Im August 2009 kauft jemand ein Fahrzeug (8 Jahre alt) von Privat. Auf Nachfragen ob irgendwelche Mängel vorliegen, benennt der Verkäufer die letzten Reparaturen (Bremsen, Koppelstangen) und belegt diese auch mit Rechnungen. Auf Nachfragen antwortet er, das Ihm keine weiteren Mängel bekannt sind, dies wird aber nicht vertraglich festgehalten (Standardkaufvertrag). Im November/Dezember stellt der neue Besitzer nun auffällige Geräusche fest, welche auf die defekten Koppelstangen hindeuten. Daraufhin setzt dieser sich mit der Werkstatt des Vorbesitzers in Verbindung die die Koppelstangen erst im ersten Halbjahr 2009 erneuert hat. Dort erfährt der neue Besitzer, das die Koppelstangen getauscht wurden, aber damals die Werkstatt schon festgestellt hat das das äußere Lenkkopflager beginnendes Spiel hat und erneuert gehört. Die Werkstatt fragte den Vorbesitzer also ob Sie dies beheben soll, welches vom Vorbesitzer verneint wurde mit der Begründung das das Fahrzeug sowiso verkauft werden würde.
Nachdem das Fahrzeug nun in der Inspektion war, habe ich gebeten auch die Lenkkopflager zu prüfen. Hierbai stellte sich heraus das die Geräusche tatsächlich von eine defekten Lenkopflager kommen, wie schon von der Werkstatt des Vorbesitzers mitgeteilt.
Wie sieht hier nun die rechtliche Lage aus. Dies grenzt meiner Meinung nach an Betrug, da ein offensichtlich vorhandener Schaden nicht mitgeteilt wurde.
Wie sie beschreiben , war es ein Kauf von Privat .
Klar , ich schliesse mich zuerst mal der Meinung meines Vorredners an , erst einmal höflich versuchen den Verkäufer auf den Mangel hin zu weisen , aber rechtlich ist das sehr wackelig .
Von Privat heisst in aller Regel , ohne Gewährleistung , gekauft wie gesehen .
Man kann einem Privatverkäufer nicht Anmassen , das er techniches Verständniss eines Kfz - Meisters hat , und andererseitz muss ihm bei dieser unrichtigen Aussage nachgewiesen werden , das er es absichtlich verschwiegen hat und nicht nur vergessen und der Mangel ist erst Monate später aufgefallen , also ist es fraglich ob der Fehler zum Verkaufdatum so extrem war , das UNBEDINGT repariert werden musste . .
Nicht umsonst sagt man , vor dem Kauf das Fahrzeug von Tüv/Dekra abchecken lassen , oder sich einen Fachkundigen Kumpel mitnehmen der das Auto prüft .
Es wäre auch mir nicht das erste mal passiert , das der Verkäufer sagt : guter Zustand , einwandfrei und das Auto bremste wie die deutsche Bundesbahn ( Eisen auf Eisen ) oder es waren die Domlager kaputt , Handbremsseil ab , Auspuff kaputt , Batterie kaputt , Nockenwellenlagerschaden usw .
Wer von Privat käuft , muss damit Rechnen , es ist leider Alltag und mitlerweile schon fast normal , das etwas kaputt ist .
Da lässt man selbst wenn es das Traumauto ist die Finger weg , oder man handelt im Preis .
den Wagen mit den kaputten Bremsen , oben erwähnt , habe ich gekauft , aber rund 600,- Euro heruntergehandelt .