Mängel bei Einzug noch nicht beseitigt?

Guten Tag,

mein Bekannter hat seinen ersten Mietvertrag unterschrieben. Bei Wohnungsübergabe wurde mündlich versprochen, dass die Wohnung sauber und die Mängel repariert hinterlassen werden.
Beim Einzug war dies aber nicht der Fall - alles wirklich noch verdreckt (von Herd, Kühlschrank, Schränke über Zwischenräume) bzw. verschimmelt ist (Bad). Wasserhahnknauf wegen Riss innerhalb veralgt ist und die Toilette mit braunem Inhalt aufzufinden war. Er hat alles mit Fotos festgehalten.
Ihn ekelt es jetzt so sehr, dass er nicht mehr einziehen und von seinem Mietvertrag zurücktreten will. Wie schätzen Sie die Chancen ein?

Danke im voraus für die Antworten!

Liebe Grüße - KramBe

Null

Wie die Chancen sind vom Mietvertrag zurückzutreten weiß ich nicht. Aber wenn der Vermieter zugesagt hat, die Mängel zu beseitigen … wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem die Mängel noch mal festgehalten wurden. Vielleicht kann der Mieter so eine Aufzählung der Mängel noch mal schriftlich anfordern. Dann dem Vermieter eine angemessene Frist setzen, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen. Wenn der Vermieter sich nicht rührt, dann eine Firma beauftragen, die es macht und die Kosten von der Miete abziehen. (OK. Kühlschrank saubermachen wird sicherlich keine Firma machen, aber z.B. neue Badmöbel einsetzen)
Das muss dem Vermieter natürlich auch schriftlich mitgeteilt werden, dass der Mieter diesen Weg gehen will.
(So wurde mir geraten, bei Mängelbeseitigung vorzugehen, allerdings waren die Mängel kleinerer baulicher Art und es war schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten, dass der Vermieter diese Mängel beseitigt)
Best regards pucky