Mängel in der Wohnung. Mietminderung?

Hallo :smile:

Ich wohne seit Sommer in einem etwas älteren Haus. Im Laufe der Monate haben sich einige Probleme gerausgestellt:

1.)Ich habe 2 Fenster im Wohn-/Schlafzimmer. Eines ein modernes Fenster und das andere ein uraltes Alu(?)fenster. Das Alufenster macht zicken. Darunter ein eisiger Luftzug, es läuft am Rahmen klatschnass an, sobald man das Fenster schießt und die Heizung aus hat. Es schwitzt sogar zwischen den Scheiben. Es ist nur trocken, mit einem stundenlang geöffneten Fenster, oder wenn die beiden(!) Heizungen permanent auf 5 stehen. Ringsum bildet sich Schimmel. Ich kann die Wohnung durch den Luftzug kaum warm halten.

2.)Der Stromverbrauch ist ernorm hoch. In 2 Monaten knapp 250kwh. Im ersten Monat war ich durch einen Wasserrohrbruch bei mir kaum in der Wohnung und sonst bin ich auch kaum daheim. Permanent am Strom ist nur der Kühlschrank. Ich habe die Vermieter gebeten, das prüfen zu lassen. Diese sagte zu mir, O-Ton: „Nimm alle Geräte vom Strom, lies den Zähler ab und geh eine Woche weg…“ ^^

3.)Meine Badewanne hat keinen Lack mehr drauf und lässt sich nicht mehr säubern. Korrodiert schon langsam. Lackierung soll ich doch aus eigener Tasche zahlen.

4.) Diverse Steckdosen funktionieren nicht mehr.

5.)Eine neue Toilette wurde eingebaut. Ich fürchte, der Abfluss nach unten hin wurde dabei beschädigt, es treten unangenehme Gerüche aus.

Ich habe die Vermieter auf alle Mängel hingewiesen. Beim Fenster war der Kommentar, ich solle mehr lüften. Beim Rest, dass sie in diesem Jahr bestimmt keine weiterenRenovierungsarbeiten vornehmen, da ich eine Waschmaschine und ein neues Waschbecken, sowie einen neuen Wasseranschluss in der Küche bekommen habe.

Ist sowas okay? Es ist in diesem Sinne meine erste eigene Wohnung. Und ich habe von sowas echt keine Ahnung.

Liebe Grüße
Patricia

Hallo,

nein, das ist absoluit nicht OK vorm Vermieter. Selbst wenn er alles vergoldet hätte müsste er dennoch Mängel behebn, und nicht wann es ihm oder seinem Geldbeutel passt. Getreu dem Motto: Du hast Dein Jahresbudget aufgebraucht. Melde Dich im nächsten Jahr wieder.

Das geht nicht, und das sagt auch der Gesetzgeber. Man kann für alle Mängel mindern, über die Höhe streiten sich sogar die Richter.

Mein Tip: Geh zu einem Mieterverein und lass Dich dort Anwaltlich beraten. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du auch zu jedem anderen Anwalt Deines Vertrauens zum Thema Mietrecht.

Kurzum: Der Vermieter muss tätig werden.

Gruß
Carsten

Ich habe die Vermieter auf alle Mängel hingewiesen. Beim
Fenster war der Kommentar, ich solle mehr lüften. Beim Rest,
dass sie in diesem Jahr bestimmt keine
weiterenRenovierungsarbeiten vornehmen, da ich eine
Waschmaschine und ein neues Waschbecken, sowie einen neuen
Wasseranschluss in der Küche bekommen habe.

