Hallo,
Angenommen Mieter A informiert Vermieter B über einen verstopften Abfluss des Waschmaschinenanschlusses.
Erst telefonisch, dann 2 Tage später auch schriftlich.
Innerhalb welcher Zeit muss Vermieter B sich zumindest zwecks einer Terminvereinbarung mit Mieter A in Verbindung setzen.
Innerhalb welcher Zeit kann eine Beseitigung des Schadens von Mieter A dann erwartet werden?
(angenommen der Schaden ist nicht von Mieter A verursacht, da A noch kein Gerät an diesen Abfluss angeschlossen hat)
Grüsse, Caro