Mängel einer Ware: Kann Käufer Tausch etc. wählen

Ich habe im Anfang Dezember eine Kopfhörer gekauft (AGK von 250 Euro auf 90 Euro heruntergesetzt) , der nach 2 Wochen defekt war.
Kann ich nach neuem Schuldrecht nicht als Kunde bestimmen, ob der Verkäufer, mir das Gerät tauschen, reparieren, mindern oder rückgängig machen soll?

Der Makromarkt hat den Kopfhörer eingesendet. Dies ist eigentlich gegen meinen Willen, da ich lieber einen der 2 noch im Geschäft vorhandenen Kopfhörer möchte oder und der Markt sich um ihrer defekte Ware kümmern soll.

Hi,

erstens kommt es immer gut wenn man seine Postings mit einem Gruß beginnt und beendet.

Zweitens empfehle ich die Lektüre der FAQ zu diesem Brett, da wird diese Frage beantwortet:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gese…

Gruß,

MecFleih