wenn bei einer Wohnungsübergabe festgestellt wird, dass das Parkett Mängel aufweist, ab wann ist es keine normale Abnutzung mehr bzw. lässt sich dies überhaupt fest machen?
Angenommen das Parkett wurde viele Jahre nicht erneuert, weisst Kratzer und einige Striemen auf und wenige kleine Dellen.
Wenn man als Mieter für solche Schäden aufkommen muss, lässt sich dies gundsätzlich über eine Haftpflichtversicherung abdecken?
wenn bei einer Wohnungsübergabe festgestellt wird, dass das
Parkett Mängel aufweist, ab wann ist es keine normale
Abnutzung mehr bzw. lässt sich dies überhaupt fest machen?
Welcher Übergabetermin ist gemeint?
Angenommen das Parkett wurde viele Jahre nicht erneuert,
weisst Kratzer und einige Striemen auf und wenige kleine
Dellen.
Das kann schon mal vorkommen, die Frage wäre womöglich, wer ist dafür Verantwortlich?
Wenn man als Mieter für solche Schäden aufkommen muss, lässt
sich dies gundsätzlich über eine Haftpflichtversicherung
abdecken?
Wenn dies grundsätzlich so in der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt ist, schon. Der M könnte seinen Versicherungsagenten dazu befragen.