Mängel im Parkett

Hallo zusammen,

ich lasse gerade von einem Fachbetrieb Mehrschichtparkett klebend verlegen. Leider habe ich schon einige Stellen entdeckt, bei denen das Parkett bei Belastung „knarzt“, also komische Geräusche macht. Offensichtlich ist das Parkett hier keine Verbindung mit dem Boden eingegangen. Der Parkettleger hat dann diese Stellen mit Gewichten versehen und sagte, das werde schon.

Nun zu meinen Fragen an die Fachleute:
Kann mann diese nichtklebenden Stelle wirklich so reparieren, oder löst sich das Holz irgendwann wieder vom Boden? Und wenn es sich löst, kannn dadurch ein größerer Schaden entstehen, oder sind die Geräusche alles?

Es wird hier doch einiges an Geld investiert und möchte verhindern, dass es irgendwann ein böses Erwachen gibt. Für eure Meinungen und Tipps vielen Dank vorab.

Gruß, Stefan

Ob ein Mangel am Gewerk derzeit vorliegt oder nicht, wird sich zeigen.
Normalerweise kann ein rückseitig auf einem Estrich verklebtes Parkett nicht knarren, da bei Belastung auftretende Knarrgeräusche in Parkettebenen immer von einer Bewegungsmöglichkeit im Nut-/Federbereich und/oder im Gefüge der Parkettelemente zeugen. Das sollte so nicht sein.

Warum hat sich das Parkett von der Estrichoberfläche abgelöst? Die große Frage. Nun ist es so, dass zwar die Ebenheit einer Estrichoberfläche immer mit zu akzeptierenden Ebenheitstoleranzen zu sehen ist (siehe DIN 18202, Tabelle 3 Zeile 3), das im Vorfeld zu prüfen ist die Aufgabe des (hier:smile: Parkettlegers. Es könnte damit durchaus möglich sein, dass das Parkettelement mittig (über einer „Kuhle“ in der Estrichoberfläche) deshalb nicht aufliegen kann.
Frage: was wurde als Unterbodenvorbehandlung zuvor ausgeführt? Wurde geschliffen, grundiert und ggf. gespachtelt?

Um die Verwirrung komplett zu gestalten: Eine vollflächige (rückseitige) Auflage ist praktisch (aufgrund der Ebenheitstoleranzen) gar nicht möglich.
Kleinere Hohllagen wären damit kein Mangel!!
Allerdings darf sich dies nicht in der Weise auswirken, dass die sich die Elemente bei Druckbeaufschlagung nieder drücken lassen (federn) oder Knarrgeräusche die Folge sind.

Die Elemente mit einem Gewicht zu versehen, um diese erneut auf den Estrich bzw. in das Kleberbett zu zwingen, das ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn
a) der Klebstoff noch nicht abgebunden hat und
b) wenn der Klebstoff eine harte Klebfuge ausbildet.
Bei einem (beispielsweise) elastischen Parkettklebstoff würde es keinen Sinn machen, hohl liegende Parkettelemente durch Druckbeaufschlagung erneut zu arretieren zu versuchen.
Warum? Nun, die elastischen Materialeigenschaften des Klebstoffs einserseits und die permanent anwesende Bestrebung des Parkettholzes, sich (z.B. aufgrund einer Unebenheit des Untergrundes) wieder in eine „entspannte Lage“ begeben zu wollen, führten zu keiner Dauerhaftigkeit dieser Bemühung. Das Element hebelte sich wieder aus dem Klebstoffbett, wenn dieses nur plastisch-elastisch genug wäre

Dennoch: „Panik machen gilt nicht.“
Sagt der Volksmund zumindest! Warten Sie besser die nächsten Tage ab und vertrauen Sie Ihrem Fachbetrieb. Und gehen Sie die Sache immer sachlich an. Auch Parkettleger sind nur Menschen!

Ob man eine Ablösung dauerhaft wieder arretieren kann, richtet sich nach der Ursache für das Versagen der Klebeverbindung, diese Frage kann ohne Kenntnis der Bruchzone nicht beantwortet werden.
Würde (nur um ein Beispiel zu benennen) die Estrichoberfläche marode, also nicht mit der geeigneten Festigkeit versehen sein, dann nützte auch das ganze nachträgliche Belasten nichts mehr, auch keine Klebstoffinjektion unterhalb die Elemente.

Letztendlich kann durch Knarrgeräusche kein weiterer Schaden entstehen, wo und warum auch. Nur (scherzhaft gemeint) am Gehörgang, sollte es wirklich zu laut werden. Dann aber wäre die Beanstandung gerechtfertigt…

  • Klaus -

Vollzitat gelöscht (Gandalf [MOD])

Vielen Dank für die Infos, hier zunächst die Antworten zu den Fragen:
Der Estrich wurde geschliffen, grundiert und gespachtelt. Der Untergrund war als glatt.
Zu den Ablösungen kam es wohl, weil die Parkettelemente an allen Wänden zu lange durch Keile fixiert waren (also handwerkliche Mängel).
Mein Problem ist natürlich, dass ich die Arbeiten bald bezahlen muss, und erfahrungsgemäß kümmert sich nach Begleichen der Rechnung niemand mehr um Mängelanzeigen und Änderungswünsche.
Nun, wenn es bei der Geräuschentwicklung bleibt und keine weiteren Verschlechterungen zu erwarten sind, bin ich erst mal beruhigt.
Vilen Dank für die Antwort!
Gruß, Stefan

Dass der Estrich zuvor geschliffen, grundiert und gespachtelt wurde, spricht ohne jede Frage FÜR den Parkett-Verlegebetrieb!!
Dass allerdings bei einem vollflächig verklebten Mehrschichtparkett Ablösungen in der Fläche daraus resultieren sollen, dass zur Randfugenausbildung herangezogene Keile erst später wieder aufgenommen wurden — nun, lassen wir diese Argumentation einmal schmunzelnd, doch weitergehend unkommentiert so im Raume stehen!

