Hallo haben (ich und meine Frau) eine neue Wohnung gekauft. Der Kauf ist komplett abgewickelt und wohnen jetzt auch schon seit einem Monat in der Wohnung. Jetzt fallen Mängel auf die nie erwähnt wurden bzw. nicht schriftlich festgehalten sind wie: in der Speisekammer ist es leicht feucht Fenster beschlägt ständig, oder die alten Heizungskörper wurden bei der Montage der neuen nicht fachgerecht entfernt (also die Halterungen der alten Heizkörper)JETZT meine Frage kann ich im Nachhinein bei den alten Eigentümern das geltend machen und evtl. Geld für die Behebung der Mängel fordern???
Das kommt auf die Festlegung im Notarvertrag wegen Gewährleistung an, ferner offne Mängel, die bei der Besichtigung hätten erkannt werden können ist es schwierig, es sei denn der Verkäufer läßt sich überrumpeln, bei verdeckten Mängeln sieht es besser aus, Feuchtigkeit in der Speisekammer muß die Ursaache geklärt sein, evtl. ungenügende Lüftung? dampfende Speisen abgestellt?
Kann man also aus der Ferne nicht hinreichend klar beantworten. Dennoch alles Gute in der neuen Wohnung wünscht RA Streich
Da würde ich mich lieber eine Rechtsauskunft holen, die ist kostenlos, ich kenne mich da nicht aus
Natürlich kann man nachträglich die Beseitigung von Mängeln verlangen, die einem bei der ersten Besichtigung bzw. der Abnahme nicht auffallen konnten. Das wäre hier die Feuchtigkeit.
Die Fenster und die Heizungen sehe ich kritisch, denn das es sich evtll. um nicht gut isolierte Fenster handelte bzw. die Montagemängel an den Beizkörpern hätten einem schon bei der Besichtigung bzw. Abnahme auffallen müssen. Außerdem halte ich es für fraglich, ob beschlagene Fenster oder Montagehalterungen hinter der Heizung tatsächlich Mängel sind. Ältere Fenster beschlagen wegen fehlender Dichtigkeit halt. Diese relative Undichtigkeit der Fenster ist bautechnisch sogar evtl. ein Vorteil, da es dem Luftaustausch dient und Feuchtigkeit in der Wiohnung (Schimmel) vermeidet.
Und die alten Montagehalterungen hinter einem Heizkörper zu bemängeln halte ich, mit Verlaub, für kleinlich.
Was anderes ist der feuchte Raum. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie feucht ist er und wodurch wird die Feuchtigkeit hervorgerufen. Ist z.B. Schimmel zu sehen? Je nach Alter und Bauzustand der Wohnung würde ein Gericht hier natürlich unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Was in einem Altbau hinnehmbar ist muss für einen Neubau natürlich anders bewertet werden.Auch müste gefragt werden, wie die Feuchtigkeit entsteht und wer dafür verantwortlich ist? All das ist kompliziert und schreit nach Beratung durch einen Anwalt.
Sie sollten sich jedoch angesichts der aus meiner sicht geringen Erfolgsaussichten einer Klage fragen, ob es Ihnen der stress wert sit.
wer-weiss-was
wer-weiss-was: Mängel an neu gekaufter Wohnung
Hallo Peccator,
bei Deinem aktuellen Problem, diesen Mängeln in der neu gekauften Wohnung, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Ob Du bei einem freundlichen Gespräch mit dem Verkäufer auf quasi freiwillige Kulanz noch was erreichen kannst - das wäre ja möglich. Versuche das doch einfach mal.
Herzliche Grüße
Bernhard
Ich würde mit dem Verkäufer sprechen und notfalls einen Anwalt konsultieren. Es muss doch eine Art Garantie geben. Ich bin aber kein Experte.
Hallo Peccator,
da weiß ich leider nicht genau Bescheid, ich würde dem Verein Haus und Grund beitreten, für ein geringes Geld kann man hier Auskünfte erlangen, die haben mir immer weitergeholfen.
Viel Glück
Meine Äusserung stellt meine private Meinung dar und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.
Herzlichen Glückwunsch an ihre Frau und Sie als neue Wohnungseigentümer.
Anscheinend ist aber euer Glück auch schon getrübt und ihr habt jetzt Eigenschaften der Wohnung festgestellt, die für euch einen Mangel darstellen.
Natürlich hat man das Recht, sich um alles und jedes zu streiten.