Ist sowas okay? Es ist in diesem Sinne meine erste eigene
Wohnung. Und ich habe von sowas echt keine Ahnung.

hallo patricia,
nee, das isses nu wirklich nich, weil das alles nix mit wasseranschluss und waschmaschine und waschbecken zu tun hat - die werden doch wohl erneuerungsbedürftig gewesen sein, oder?

eins nach dem anderen:

  1. das mit dem strom würde ich praktischerweise tatsächlich auch so machen, wie es der vermieter vorschlägt, weil es das einfachste und sicherste ist. wenn du dir dann selbst sicher über „fremdverbraucher“ bist, dann kannst du einen elektriker das prüfen lassen. der misst alle kabel aus deiner wohnung durch, und findet er irgendwelche auf deinen zähler aufgeklemmte kabel, die nicht zu deiner wohnung gehören, kann er sie gleich abklemmen. die kosten dafür kannst du mit der miete aufrechnen. ansonsten bleibst du am ende auf den kosten sitzen, wenn der eli nichts finden sollte.
  2. die nachemaillierung der badewanne ist noch nicht einmal dann ein bagatellschaden, wenn der schaden nicht im übergabeprotokoll verzeichnet sein sollte und im mietvertrag eine WIRKSAME bagatellschadenregelung vereinbart wäre. muss der vermieter also selbst zahlen. „lackierung“ der wanne wäre dillettantisch und nicht fachgerecht und also abzulehnen.
  3. zeichnen sich in den fliesenfugen vor der toilette dunkle flecken ab? das wäre ein hinweis auf einen nicht funktionierenden ablauf. der geruch an sich ist naturgemäß noch kein mangel - das soll vorkommen… :smile:
  4. ein alufenster kann schon mal schwitzen am rahmen und am scheibenrand. wenn es jedoch zieht und der scheibenzwischenraum beschlägt, dann ist es mehrfach nicht intakt, und es ist sache des vermieters, sich darum zu kümmern. wie ein vermieter auf die idee kommen kann, in einem raum nur eines von zwei fenstern zu wechseln, ist mir unverständlich - „schwabenstreich“ sagt man zu so was oder einfach „dummheit“…
  5. um nicht funktionierende steckdosen hat ein vermieter sich sofort und nicht erst im nächsten jahr zu kümmern.

das problem wird sein, dein recht beim vermieter durchzusetzen. da wird möglicherweise bloß ein einschreiten des mieterbundes oder eines anwaltes helfen. vielleicht tut es ja aber auch ein kämpferisch klingender brief, der eine auflistung der mängel, eine fristsetzung zur behebung, die androhung einer ersatzvornahme und die androhung enthält, dass du entschlossen bist, bedarfsweise deinem recht auf dem rechtsweg geltung zu verschaffen. wenn er auf dieses schreiben nicht reagieren sollte, kannst du auf zunächst eigene kosten die mängel beheben lassen und die kosten dann mit der miete aufrechnen. aber das sollte auf jeden fall anwaltlich begleitet werden, damit du nicht am ende auf den kosten sitzen bleibst. aber den vorzug hat dabei natürlich der außergerichtliche weg, weil wir alle miteinander besseres zu tun haben, als auf öden, kahlen und kalten gerichtsfluren rumzusitzen und uns mit unserem vermieter über derartige selbstverständlichkeiten vor gericht zu zanken.

viel glück dabei
salomo

p.s.: ein rechtsanwalt hätte dir möglicherweise anders geantwortet und zu einem aggressiveren vorgehen geraten. aber ich bin bauingenieur, nebenher hausverwalter und sehe das alles daher eher von der technischen/praktischen seite ohne die juristische filzbrille. ich bevorzuge deeskalative konfliktlösungen - schließlich nenne ich mich aus gutem grund salomo. aber leider funktioniert das nicht immer…
s.

sie haben natürlich viele Mängel, habe vor 2 Jahren auch erste Wohnung gemieted da ich vorher zu Hause bzw. bei Freundin gewohnt habe.
Mietrecht-vertrag natürlich alles sehr umfangreich und verzwickt.
zum Stromverbrauch:
habe 70m²Single Wohnung ab und zu Herd einmal Woche Waschmaschine ohne Trockner und Spülmaschine.
habe ca. 1300kwH im Jahr gebraucht.
(Stromanbieter gehen bei einer Person schon von ca.1500kwH im Jahr aus, kann schon o.K. sein.
(Es sei denn sie haben Elektroheizung)
Fenster-Badewanne-Steckdosen-Toilette sind natürlich Mängel, die nachträglich erkannt, ggf.vielleicht auch arglistig verschwiegen, auf jeden Fall Sache des Vermieters.
Problem, natürlich dies durchzusetzen mit wenigen Kosten, wenn sich Vermieter auf stur stellt.
würde vielleicht empfehlen sich evtl. mit Mietverein in Ihrer Stadt in Verbindung zu setzen falls sie hier keine Lösung finden da es ja viele Mängel und Problem sind .
wünsche Ihnen viel Erfolg

