Mängel an der Küche: wer ist zuständig bei Möblierung

Hallo, ich habe eine kleine Wohnung ohne Besichtigung angemietet:

Wohnungsangebot: "vollmöblierte Apartment, moderne Einrichtung ,ausgestattet mit TV, Stero, Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Kaffeemaschine, Wasserkoche, … "(aber auch keine Küche, Kühlschrank, usw.) Mietvertrag: „Es ist vollständig möbliert, die beiliegende Inventarliste ist Teil des Mietvertrages. Es befindet sich im vertragsgemäßem Zustand und ist frisch/nicht renoviert.“

Inventarliste: alles bis zum letzten Löffel aufgeführt, aber keine Küche, Kühlschrank, usw.

Die Küche hatte von Anfang an und jetzt immer mehr Mängel. Der Vermieter ignoriert und weigert sich zu kommen, trotz Strom-Kurzschlüsse, Wasseraustritt, Zerfall der Schränke, …

Was macht man am besten? Fristsetzung alles bereits erfolgt.

Darf ich die Küche (nach umfangreicher Dokumentation) herausnehmen, selbst eine kaufen und die Miete mindern?

Was ist das dür ein Objekt bei dem Wäsche, Handtücher und Löffel auf der Invetarliste stehen? Ein Hotel?

Wenn alles so penibel aufgelistet ist und die Küche expilizit ausgenommen wurde wäre für mich offensichtlich daß eben keine (funktionierende) Küche inkludiert ist bzw. alles was dort nicht oder als nicht funktionstüchtig vermerkt ist einfach nur Schrott ist. Und wenn die Küche eh nicht auf der Liste steht spricht nichts dagegen eine neue Küche zu kaufen. Ob das allerdings zu einer Mietminderung berechtigt würde ich dann bezweifeln, wenn die Küche doch extra ausgeschlossen wurde. Die neue Küche kann man sich halt beim Auszug entweder wieder ausbauen und mitnehmen oder ggf. ablösen lassen…

Sowas ohne es gesehen zu haben zu mieten und dann die ordnungsgemässe Übernahme zu quittieren (was heißt da "vertragsgemäßem Zustand " ) ist natürlich schon einmal ein Fehler. Eine fehlende oder völlig desolate Küche müß einem schliesslich auffallen.
Etwas diffiziler ist die Sache natürlich bei Schäden an den Wasser- u E-Leitungen die man nicht gleich erkennen konnte - solche verdeckten Mängel kann man sicher reklamieren und ggf. auch auf Kosten des Eigentümers beheben lassen - insbesd. wenn es um Mängel geht von denen auch eine erhebliche Gefahr ausgeht (Strom, Gas,… etc.) - da wird man auch nicht lange zuzwarten müssen bevor man einen Handwerker beauftragen darf um weitere Schäden oder Gedahren abzuwenden - da wäre man fast schon dazu verpflichtet. Ist natürlich alles davon abhängig was bzgl. der Küche konkret in der Mietvereinbarung steht…

Was ist das dür ein Objekt bei dem Wäsche, Handtücher und Löffel auf der Invetarliste stehen? Ein Hotel?

Wenn alles so penibel aufgelistet ist und die Küche expilizit ausgenommen wurde wäre für mich offensichtlich daß eben keine (funktionierende) Küche inkludiert ist bzw. alles was dort nicht oder als nicht funktionstüchtig vermerkt ist einfach nur Schrott ist. Und wenn die Küche eh nicht auf der Liste steht spricht nichts dagegen eine neue Küche zu kaufen. Ob das allerdings zu einer Mietminderung berechtigt würde ich dann bezweifeln, wenn die Küche doch extra ausgeschlossen wurde. Die neue Küche kann man sich halt beim Auszug entweder wieder ausbauen und mitnehmen oder ggf. ablösen lassen…

Sowas ohne es gesehen zu haben zu mieten und dann die ordnungsgemässe Übernahme zu quittieren (was heißt da "vertragsgemäßem Zustand " ) ist natürlich schon einmal ein Fehler. Eine fehlende oder völlig desolate Küche müß einem schliesslich auffallen.

