Mängel des Mieters beim Verlassen der Mietwohnung

Beim Auszug des Mieters sind in der Küche im Bereich des Standplatzes der Einbauküche Fett/-Flecken im Granitfußboden zurückgeblieben. Reinigungsversuche des Mieters haben keinen Erfolg gebracht. Wie ist zu verfahren, wenn die Flecken nicht beseitigt werden können. Hat der Mieter dafür zu haften und wie und in welcher Form.

Hallo Grußloser,

ohne Bezug zu irgendwelchen Gesetzen würde ich das als normalen Verschleiß einstufen. Im Küchenbereich muss man damit rechnen dass Fettspritzer nunmal erwartungsgemäss nach unten auf den Boden tropfen.

Umgekehrt muss man dann auch den Vermiter ins Boot holen, ob denn dieser Granitfußboden für eine Küche die richtige Entscheidung war,