Folgendes Problem: unsere Satellitenantennen-Anlage gibt oft ein wahnsinnig mieses Bild. Die Firma will nichts machen, weil sie Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wenn ich jetzt eine Mängelanzeige mit Unterschriftensammlung mache - muss ich die an den Vermieter UND an die Firma richten oder nur an den Vermieter oder wie? Wenn zwei Schreiben, dann beides mit Originalunterschriften? Kann ich mit Mietkürzung drohen, wenn der Mangel nicht beseitigt wird, da die Abrechnung für die Antenne über den Vermieter läuft, aber natürlich nicht im Rahmen der Miete, sondern der Betriebskosten? Ist der Wohnwert gemindert - ich meine, kann man das so sagen?
Du teilst mit, dass die Abrechnung über den Mietvertrag läuft. Also ist der Vermieter verantwortlich. An ihn muss die Mängelanzeige. Eine erhebliche Empfangsstörung sollte mindestens 5 % betragen, eine höhere sollte in der Mängelanzeige erklärt werden. Juristisch ist bislang nur eine 5 % Mietminderung sicher. Soweit in der Fachpresse eine Mietminderung von 10 % als Geisterdebatte geführt wird, handelt es sich da um ein Urteil es AGs, das nicht bindend ist.
Gruss Günter
Folgendes Problem: unsere Satellitenantennen-Anlage gibt oft
ein wahnsinnig mieses Bild. Die Firma will nichts machen, weil
sie Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wenn ich
jetzt eine Mängelanzeige mit Unterschriftensammlung mache -
muss ich die an den Vermieter UND an die Firma richten oder
nur an den Vermieter oder wie? Wenn zwei Schreiben, dann
beides mit Originalunterschriften? Kann ich mit Mietkürzung
drohen, wenn der Mangel nicht beseitigt wird, da die
Abrechnung für die Antenne über den Vermieter läuft, aber
natürlich nicht im Rahmen der Miete, sondern der
Betriebskosten? Ist der Wohnwert gemindert - ich meine, kann
man das so sagen?