Hallo zusammen,
mal davon ausgegangen eine Person xy wohnt seit einigen Jahren in der Wohngemeinschaft wo er unter anderem Hauptmieter ist. Die letzten Jahre waren in deren Haus immer viel Bewegung drin durch Wechsel der Eigentümer und Hausverwaltung. Bei der Person xy haben sich in der Mietwohnung einige Mängel angesammelt die zum Teil auch schon seit längerer Zeit bestehen. Ein kleinen Auszug:
Küche
- kein richtiges Warmwasser bei der Küchenspüle
- defekter Türgriff an der Balkontür
Flur
- Schloss der Wohnungstür ist leicht defekt
Badezimmer
- defekte Türklinge
- defekte Toilettenspülung (Wasser läuft ständig immer etwas nach)
- undichter Stöpsel von Badewanne
- stark verschmutzter Abzugslüfter
Meine Frage an Euch:
- Wer ist für die Behebung der Mängel zuständig, die
Hausverwaltung, Eigentümer oder die Person xy als Mieter? - Wie wäre die richtige Vorgehensweise für die Person xy?
- Die Kosten die eventuell durch einen Handwerker oder Monteur
entstehen, müssen diese durch den Mieter oder durch die Hausverlwatung
übernommen werden?
Vielen Dank im Voraus!