Der Werkslohn kann (und sollte auch nur dann) voll oder teilweise einbehalten werden, wenn sich das Gewerk als untauglich oder mit nicht unwesentlichen Mängeln zeigen sollte. Das tut es mit Sicherheit nicht. Aber Sie haben ja noch die Gewährleistung in petto.
Doch machen Sie eines:
Sprechen Sie gegenüber dem Meister noch einmal das Knarren an. Schreiben Sie dem Verlegebetrieb (Einschreiben mit Rückschein) freundlich, dass dieser Sachverhalt bereits bei der Abnahme vorgelegen hat und auch am … gegenüber Herrn … angesprochen wurde.
Herr … hatte dann folgendes Ihnen gegenüber vorgeschlagen oder ausgeführt …

Mit diesem Passus sichern Sie sich auch nach dem Ablauf von 6 Monaten technisch erst einmal ab (Stichwort: Beweislastumkehr) und dokumentieren, dass auch direkt nach der Verlegung das Knarren bereits vorgelegen hat.
So sollte es dann für alle Parteien ordnungsgemäß funktionieren!

mfg - Klaus -

Vielen Dank für die Infos!

Der Boden (Estrich) wurde abgeschliffen, mit einer grauen Paste beschmiert und nachher nochmals abgeschliffen. Der Untergrund sollte also eher glatt sein. Trotzdem haben wir mindestens 6 tellergroße Stellen, die beim Betreten Geräusche machen. Hier senkt sich der Boden bei Belastung merklich ab.
In diesem Bereich wurde das Parkett sehr schnell verlegt und auch weniger mit Gewichten fixiert. Kann das die Ursache sein?

Ist es eine Problem, wenn sich der Boden bei Belastung absenkt? Kann man das reparieren (Sie hatten etwas mit „Injektion“ geschrieben)? Und wenn nicht, stellt das wirklich keine Wertminderung dar?

Für diese letzten Infos wäre ich Ihnen sehr dankbar und beadanke mich vorab für Ihre Bemühungen!

Gruß, Stefan

Der Boden (Estrich) wurde abgeschliffen, mit einer grauen Paste beschmiert und nachher nochmals abgeschliffen. Der Untergrund sollte also eher glatt sein.

Eine Spachtelmaßnahme sollte eigentlich dazu dienen, eine verlegefähige Fläche zu erhalten. Wenn denn die Spachtelmasse nicht nur in einer „symbolischen“ Schichtdicke aufgebracht wurde.

Trotzdem … 6 tellergroße Stellen … beim Betreten Geräusche … Hier senkt sich der Boden bei Belastung merklich ab.

So, nun hier die Frage: um wieviel senkt sich die Oberfläche auf welchem Messpunktabstand ab?
Legen Sie hierzu in den Bereichen mit Absenkungen eine gerade, nicht verwindbare Messlatte auf die Parkettoberfläche.
Halten Sie 2 kleine Papierstreifen und ein Lineal bereit.
Belasten Sie die Parkettoberfläche mit Ihrem Gewicht (parallel zu der Messlatte) und lassen Sie am Besten durch eine 2. Person schauen, an welchen Hochpunkten nun die Messlatte aufliegt. Hier werden die beiden Papierschnipsel abgelegt, um hinterher mit einem Zollstock die Distanz zwischen den beiden Papierschnipseln bestimmen zu können.
Durch die Belastung hat sich nun wahrscheinlich ein Spalt zwischen der Parkettoberfläche und der Unterseite der Messlatte gebildet. der wird in mm gemessen.
Wir erhalten einen Bezug zwischen dem Messpunktabstand (in m) und der Spaltbreite (in mm).
Zulässig sind:
auf 1,5m Messpunktabstand - 5mm
auf 1,0m Messpunktabstand - 4mm
auf 0,5m Messpunktabstand - 3mm
auf 0,1m Messpunktabstand - 2mm

Ist es eine Problem, wenn sich der Boden bei Belastung
absenkt? Kann man das reparieren (Sie hatten etwas mit „Injektion“ geschrieben)?

Könnte man, wenn es sich wirklich als notwendig herausstellen sollte.

Und wenn nicht, stellt das wirklich keine Wertminderung dar?

Das kann man pauschal nicht sagen und muss vor Ort bewertet werden.
Lautes und permanentes Knacken beispielsweise wird zwar das Element selbst nicht schädigen, doch es ist für den Nutzer unzumutbar.
Bei größeren Durchbiegungen dagegen (auch ohne akustische Begleitung) können auf Dauer Schäden am Parkettelement nicht ausgeschlossen werden.
Sollten nun die Ebenheitstoleranzen wirklich gering überschritten sein: für eine „Wertminderung“ dürfte das nicht ausreichen.
Zu guter letzt der Hinweis: bitte erwarten Sie grundsätzlich nicht allzuviel von Wertminderungen. Da gab es in der Vergangenheit bereits zu häufig enttäuschte Gesichter, was die Größenordnung anging…
-.-.-.-
mfg - Klaus -