallo Rechtsexperten.

Käufer K hat ein altes Fachwerkhaus gekauft. Makler war die Sparkasse und der Kaufpreis betrug 35000 Euro (was für ein schönes Wortspiel in dem Zusammenhang :wink: ).

K war blöderweise sehr blauäugig und hat weder einen experten hinzugezogen noch sich das Haus selbst sehr genau angeschaut noch konkret nach Mängeln gefragt (ja, da hat K einen Fehler gemacht, über den wir nicht zu diskutieren brauchen).

Das Haus ist zwar bewohnbar, aber jetzt stellt K im Zuge einer Renovierung fest, daß sich teilweise überhaupt keine Ausfachungen in den Wänden befinden und daß mindestens eine Wand wegen eines früheren Schädlingsbefalls äußerst marode ist.
Beides hätte ein Experte nach Ks Meinung leicht von außen feststellen können müssen.

Dann stellt sich noch die Frage, ob im Zuge einiger Modernisierungen des Vorbesitzers (Heizungseinbau, neue Fenster) diese Mängel nicht hätten auffallen müssen.

Was mich eigentlich interessiert:
Ist es eine Bringschuld der Sparkasse, das Haus auf solche Mängel zu untersuchen und K - ungeachtet des relativ niedrigen Kaufpreiss - auf die Sanierungsbedürftigkeit hinzuweisen?

Oder hätte K sich selbst um eine Expertise kümmern müssen (jaaa, was zweifelsohne vernünftig gewesen wäre)?

Oder muß K einfach davon ausgehen, daß bei einem solchen Haus zu dem Preis einfach mit erheblichen Mängeln zu rechnen ist?

Der Vorbesitzer und -bewohner ist übrigens inzwischen verstorben, die Mitverkäuferin lebt zwar noch, hatte aber keine Ahnung vom Zustand des Hauses.

Gruß

Michael

Was mich eigentlich interessiert:
Ist es eine Bringschuld der Sparkasse, das Haus auf solche
Mängel zu untersuchen und K - ungeachtet des relativ niedrigen
Kaufpreiss - auf die Sanierungsbedürftigkeit hinzuweisen?

Es ist nicht Aufgabe des Maklers, einen Käufer vor einer Dummheit zu bewahren. Es wäre Aufgabe des Verkäufers, auf den Sanierungsbedarf hinzuweisen und bei arglistigem Verschweigen bekannter Mängel, hätte der Käufer Möglichkeiten. Wenn ein Verkäufer verstorben und der andere das Objekt nicht kannte, hat der Käuer naturgemäß schlechtere Karten.

Oder muß K einfach davon ausgehen, daß bei einem solchen Haus
zu dem Preis einfach mit erheblichen Mängeln zu rechnen ist?

Der niedirge Preis hätte zur Vorsicht mahnen müssen.

Hallo Michael,
auf welcher Basis hat denn die Sparkasse den Kaufpreis ermittelt? Lag dazu ein Wertgutachten vor?
Fragende Grüsse von Lari

PS: Ansonsten schließe ich mich schon mal der bereits gegebenen Antwort an. Aber von der Beantwortung der o. g. Frage könnte u. U. etwas abhängen.

Hallo Michael,
auf welcher Basis hat denn die Sparkasse den Kaufpreis
ermittelt? Lag dazu ein Wertgutachten vor?

Das ist die Frage. K hat sich meines Wissens damals nichts dergleichen zeigen lassen (jaaa, selbst schuld…).
Aber irgendwie muß die Sparkasse ja auf den Preis gekommen sein.
K will sich dazu mal mit der zuständigen Maklerin in Verbindung setzen.

Es wurde nach Ks Auskunft jedenfalls nicht auf die Sanierungsbedürftigkeit hingewiesen. Weder vom Verkäufer noch von der Maklerin.
Zumindest einer der beiden hätte ja um den Zustand wissen müssen, zumal in der Vergangenheit schon Ausbesserungsarbeiten durchgeführt wurden.

