Mängel bei Familienurlaub

Hallo an alle Experten.

Bei meinem diesjährigen All-Inclusive Urlaub in Fuerteventura habe ich mit meinem 15monate alten Sohn und meinem Mann über einen Reiseveranstalter XYZ ein Hotel gebucht, welches als familienfreundlich ausgewiesen war.
Dort angekommen stellten sich nebst kleinen Ärgernissen schnell folgende gravierenden Mängel heraus:
1.) Der angegebene Sandstrand war statt 800m 30 Minuten Fußweg vom Hotel entfernt
2.) Der angegebene Süsswasserpool für Kinder war für 4 Tage geschlossen. Der andere angebliche Süßwasserpool war mit Salzwasser gefüllt.
3.) Das Hotelessen war eine Katastrophe. Die nicht verzehrten Speisen wurden immer wieder neu aufgewärmt und nicht gerade schmackhaft vorgesetzt.

Bald klagten mehrere Gäste über Magen-Darmverstimmungen. Neben uns haben sich aufgrund der Zustände viele Leute bei der Reiseleitung beschwert, so daß versucht wurde, die „Nörgler“ in andere Hotels umzubuchen. Wir haben dann in Erfahrung gebracht, daß das neue Hotel bzgl. Speisen dem bisherigen gleichwertig war. Desweiteren war vor dem alternativ angebotenen Hotel eine Baustelle, welche lautstark betrieben wurde. Daraufhin haben wir mit gebotener Rücksicht auf meinen Sohn die Ausweichmöglichkeit als unzureichend deklariert und sind unter Zustimmung der Reiseleitung zurückgeflogen.

Unsere Beschwerde vor Ort und die vergebliche Bemühung des Veranstalters, eine vertragsgerechte Erfüllung des Erholungsurlaubes zu ermöglichen, haben wir allesamt schriftlich dokumentiert. Diesen Umstand habe ich der Reisegesellschaft schriftlich vor 14 Tagen mitgeteilt und bisher keinerlei Reaktion bekommen. Nicht, daß ich das erwartet hätte…

Meine Fragen:
1.) Besteht eine realistische Chance auf Erstattung oder Minderung des Reisepreises?
2.) Welche Frist kann ich dem Reiseveranstalter bei einer erneuten Anmahnung setzen?
3.) Kann ich das Ganze ohne Anwalt durchziehen?
4.) Gibt es Präzedenzurteile, auf die ich mich berufen kann?

Im Voraus für alle Antworten herzlichen Dank.

Gruß an alle,
Svenja

Hi Svenja,

bin kein Experte, aber habe Anfang des Jahres auch meine Erfahrungen machen dürfen :frowning:(.
WICHTIG: Du musst die Mängel und die daraus resultierenden Ansprüche binnen 4 Wochen (oder ein Monat, nicht ganz sicher) nach Rückkehr geltend machen! Mach dies UNBEDINGT per Einschreiben/Rückschein, sonst könnte es passieren, daß ausgerechnet dieser Brief nie dort angekommen ist.

Meine Fragen:
1.) Besteht eine realistische Chance auf Erstattung oder
Minderung des Reisepreises?

Eine Minderung müßte bei den Mängeln schon drin sein. Habt ihr Zeugen (andere Reisende) und Fotos?

2.) Welche Frist kann ich dem Reiseveranstalter bei einer
erneuten Anmahnung setzen?

S.o., unbedingt einhalten. Dazu braucht ihr auch keinen Anwalt. Wichtig ist die unbedingte Fristwahrung von 4 Wochen!

3.) Kann ich das Ganze ohne Anwalt durchziehen?

Ich hatte es erst ohne gemacht - Ergebnis gleich null. Genau das selbe Schreiben nochmal mit Anwalt: Ergebnis 200,-. Traurig, aber wahr: Ohne Anwalt werdet ihr sicher weniger Erfolg haben.

4.) Gibt es Präzedenzurteile, auf die ich mich berufen kann?

Guck dir mal die Frankfurter Tabelle an:
http://www.jurathek.de/steude/frankfurt.htm
Viele viele wichtige Infos findest du da.

Viel Erfolg, Claus

Es war ein Monat, nicht 4 Wochen
… und wenn du eine Ebene höher im Link auf http://www.jurathek.de/steude/reisemaengel.htm gehst werden sicher 99,9% deiner Fragen beantwortet.

Viel Glück, Claus

Hallo Svenja
hier die Url. der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen, eignet sich auch für Reisen:
http://www.verbraucherinformation.de/

Gruß mic
http://www.mibor.de

Bei meinem diesjährigen All-Inclusive Urlaub in Fuerteventura
habe ich mit meinem 15monate alten Sohn und meinem Mann über
einen Reiseveranstalter XYZ ein Hotel gebucht, welches als
familienfreundlich ausgewiesen war.