Nehmen wir mal die Speisekammer: Wie soll ich es hier aus der Ferne beurteilen, woher die Feuchtigkeit in derselbigen kommt und dann stellt sich noch die Frage, ob die Verkäufer davon wußten. Möglicherweise hätten Sie beim Wissen darum vom Kauf der Wohnung Abstand genommen. Aber Sie haben nun mal etwas „Gebrauchtes“ gekauft. Das kann schon mal Macken haben, die auch erst nach dem Besitzwechsel sichtbat werden. In einer meiner MIetwohnungen trat auch urplötzlich Schimmel auf, obwohl die Vormieter in deren 20 Jahren dies Problem nie hatten. Also ich denke, dass es wichtig für Sie sein sollte, festzustellen, WOHER die Feuchtigkeit kommt; das macht dann ein Fachmann (Gutachter) am Besten. Die Kosten müssen Sie natürlich erst mal verauslagen. Möglicherweise findet dieser sogar heraus, dass etwas an der Haussubstanz nicht stimmt. Dann wäre zB die Eigentümergemeinschaft (davon gehe ich hier aus) dafür verantwortlich, weil Gemeinschaftseigentum schadhaft sein könnte. Melden Sie das doch erst mal dem Verwalter. Vielleicht liegt es daran.
Und herrje, dann die Halterungen der vorigen Heizkörper. Als Laie gehe ich mal davon aus, dass die Dinger einfach weggeflext wurden. Aber normalerweise sind die doch nicht sichtbar hinter den neuen Heizkörpern. Mich (dies ist natürlich meine private Meinung) würde das überhaupt nicht stören; wird beim nächsten Mal großzügig mit Tapete verdeckt.
Und dann ist da natürlich auch die Frage nach dem Preis-/Leistungsverhältnis. Wenn ich eine „luxussanierte“ Wohnung für 750000 € gekauft habe, dann erwarte ich natürlich anderes als das „Schnäppchen“, das nur 30000 € gekostet hat.
In dem Wissen, dass Sie bestimmt einen anderen Rat von mir erwartet haben, als diesen hier, verbleibe ich trotzdem mit besten Grüßen.
Mein Fazit: Beim nächsten Kauf genau an diesen Stellen nachsehen. Ansonsten gilt wohl auch hier: Gekauft wie besichtigt.
Hallo erst mal!
Eure Anfrage ist leider nicht eindeutig.
Habt ihr nun eine „neue“ Wohnung gekauft oder eine Gebrauchte (Modernisierte)? Durch ausgetauschte Heizung vermute ich doch letzteres.
Bei echt „neuen“ Immobilien habt ihr Garantieansprüche bis hin zur Wandlung.
Alte Wohnungen und Häuser werden „wie gesehen“ verkauft. Jedenfalls habe ich eine solche Klausel im Notarvertrag. D.h. auch Mängel (ob bekannt oder versteckt) werden mit gekauft.
Lasst aber nicht gleich den Kopf hängen. Mit etwas Sorgfalt lassen sich alte Halterungen sicher entfernen. Bei feuchten Räumen sollte man jedoch die Ursache genau erkunden und dann natürlich beseitigen.
Fazit : Beim nächsten Immobilienkauf VORHER die Augen auf !!!
Hallo,
wenn die Mängel erheblich sind, brauchst Du fachmännischen Rat/Hilfe (Anwalt!). Wenn die Mängel nirgendwo protokolliert sind, ist es nur möglich, versteckte/verschwiegene Mängel geltend zu machen. Aber das läuft auf Streit hinaus.
Grüße
Hallo,
grundsätzlich besteht natürlich das Recht auf Mängelbeseitigung; die Streitfrage wird sein, ob es wirklich ein Mangel oder nur etwas ‚Unschönes‘ ist und ob es hätte grundsätzlich vor Vertragsabschluss bemerkt werden können und ist durch die Nichtbeanstandung akzeptiert, oder ist es ein versteckter Mangel.
Konkret: Herausstehende alte Heizkörperbefestigungen hätten a) vorher bemerkt werden können und sind evtl. b) nur ein ‚Schönheitsproblem‘. Das wäre entsprechend dann jetzt Euer Ding. Anders, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass bspw. eine Wand Feuchtigkeit zieht, weil irgendwo Wasser eindringt. Klarer Mangel und ggf. vorher nicht festzustellen, dann haftet der Verkäufer, wenn er es a) wusste und b) verschwiegen hat.
Je nach Schäden würde ich hier ggf. einen Anwalt / evtl. Gutachter einschalten; soviel nur erst Mal als erste Stellungnahme aus der Ferne von mir.
Viel Erfolg!
nch