Hallo Patricia,

zu 1.): Das defekte Alu-Fenster sollte der Vermieter
schnellstmöglich gegen ein Holzrahmen- bzw. Kunststoffrahmenfenster austauschen lassen. Alufenster werden heutzutage kaum noch in Neubauten eingebaut, weil
das Material eine Kältebrücke bildet und somit Kaltluft
verstärkt von außen eindringen kann.

zu 2.): Die Tipps deiner Vermieter bzgl. des Stromverbrauchs sind gut, denn nur wenn du sie befolgst,
kannst du feststellen, ob dir ein Dritter Strom abzapft.

zu 3.): Seit Sommer 2012 bist du in deiner Wohnung und bereits nach einem knappen dreiviertel Jahr sollst du den Badewannenlack erneuern, Das kann nicht sein.

zu 4.): Auch für das unfallsichere Funktionieren aller in der Wohnung vorhandenen Steckdosen müssen ausschließlich deine Vermieter sorgen.

zu 5.): Sollte sich dein Verdacht bestätigen, daß die unagenehmen Gerüche in der Toilette im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Toilettenschüssel stehen, bestehen
höchstwahrscheinlich noch Regressanspüche der Vermieter
gegenüber dem Sanitärbetrieb. Spreche deswegen deine Vermieter an.

Resumee: Du solltest deine Vermieter in jedem Fall noch einmal auf die genannten Punkte ansprechen und versuchen, einen für dich akzepablen Kompromiss zu erzielen. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du die Miete entsprechend mindern, Bedenke dabei, daß du den nicht gezahlten Anteil deiner Monatsmiete(n) auf ein Sperrkonto einzahlst, denn sobald alle Mängel beseitigt sind, stehen den Vermietern ihre vorenthaltenen Mietzahlungen wieder zu.

Du solltest in jedem Fall auch den Rat eines Fachanwaltes für Mietrecht oder eines lokalen Mietervereines einholen.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo :smile:

Ich wohne seit Sommer in einem etwas älteren Haus. Im Laufe
der Monate haben sich einige Probleme gerausgestellt:

1.)Ich habe 2 Fenster im Wohn-/Schlafzimmer. Eines ein
modernes Fenster und das andere ein uraltes Alu(?)fenster. Das
Alufenster macht zicken. Darunter ein eisiger Luftzug, es
läuft am Rahmen klatschnass an, sobald man das Fenster schießt
und die Heizung aus hat. Es schwitzt sogar zwischen den
Scheiben. Es ist nur trocken, mit einem stundenlang geöffneten
Fenster, oder wenn die beiden(!) Heizungen permanent auf 5
stehen. Ringsum bildet sich Schimmel. Ich kann die Wohnung
durch den Luftzug kaum warm halten.

2.)Der Stromverbrauch ist ernorm hoch. In 2 Monaten knapp
250kwh. Im ersten Monat war ich durch einen Wasserrohrbruch
bei mir kaum in der Wohnung und sonst bin ich auch kaum
daheim. Permanent am Strom ist nur der Kühlschrank. Ich habe
die Vermieter gebeten, das prüfen zu lassen. Diese sagte zu
mir, O-Ton: „Nimm alle Geräte vom Strom, lies den Zähler ab
und geh eine Woche weg…“ ^^

3.)Meine Badewanne hat keinen Lack mehr drauf und lässt sich
nicht mehr säubern. Korrodiert schon langsam. Lackierung soll
ich doch aus eigener Tasche zahlen.

