Mängel in der Wohnung. Vermieter macht nichts

Hallo :smile:

Stellt Euch folgenden Fall vor:

Frau F mietet im Sommer eine Wohnung an. Kein Neubau, was ihr auch bewusst ist. Aber nach und nach treten immer mehr Mängel auf, mit der sie so nicht leben möchte:

-Nach und nach fallen die Buchsen von den Steckdosen, weil die falschen Buchsen einfach aufsteckt wurden und gar nicht fest waren. Buchsen werden vom Vermieter bei einer Mängelaufnahme mitgenommen und nicht wieder zurück gebracht oder ausgetauscht.
sprich, Steckdosen sind unbenutzbar.

Vermieter V wuerde darauf antworten: „Naja, es kann ja nichts passieren.“

-Doppelsteckdose in der Küche komplett defekt/ohne Spannung-> 2/3 Küchensteckdosen unbenutzbar

Vermieter V würde sagen: „Dann müssen sie ein Verländerungskabel legen.“

-Badewanne nicht die neueste, lässt sich aber in der Zwischenzeit nicht mehr reinigen, ist total rauh, die ganze Schwamm/Putzlappen bleibt an der Wanne hängen. 

Vermieter V würde sagen: „Dann emaillieren Sie die Wanne neu, wenn es sie stört. Wir haben bereits eine Waschmaschine in ihre Wohnung gestellt (ungefragt). Mehr können wir nicht machen“

-Heizung wird nicht warm, klopft und gluckert lautstark. Auch mit Heizung (Stufe 5) maximal 17,8 Grad in der Wohnung. Müsste entlüftet werden. 

Vermieter V würde sagen: „Ich weiß auch nicht, wie man das entlüftet. An den Heizkörpern ist kein Ventil. Dass sie bei der Größe nicht richtig warm wird, ist normal.“

Weiterhin gäbe es Schimmel in der Wohnung, der wahrscheinlich auf dem undichten Alufenster beruht, das bist vor 8 Monaten noch in der Wohnung war und nach 6 Monaten betteln und langem, kalten Winter ausgetauscht wurde.

Im Haus wäre es allgemein bekannt, dass Vermieter V kein Geld mehr in die Wohnungen stecken wolle, da sich das Haus als Fass ohne Boden anstatt als Geldanlage herausgestellt habe.

Könnte man in so einem Fall in irgendeiner Form vorgehen?

Beste Grüße!

Hallo,

zunächst einmal ist es wichtig, die Mängel schriftlich anzuzeigen. Dazu sollten diese vernünftig aufgelistet und beschrieben werde. Gleichzeitig sind Zeiträume - wie genannt…8 Monate defekte Fenster usw. aufzuführen. Das die Heizung nicht warm wird kann durchaus zu Schimmelpilz führen -  Vermieter schieben das oft auf falsches Lüften ( oder falsches heizen :wink: - womit gerade dieser Vermieter wohl kam agumentieren wird).

Das Schreiben mit der Mängelliste sollte mgl. per Einschreiben/Rückschein oder unter Anwesenheit von Zeugen abgegeben werden. Im Idealfall unterschreibt der Vermieter den Empfang!
Wichtig: In dem Schreiben sollte eine angemessene Frist, zur Beseitigung der Mängel angegeben werden. Z,B innerhalb von zwei Wochen.Es muss ein genaues Datum angegeben werden! Hinweis auf Mietminderung, falls die Beseitigung der Mängel nicht erfolgt, wäre ebenfalls wichtig.
Die Art der genannten Mängel berechtigen zur Mietminderung! Die Berechnung hier sollte im Verhltnis zu den Mängeln stehen. Genaue Zahlen gibt es nicht wirklich. Man müsste wissen, ob z.B. Räume durch den Schimmelbefall nicht nutzbar sind…

Es ist sinnvoll Bilder von ALLEN Mängeln zu machen, damit diese im Zweifel zu belegen sind.
Alternativ könnte die Hausgemeinschaft sich in dieser Sache auch zusammen schließen, und ggf. eine Sammelklage einreichen, sollte sich der Vermieter weiter auf stur stellen.

 Für einen geringen Jahresbeitrag kann man im Mieterbund ( darf man das hier schreiben?) Mitglied werden und hat dort Rechtsbeistand und Leute, die professionelle Schreiben aufsetzen.
Ansonsten kann man beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe bekommen und sich für eine kleine „Zuzahlung“ i. Höhe von 15,00 Euro bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, sofern man nicht Rechtsschutz versichert ist und nur ein geringes Einkommen hat…
Im Fall einer Klage hat man die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Gefallen lassen muss man sich so eine Wohnsituation, miteinem ignoranten Vermieter nicht.

Allerdings, bevor man irgend etwas unternimmt, sollte geklärt werde, wie der Zustand der Wohnung beim Einzug war.
Wenn die Wohnung so übernommen wurde, waren die Mängel bekannt und sind billigend in Kauf genommen worden - es sei denn es gibt eine Vereinbarung, wonach der Vermieter die Mängel beseitgen wollte.

Geht man alleine, ohne die Hausgemeinschaft gegen den Vermieter vor, sollte im Vorfeld klar sein, dass unter Umständen das Mietverhältnis so zerüttet wird, dass eine Fortsetzung des Mitevertrages, langfristigoft nicht sinnvoll ist. Es könnte bei einem Prozess auf einen entsprechenden Vergleich hinaus laufen. Aber so ist das Wohnen ja auch kein Vergnügen - also ändern muss sich da etwas.

Man sollte in keinem Fall davor zurück schrecken, hier für Abhilfe zu sorgen. Ungefährlich ist es zudem auch nicht, wenn Abdeckungen von Steckdosen fehlen und vielleicht sogar Kinder mit in der Wohnung leben.

Ich wünsche viel Glück auf dem Weg nach vorn - es kann nur vorwärts gehen!

Liebe Grüße
Kitty2013

Hallo

Diese Angelegenheit mit den Steckdosen ect. sollte man wirklich gesehen haben bevor man einen Mietvertrag abschließt. Am besten neue Wohnung suchen.

In welcher Form wollen Sie da vorgehen ??? Wenn bekannt ist, dass keine Sanierung gemacht werden soll -----   Miete kürzen

Liebe Grüße

Natürlich mag der Vermieter in der Pflicht sein. Natürlich mag man letztendlich zu seinem Recht kommen.
Aber bitte dabei folgende Reaktion nicht aus dem Blick verlieren:
http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/fristgerechte-…

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