Mängel in Mietwohnung - Was ist zu tun?

Hallo zusammen,
mal davon ausgegangen eine Person xy wohnt seit einigen Jahren in der Wohngemeinschaft wo er unter anderem Hauptmieter ist. Die letzten Jahre waren in deren Haus immer viel Bewegung drin durch Wechsel der Eigentümer und Hausverwaltung. Bei der Person xy haben sich in der Mietwohnung einige Mängel angesammelt die zum Teil auch schon seit längerer Zeit bestehen. Ein kleinen Auszug:

Küche

  • kein richtiges Warmwasser bei der Küchenspüle
  • defekter Türgriff an der Balkontür

Flur

  • Schloss der Wohnungstür ist leicht defekt

Badezimmer

  • defekte Türklinge
  • defekte Toilettenspülung (Wasser läuft ständig immer etwas nach)
  • undichter Stöpsel von Badewanne
  • stark verschmutzter Abzugslüfter

Meine Frage an Euch:

  • Wer ist für die Behebung der Mängel zuständig, die
    Hausverwaltung, Eigentümer oder die Person xy als Mieter?
  • Wie wäre die richtige Vorgehensweise für die Person xy?
  • Die Kosten die eventuell durch einen Handwerker oder Monteur
    entstehen, müssen diese durch den Mieter oder durch die Hausverlwatung
    übernommen werden?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo!

Vermieter wäre zuständig, vielleicht bis auf die Reinigung des (abnehmbaren) Lüftergitters im Bad. Das sollte man zu den normalen Reinigungsarbeiten des Mieters hinzurechnen.

Man meldet grundsätzlich jeden Mangel gleich dann wenn er auftritt oder man ihn bemerkt.
Auch ist man mietrechtlich dazu verpflichtet, denn nicht immer kann man (Laie)absehen, ob sich hinter scheinbar einfachem Schaden nicht Folgeschäden verbergen. Die nicht rechtzeitig behoben, sehr teuer werden können. Das hätte dann der Mieter zu vertreten.

Erst eine Zeit warten und dann ein lange Schadensliste präsentieren ist wenig hilfreich.
Wenn gleich nach Einzug diese vielen Mängel bemerkt werden, OK, dann gibts halt eine längere Liste. Das ist dann halt so.

Über die „Kleinreparturklausel“ kann ein Teil der Kosten im Einzelfall und pro Jahr dem Mieter auferlegt werden, nur es muss wirksam so vereinbart werden.

Aus der genannten Liste würde man fast alles zu den grundsätzlich möglichen Punkten der Klausel zählen können.
WW-Versorgung Küche eher nein,wenn es nicht an der Armatur läge.

MfG
duck313

Hallo, 

Mängelliste mit der Bitte um Beseitigung bis zum … an Hausverwaltung und Vermieter kann nie schaden. 

MfG