Etwas diffiziler ist die Sache natürlich bei Schäden an den Wasser- u E-Leitungen die man nicht gleich erkennen konnte - solche verdeckten Mängel kann man sicher reklamieren und ggf. auch auf Kosten des Eigentümers beheben lassen - insbesd. wenn es um Mängel geht von denen auch eine erhebliche Gefahr ausgeht (Strom, Gas,… etc.) - da wird man auch nicht lange zuzwarten müssen bevor man einen Handwerker beauftragen darf um weitere Schäden oder Gedahren abzuwenden - da wäre man fast schon dazu verpflichtet.

Ist natürlich alles davon abhängig was bzgl. der Küche konkret in der Mietvereinbarung steht…

Es handelt sich um eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung.

Da ich beruflich vom Ausland zurück bin erfolgte die Anmietung über Internet und Post.

Die Mängel wurden sofort nach Einzug angezeigt, aber Vermieter geht auf Tauchstation.

Gut. Minderung fällt damit weg.

Wichtig ist für mich, wenn ich die alte Küche entferne und entsorge der Vermieter dann nicht meine neue gute Küche „beansprucht“ für sich und verbleib in der whg.

Ergänzung: Die Inventarliste wurde erst bei Wohnungsübergabe angefertigt (also 4 Wochen nach MV-Unterzeichnung).

Ja schwierige Situation. Wenn ich eine voll möblierte Whg. miete würde ich auch eine funktionierende Küche erwarten - zumind. eine Spüle, Herd und Kühlschrank müsste vorhanden sein um als funktionierende Whg. zu gelten.
Wenn sich erst später - nachdem eine als funktionierend inseriert (nicht als Ruine für Bastler) Whg. gemietet wurde - herausstellt daß dort gar keine Küche (oder auch keine Heizung, kein Strom, Wasser oder so in der Art) vorhanden ist wäre das ev. eine arglistige Täuschung und der Vertrag wäre dann gar nicht gültig - nur darf man sie auch nicht als in Ordnung übernommen bestätigen sondern sofort reklamieren und den Vertrag stornieren bzw. entsprechend zu modifizieren (manche Dinge wie z.B. Strom, Fenster, Türen oder ein Dach sind ja soweit selbstverständlich daß man das nicht extra betonen muss daß es sie gibt …)

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… dazu müsste man halt den Wortlaut im Einzelnen kennen. Aber manche Räume und deren Mindestausstattung sind gesetzlich ziemlich klar definiert, da bräuchte man wohl nicht extra dazuschreiben daß in einem WC zumind. eine simple WC-Muschel u- ein Spülkarten ist (und nicht nur ein Loch im Wohnzimmerboden als WC deklariert ist …) - man müßte eher nur umgekehrt dazuschreiben wenn dort eben keine Muschel und Spülkasten ist sondern nur die Anschlüsse dafür … oder vermerken wenn’s dort auch ein Handwaschbecken mit goldenen Armaturen und geschliffene Spiegel in antiken Barockrahmen gibt…

Huhu,

Grundsätzlich Vermietetet ist alles was sich in der Wohnung Befand (außer es wird verienbart das x und Y noch abgeholt werden wie z.B. Waschmaschine vom Vormieter) , dazu muss es nicht gesondert Vertraglich aufgenommen werden. Der Vermieter ist für die Instandhaltung zuständig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Wenn sich erst später - nachdem eine als funktionierend
inseriert (nicht als Ruine für Bastler) Whg. gemietet wurde -
herausstellt daß dort gar keine Küche (oder auch keine
Heizung, kein Strom, Wasser oder so in der Art) vorhanden ist
wäre das ev. eine arglistige Täuschung und der Vertrag wäre
dann gar nicht gültig - nur darf man sie auch nicht als in
Ordnung übernommen bestätigen sondern sofort reklamieren und
den Vertrag stornieren bzw. entsprechend zu modifizieren

kannst du bitte aufhören, hier dummes zeug zu verbreiten? aufgrund welchen vertrages könnte wohl ein schadensersatzanspruch entstehen, wenn der mietvetrag deiner behauptung nach ‚ungültig‘ wäre? oder sonst irgendein anspruch?

Nur weil die Küche unklar ist, ist trotzdem der MV gültig. Soviel ist mir klar.

Wie gesagt, wäre mir schon eine rechtliche Info dienlich, ob die „alte“ Küche im Eigentum und Verantwortung des Vermieters steht.
Was ja wirklich der Witz ist, dass die Küche in der Inventarliste fehlt, aber wirklich jeder Gegenstand ansonsten aufgeführt ist.
Ist die Küche evtl. ein fester Bestandteil des Gebäudes? Habe mal so was gelesen.