4.) Diverse Steckdosen funktionieren nicht mehr.

5.)Eine neue Toilette wurde eingebaut. Ich fürchte, der
Abfluss nach unten hin wurde dabei beschädigt, es treten
unangenehme Gerüche aus.

Ich habe die Vermieter auf alle Mängel hingewiesen. Beim
Fenster war der Kommentar, ich solle mehr lüften. Beim Rest,
dass sie in diesem Jahr bestimmt keine
weiterenRenovierungsarbeiten vornehmen, da ich eine
Waschmaschine und ein neues Waschbecken, sowie einen neuen
Wasseranschluss in der Küche bekommen habe.

Ist sowas okay? Es ist in diesem Sinne meine erste eigene
Wohnung. Und ich habe von sowas echt keine Ahnung.

Liebe Grüße
Patricia

Das ist natürlich nicht ok. Der Vermieter ist für die Beseitigung sämtlicher Mängel an der Mietsache zuständig. Leider versuchen immer wieder Eigentümer, sich davor zu drücken. Bleiben Sie hartnäckig; Sie bezahlen Ihre Miete für eine Wohnung, die völlig in Ordnung ist.

MfG

hallo patricia,

ich weiß dir da auch keinen wirklichen rat. einerseits handelt es sich um ein altes haus, ältere häuser haben mängel, dafür ist der mietpreis niedriger. gravierende mängel muss der vermieter beseitigen. was jedoch gravierend ist, weiß ich auch nicht.

sorry
lg
maria

Hallo Patricia,
meine Empfehlung Mietminderung oder schnell eine neue Wohnung suchen.

Liebe Ratsuchende,
Sie können dem Vermieter theoretisch eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und mit Mietminderung drohen.
Wenn der Vermieter jedoch kein Geld hat, um die Mängel zu beseitigen, können Sie lange warten.
An Ihrer Stelle würde ich mir eine andere Wohnung suchen.
Viel Glück!

Liebe Patricia,

sorry, wenn dies meine ehrliche Meinung!
Kündige diese Wohnung so schnell Du kannst, notfalls mit Hilfe des zuständigen örtlichen Mietervereins und such Dir eine Wohnung, die tiptop in Ordnung ist. Auch hier würdest Du bei Besichtigungen Unterstützung vom Mieterverein bekommen. Frage hierzu dort nach.
Meiner Meinung nach, versucht Dein Vermieter schnelles Geld in Form der Mieteinnahme zu machen. Die auftretenden Probleme mit seiner Mietsache sind ihm dabei völlig gleich, obwohl er für den komplett ordnungsgemäßen Zustand dieser verantwortlich ist.
Da hier in Deinem Fall Du Dir die Umsetzung seiner Verantwortlichkeiten wohl bei soviel Gleichgültigkeit und Dreistigkeit des Ver+mieters erst mit vielen Wegen erstreiten müßtest, nicht mal sicher ist, ob er diese vielen Mängel überhaupt finanziell tragen kann, rate ich Dir, Dich so schnell wie möglich, Dich von Mietsache und Vermieter zu trennen. Zuviele Ärgernisse, Probleme könnten Dich überrennen, Dir kostbare Zeit rauben.
Geh zum örtlich zuständigen Mieterverein, sie helfen Dir. Nimm aber Zeugen evtl. in die Sprechzeit dorthin mit, die sich mit diesen techn. auskennen.
Hilfsweise kannst Du auch einen Rechtsanwalt mit Hilfe eines sogen. Beratungshilfe-Antrages beim örtliche zuständigen Amtsgericht zu Rate ziehen, um Kosten aus dem Wege zu gehen, wenn Du ihn Dir nicht leisten kannst!
Hoffe, Dir weiter geholfen zu haben.

Viel Glück und lass Dich nicht ins Boxhorn jagen!

Diese Auskunft dient nicht als Rechtsgrundlage, sie ist lediglich eine Empfehlung!

