mängel an eigentumswohnung - was ist zu tun

Hallo!
Nehmen wir an, eine Person A kauft von der Immobiliengesellschaft XY eine Eigentumswohnung, die komplett saniert und renoviert übergeben wird.
Nach etwa einem Jahr zeigen sich erste Mängel: die Farbe am oberen Balkon blättert ab, es zeigen sich Risse im Putz, die Doppelglasfenster beschlagen zwischen den beiden Scheiben…
Wie würde man in einem solchen Fall vorgehen? Müsste das seitens der Firma XY beoben werden, würde Person A selbst für die Behebung der Schäden sorgen müssen, könnte man finanzielle Auslagen einfordern, wenn Person A die Schaden selbst behebt, könnte irgendeineGewährleistungspflicht seiten der Firma XY hinfällig werden, wenn Person A selbst Hand anlegen sollte?

Ich hoffe, mir kann jemand Antworten geben.
Vielen Dank im Voraus
daddeldue

Außenputz, Balkonfarbe (im Fassadenbereich) und Fenster sind Gemeinschaftseigentum.
Dafür ist prinzipiell erst einmal der Verwalter der erste Ansprechpartner. Dann müßte man die Teilungserklärung prüfen, ob bzgl.Kostentragung irgendwelche Sonderregelungen getroffen sind (Fenster).
Gruß n.