Der Boden (Estrich) wurde abgeschliffen, mit einer grauen Paste beschmiert und nachher nochmals abgeschliffen. Der Untergrund sollte also eher glatt sein.
Eine Spachtelmaßnahme sollte eigentlich dazu dienen, eine verlegefähige Fläche zu erhalten. Wenn denn die Spachtelmasse nicht nur in einer „symbolischen“ Schichtdicke aufgebracht wurde.
Trotzdem … 6 tellergroße Stellen … beim Betreten Geräusche … Hier senkt sich der Boden bei Belastung merklich ab.
So, nun hier die Frage: um wieviel senkt sich die Oberfläche auf welchem Messpunktabstand ab?
Legen Sie hierzu in den Bereichen mit Absenkungen eine gerade, nicht verwindbare Messlatte auf die Parkettoberfläche.
Halten Sie 2 kleine Papierstreifen und ein Lineal bereit.
Belasten Sie die Parkettoberfläche mit Ihrem Gewicht (parallel zu der Messlatte) und lassen Sie am Besten durch eine 2. Person schauen, an welchen Hochpunkten nun die Messlatte aufliegt. Hier werden die beiden Papierschnipsel abgelegt, um hinterher mit einem Zollstock die Distanz zwischen den beiden Papierschnipseln bestimmen zu können.
Durch die Belastung hat sich nun wahrscheinlich ein Spalt zwischen der Parkettoberfläche und der Unterseite der Messlatte gebildet. der wird in mm gemessen.
Wir erhalten einen Bezug zwischen dem Messpunktabstand (in m) und der Spaltbreite (in mm).
Zulässig sind:
auf 1,5m Messpunktabstand - 5mm
auf 1,0m Messpunktabstand - 4mm
auf 0,5m Messpunktabstand - 3mm
auf 0,1m Messpunktabstand - 2mm
Ist es eine Problem, wenn sich der Boden bei Belastung
absenkt? Kann man das reparieren (Sie hatten etwas mit „Injektion“ geschrieben)?
Könnte man, wenn es sich wirklich als notwendig herausstellen sollte.
Und wenn nicht, stellt das wirklich keine Wertminderung dar?
Das kann man pauschal nicht sagen und muss vor Ort bewertet werden.
Lautes und permanentes Knacken beispielsweise wird zwar das Element selbst nicht schädigen, doch es ist für den Nutzer unzumutbar.
Bei größeren Durchbiegungen dagegen (auch ohne akustische Begleitung) können auf Dauer Schäden am Parkettelement nicht ausgeschlossen werden.
Sollten nun die Ebenheitstoleranzen wirklich gering überschritten sein: für eine „Wertminderung“ dürfte das nicht ausreichen.
Zu guter letzt der Hinweis: bitte erwarten Sie grundsätzlich nicht allzuviel von Wertminderungen. Da gab es in der Vergangenheit bereits zu häufig enttäuschte Gesichter, was die Größenordnung anging…
-.-.-.-
mfg - Klaus -