Hallo Svenja,
den Veranstalter XYZ kenne ich nicht…
Bei Neckermann war man bei mir, der sich erst einmal beschwert hat, kulant. Ich würde es erst einmal mit einem freundlichen Brief probieren in dem Du andeutest, dass Du Deinen nächsten Urlaub sonst bei einer anderen Gesellschaft buchst.
Mein geforderter Betrag wurde mir zwar als Gutschein erstattet, aber ich reise öfter und der Gutschein galt bei allen Tochterunternehmen (Air Marin, Bucher…).
Gruß, Joe
dersichaufweihnachtenaufgrancanariafreut

Guten Morgen,

1.) Der angegebene Sandstrand war statt 800m 30 Minuten Fußweg
vom Hotel entfernt

*** das ist ein Reisemangel - Preisminderung lt. Frankfurter Tabelle (www.anwaltonline.org) ***

2.) Der angegebene Süsswasserpool für Kinder war für 4 Tage
geschlossen. Der andere angebliche Süßwasserpool war mit
Salzwasser gefüllt.

*** das ist ein Reisemangel - Preisminderung lt. Frankfurter Tabelle

3.) Das Hotelessen war eine Katastrophe. Die nicht verzehrten
Speisen wurden immer wieder neu aufgewärmt und nicht gerade
schmackhaft vorgesetzt.

*** um einen konkreten Reisemangel davon ableiten zu könnnen, müssen die Mängel bzw. die Mangelhaftigkeit GENAU beschrieben werden - hier könnte es sein, dass KEINE Preisminderung gewährt werden könnte ***

Bald klagten mehrere Gäste über Magen-Darmverstimmungen.

*** Wenn Erkrankung(en) nachweislich sind bzw. in Deutschland dann sofort noch von einem Arzt untersucht/bestätigt wurden, besteht Aussicht auf Rückzahlung (österr. Urteil in so einer Angelegenheit diesen Sommer ergangen).

Sohn die Ausweichmöglichkeit als unzureichend deklariert und
sind unter Zustimmung der Reiseleitung zurückgeflogen.

**** das deutsche Reiserecht sieht vor, dass wenn troz Abmahnung von Mängel und einer entsprechende Frist zur Verbesserung KEINE Abhilfe geschaffen werden konnte, die Mängel GRAVIEREND sind, der Kunde auf Kosten des Reiseveranstalters heimfliegen kann. ***

Unsere Beschwerde vor Ort und die vergebliche Bemühung des
Veranstalters, eine vertragsgerechte Erfüllung des
Erholungsurlaubes zu ermöglichen, haben wir allesamt
schriftlich dokumentiert. Diesen Umstand habe ich der
Reisegesellschaft schriftlich vor 14 Tagen mitgeteilt und
bisher keinerlei Reaktion bekommen.

*** Wie schon eine anderer mitgeteilt hatte, müssen Reklamationen schriftlich binnen 4 Wochen beim Reiseveranstalter EINLANGEN. Der Gesetzgeber schreibt keine Schriftform(en) vor, jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen, die Reklamation eingeschrieben zu schicken. Dass der Veranstalter nicht sofort antwortet, ist in der Regel normal und unterbricht KEINE Fristen. Das heißt, sollte er sich erst in zwei Monaten melden, und dann vielleicht negativ, kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Möglicherweise problematisch wird es nach 6 Monaten (Ablauf der Gewährleistungsfrist), allerdings Schadenersatzansprüche (Krankheit…) verjähren erst nach 3 Jahren! Achtung - diese Fristen sind nach österr. Gesetzgebung und soweit ich weiss, sind sie in Deutschland gleich. Besser wäre es jedoch, einen Verbraucherschutzverband zu kontaktieren.

Nicht, daß ich das

erwartet hätte…

Meine Fragen:
1.) Besteht eine realistische Chance auf Erstattung oder
Minderung des Reisepreises?
2.) Welche Frist kann ich dem Reiseveranstalter bei einer
erneuten Anmahnung setzen?
3.) Kann ich das Ganze ohne Anwalt durchziehen?
4.) Gibt es Präzedenzurteile, auf die ich mich berufen kann?

*** ja es gibt Präzedenzurteile, siehe www.anwaltonline.org,
www.rechtsanwalt-noll.de/tips.htm,
http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/haup…
http://www.reisemangel.de/Reiseportal/reiseportal.html

Weitere Tipps: man muss KEINE Reisegutscheine annehmen, bitte KEINE geringen Beträge als „Teilzahlung“ oder „Abfindung“ annehmen - damit wird man ALLER weiteren Rechtsmittel verlustig - sprich, man hat damit rechtlich auf weitere Möglichkeiten verzichtet - lieber Geld zurückweisen und weiterkämpfen.

Für die Zukunft - sich überlegen, ob wenig bekannter Veranstalter mit sehr günstigem Preis es wirklich wert ist - lieber renomiertere Veranstalter buchen, die in der Regel auch kulanter sind (natürlich versucht jeder, sich vor Zahlungen zu drücken, aber ich habe festgestellt, dass bei echten Mängel die guten Reiseveranstalter ok sind).

Bei Fragen - mailto:[email protected]
Grüsse Peter, Reiserecht sein Hobby, Reisen sein täglich Brot

Im Voraus für alle Antworten herzlichen Dank.

Gruß an alle,
Svenja

Danke an alle! Ihr habt mir sehr geholfen.

Lieber Gruß,
Svenja