Daß der Käufer bei dem niedrigen Kaufpreis hellhörig hätte werden müssen, steht m.E. auf einem anderen Blatt…?

Gruß

Michael

Es ist nicht Aufgabe des Maklers, einen Käufer vor einer
Dummheit zu bewahren. Es wäre Aufgabe des Verkäufers, auf den
Sanierungsbedarf hinzuweisen und bei arglistigem Verschweigen
bekannter Mängel, hätte der Käufer Möglichkeiten.

D.h. der Makler wäscht seine Hände komplett in Unschuld? Oder kann der auch arglistig verschweigen?

Wenn ein
Verkäufer verstorben und der andere das Objekt nicht kannte,
hat der Käuer naturgemäß schlechtere Karten.

cLeider. Die Klausel mit „keine ihm bekannten Mängel“ ist ziemlich… naja.

Der niedirge Preis hätte zur Vorsicht mahnen müssen.

Schon richtig. Aber ein niedriger Preis entbindet den Verkäufer ja nicht von seinen Pflichten.

Gruß

Michael

Hi,

jetzt mal andersherum gefragt: Glaubst Du, Du kannst für 35.000,00 € ein komplett saniertes Haus erwerben?

Was wäre das Haus Wert gewesen, wenn es komplett saniert gewesen wäre?

Bei einem Haus in dieser Preisklasse sollte einem eigentlich klar sein, daß ein gewisser Renovierungsbedarf bestehen dürfte. Bei uns würdest (ländlicher Raum in Bayern, weitab von Großstadtmetropolen) Du für 35.000,00 € gerade einmal ein Grundstück mit 350 m² Fläche bekommen mit vielleicht einer abbruchreifen Hütte drauf.

Du müsstest jedenfalls beweisen können, daß der Mangel schon vorher dem Verkäufer bekannt war.

Gruß
Tina

Hallo Tina.

jetzt mal andersherum gefragt: Glaubst Du, Du kannst für
35.000,00 € ein komplett saniertes Haus erwerben?

Nein, aber darum geht’s auch nicht. Es gibt aber durchaus die Chance auf brauchbare Häuser in der Preisklasse, die keine Ruinen sind.

Was wäre das Haus Wert gewesen, wenn es komplett saniert
gewesen wäre?

Die Frage geht eher in die Richtung „war es in dem Zustand überhaupt noch 35000 Euro wert?“.

Bei einem Haus in dieser Preisklasse sollte einem eigentlich
klar sein, daß ein gewisser Renovierungsbedarf bestehen
dürfte.

Sicher. Aber zwischen „gewisser Renovierungsbedarf“ und „Komplettsanierung“ ist ein himmelweiter Unterschied!

Gruß

Michael

Hi,

wo gibt es denn so günstige Häuser? Ich meine das nicht böse, aber das würde mich wirklich interessieren, 35.000,00 € sind schon arg billig. Alles was ich zu diesem Preis gefunden habe waren renovierungsbedürftige Häuser.

Wurde vertraglich eigentlich eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Wie bereits gesagt, Du mußt nachweisen können, daß der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Gruß
Tina

D.h. der Makler wäscht seine Hände komplett in Unschuld?

Ja, der hat mit dem technischen Zustand des Objektes nichts zu tun.

kann der auch arglistig verschweigen?

Nein.

cLeider. Die Klausel mit „keine ihm bekannten Mängel“ ist ziemlich… naja.

Das reicht heute nicht mehr aus, das Problem ist ein anderes.

Schon richtig. Aber ein niedriger Preis entbindet den
Verkäufer ja nicht von seinen Pflichten.

Stimmt, aber der eine ist verstorben und der andere kannte das Objekt nicht. Der möglicherweise Regreßpflichtige ist abhanden gekommen.

Aber selbst wenn man einen hätte, würde der Richter fragen, was man unternommen hat, um die Mängel aufzufinden.