Hallo,
da Fotograf X vor ca. einer Woche für einen Kunden Y Passfotos (für einen biometrischen Reisepass) angefertigt hat, die jedoch nicht den erforderlichen Vorgaben entsprachen (laut Angaben des örtlichen zuständigen Amtes), lies Kunde Y die Fotos erneut von einem weiteren Fotografen Z anfertigen und verlangte von Fotograf X eine Rückerstattung des Kaufpreises, da die benötigte Leistung von diesem nicht erbracht wurde.
Würde dem Kunden Y nun aus rechtlicher Sicht eine 100 %ige Rückerstattung des Kaufpreises der Passfotos zustehen oder müsste sich dieser auch mit einer Gutschrift für den Laden des Fotografes X zufrieden geben (Rückgabe der Passfotos sei vorausgesetzt)?
Vielen Dank für Eure Bemühungen bei der Beantwortung meiner Frage bereits im Voraus!
Michael
Hallo!
da Fotograf X vor ca. einer Woche für einen Kunden Y Passfotos
(für einen biometrischen Reisepass) angefertigt hat, die
jedoch nicht den erforderlichen Vorgaben entsprachen (laut
Angaben des örtlichen zuständigen Amtes), lies Kunde Y die
Fotos erneut von einem weiteren Fotografen Z anfertigen und
verlangte von Fotograf X eine Rückerstattung des Kaufpreises,
da die benötigte Leistung von diesem nicht erbracht wurde.
Sehe ich anders. Die Leistung ist erbracht worden, aber mangelhaft.
Würde dem Kunden Y nun aus rechtlicher Sicht eine 100 %ige
Rückerstattung des Kaufpreises der Passfotos zustehen oder
müsste sich dieser auch mit einer Gutschrift für den Laden des
Fotografes X zufrieden geben (Rückgabe der Passfotos sei
vorausgesetzt)?
Sofern keine individuelle Garantie vereinbart worden ist, wäre der Kunde damit noch gut bedient. Er muss dem Unternehmer nämlich vor dem Rücktritt die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Und was soll der Fotograf mit den Fotos wollen? Ist Y so schön?