Hallo! Es ist ärgerlich, das verstehe ich. Versuchen Sie nochmals und nochmals mit dem Vermieter zu reden. Die Wohnung ist wohl alt, und er würde denke ich gerne die Mieter behalten.Danach Drohen Sie vielleicht mit Auszug.Das mit Fenster: Sie können Ihm einen Brief schreiben mit Ultimatum( er soll die Ursachen von Schimmelbildung beseitigen sonst würden Sie selber einen Handwerker beauftragen es zu tun und die kosten von der Miete abziehen)geben Sie Ihm vier Wochen Zeit.Aber da muß wahrscheinlich ein neues Fenster rein.Dieses Alu ist kalt und sammelt Kondenswasser.Die Handwerker würden dann Antischimmelputz drauf tun. Gerüche in der Toilette ebenso.Die Steckdosen können Sie dann auch gleich reparieren lassen. Es werden dann Kosten über dem Limit der Bagatellreparaturen entstehen, diese muß dann Vermieter übernehmen. Wenn er nicht zahlt von der Miete abziehen.Aber vorher immer schriftlich mitteilen und per Einschreiben verschicken.Und angemessene Frißt geben min. zwei Wochen. Also Sie können sich diesen Ärger reinziehn, oder einfach eine andere Wohnung suchen.Sie können auch die Miete mindern. Aber sowas sind Streitpunkte, da muß man sich auskennen.15 % Miete mindern bringt auch nicht viel wenn man in einer verschimmelten Wohnung leben muß.Ich weiß nicht. Also wenn der Vermieter nicht kooperativ ist würde ich nach was neuem suchen. Tut mir leid wenn ich nicht helfen konnte.

Hallo,
einige Mängel, die du beschreibst, hättest du schon vor Einzug beanstanden müssen, z. b. die Badewanne.
Alles andere gibt Dir natürlich die Möglichkeit, die Miete zu mindern. In welcher Höhe kannst Du dir im Internet runterladen. Wichtig ist allerdings vorher, dass du die Mängel SCHRIFTLICH, wenn nicht schon geschehen, dem Vermieter mitteilst mit einer angemessenen Frist von z.B. 4 Wochen. Wenn danach nichts passiert ist, kannst du ab da die Miete kürzen. Die Kürzung bezieht sich auf den Raum, der betroffen ist. Um mußt also die Nettomiete pro Quadratmeter ermitteln und diese dann auch das betroffenen Zimmer umlegen. Anschließend die prozentuale Minderung ausrechnen. Dein Ergebnis bitte auch dem Vermieter schriftlich mitteilen.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

also, bei der Vielzahl der Mängel würde ich Dir ganz klar sagen, zieh so schnell wie möglich aus. Natürlich kann man den Weg – Mietminderung usw. gehen, allerdings ist dies ein sehr
stressiger Weg. Waren die Mängel bei Einzug nicht ersichtlich? Wie ist die Miete? Vielleicht sehr niedrig? Billige Wohnungen zahlen sich meistens langfristig nicht mehr aus. Diese haben immer Renovierungsstau. Ich sage immer, mehr Geld ausgeben und eine vernünftige Wohnung anmieten! Auch wenn das weh tut. mfg

Hallo,
ich würde dir in deinem Fall raten, dich an den Mieterbund zu wenden. Kostet pro Jahr keine 100 Euro und du hast Rechtschutz wie auch Sachverständige zur Verfügung. Die würden die Mängel begutachten und auch sagen, wieviel Mietminderung möglich ist.
Alles andere wäre Rätsel raten. Und alle Meldungen der Mängel an den Vermieter am besten per Einschreiben/Rückschein, ich spreche aus Erfahrung!
Viel erfolg zu einer positiven Lösung
Gruss daylighter

WICHTIG!!! Den Vermieter SCHRIFTLICH auf die Mängel aufmerksam machen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Ganz egal wieviel in Deiner Wohnung schon repariert wurde, er MUß die Mängel beseitigen. Du kannst ab sofort die Miete bis zur Beendigung der Arbeiten kürzen. Aber nur die KALTMIETE.