Mängel nach Hauskauf

Hallo!

Wir haben 2007 unser Haus -Bj 1979- gekauft und sind im Herbst 2008 eingezogen. An einer Außenwand platzte die Farbe ab (komplette Fassade wurde 2006! vom Vorbesitzer neu gestrichen). Ich habe zunächst ebenfalls neu gestrichen- hat ca. 1/2 Jahr gehalten. Jetzt habe ich einen Malermeister hinzugezogen.
Dieser spricht von aufsteigender Feuchtigkeit.

Auf Nachfragen bestätigte unser Nachbar, dass diese Probleme schon seit ein paar Jahren, v.a. aber vor dem Fassadenanstrich, bekannt waren. Auf unserer Hausseite ist der Schaden kaum sichtbar. Die Außenwand zum Nachbarn sieht allerdings schlimm aus -sie ist von unserem Grundstück nicht einsehbar, daher vorher nicht bemerkbar. Wir werden für mehrere Tausend Euro sanieren müssen.
Aufgrund der Sachlage liegt die Vermutung nahe, dass der Vorbesitzer den Schaden bewusst verschwiegen hat und der Anstrich als „Verkaufsanstrich“ gesehen werden kann. Haben wir Möglichkeiten eine Haftung einzufordern- auch wenn der Kauf fast 3 Jahre zurückliegt? Kann die Aussage des Nachbarn helfen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo!

Ich rate Dir, zunächst einen Anwalt aufzusuchen. Kläre mit ihm, ob ihr noch eine Kaufpreisminderung o.ä. geltend machen könnt.
Wenn nein: Müsst ihr halt den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn ja: Beauftragt einen Gutachter mit der genauen Schadensanalyse und der Kostenschätzung (z.B. www.rdg-ring.de)

Viel Glück

B.

Vielen Dank für die Antwort- das werden wir nach weiterer Ursachenforschung machen. Zum Glück gibts ja Rechtschutzversicherungen…

Hallo,

bei Mängeln nach dem Hauskauf gibt es ersteinmal zwei Fragen: hätten Sie die Mängel erkennen können und wenn nein: wusste der Verkäufer von den Mängeln (–> arglistig verschwiegene Mängel)

Bei Ihnen kann ich Punkt 1 noch nicht ganz erkennen, ob ein Gutachter vielleicht die feucht Wand hätte erkennen können - frische Farbe an der Wand sollte hellhörig machen…

Wenn aber der Nachbar wusste, dass die Vorgänger schon immer Probleme mit Feuchtigkeit hatte und die Wand extra übermalt hat, ist schon einiges an Grundlage für eine Arglist vorhanden, die dann zu Schadensersatz führen kann.

Vorgehensweise aus meiner Sicht:

  1. Kostenvoranschlag für die Behebung des Schadens.
  2. Zeugenaussage klären - gibt es einen Zeugen für das arglistge Verschweigen.
  3. Entweder direkt an den Verkäufer herantreten oder sofort Rechtsanwalt einschalten
  4. mit Verkäufer außergerichtliche Einigung suchen!
  5. wenn das nicht klappt, Klage einreichen!

Die Kosten für ein Verfahren sind nicht unerheblich und können sich schnell auf ein paar tausend EUROs belaufen. Eine außergerichtliche Einigung wäre aus dem Grund sinnvoll… erklären Sie dem Verkäufer aber auch, dass Sie nicht zögern, vor Gericht zu gehen…

Ihre Karte stehen gut, wenn Sie eine Aussage des Nachbarn bekommen…

Viel Erfolg!
Wenden Sie sich bei Fragen direkt an einen Rechtsanwalt, da hier keine Rechtsberatung erfolgen kann!

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo,
ich bin leider kein Jurist. Stichworte „verdeckter Sachmangel“ sollte aber weiterhelfen. Ich gehe auch davon aus, dass wenn der Verkäufer den Mangel vorsätzlich verschwiegen (und versteckt hat), die Verjährung überhaupt nicht eintritt. Aber such nach Schuldrecht und dort nach Experten,
viele Grüße
Andreas

Hallo,

schwer zu sagen.
Wird ein langwieriger prozess, der wahrscheinlich genauso teuer kommt wie das Sanieren der Wand.

Ich würde den Verkäufer darauf ansprechen, ob er bereit ist, sich anteilig an den Kosten zu beteiligen, da es ihm ja auch schon bekannt war.
Verursacht das problem auch andere SChäden, dann brauchts einen Gutachter, der sagt, was zu machen ist (Trocken legen der Wände etc.)

Viel Glück.

falko

Um Schadenersatz oder sogar die Rückabwicklung des Kaufs geltend zu machen, ist auf jeden Fall der Beweis zu führen, dass der Schaden bekannt war und bewusst verdeckt wurde. Die Beweispflicht liegt beim Kläger.
Also auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt besprechen.
Ohne eine Rechtsschutzversicherung sollte man den Rechtsweg nicht versuchen, da die Kosten sich am Kaufwert bemessen. Da sind Anwalts- und Gerichtskosten nicht ohne.
Bei diesem Streitwert wird wahrscheinlich vor dem Landgericht verhandelt. Auch diese Kosten sind nicht ohne.
Und bei jedem Rechtsstreit ist der Ausgang ungewiss.
Also erstmal eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen und die Rechtskosten und Instandsetzungskosten ermitteln und vergleichen bevor man hier viel Geld in den Sand setzt.

Meine Antwort auf dieses Thema ist ganz einfach, vergiss es !

Ich habe nach einem Hauskauf mehrere Mängel festgestellt, kann sie sogar belegen aber Recht haben und Recht bekommen sind leider 2 Paar Schuhe.

Ich habe erst via Anwalt einen Brief schreiben lassen worauf der Verkäufer (ein hoher Beamter in der Regierung) alles abstritt und noch eins drauf setzte indem er mich noch privat angriff und aus dem Finger gesogene Behauptungen aufstellt.

Ein 2. Brief mit festhallen von Schadenersatz kam widerum so raus, dass ich Zitat:
„Ich lehne alles ab und werde mich dazu auch nicht mehr selber äussern. Sollte weiter an den abstrusen und falschen Behauptungen und Anschuldigungen festgehalten werden, übergebe ich das Dossier einem Spezialanwalt für Bau- und Immobilienrecht.“

Jetzt gehts noch vor den Friedensrichter wo der Verkäufer wohl nicht mal auftauchen wird. Zu Klagen kostet dann schon mehr und wenn ein Richter ev. noch ein Saufkumpel dieses Verkäufers ist, habe ich schon verloren.

Drum rate ich jedem der ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, holt einen unabhängigen Berater der das Objekt schätzt und untersucht, auch wenn dies etwas kostet. Aber immer noch besser als im Nachhinein tausende ausgeben zu müssen was eigentlich normal wäre dass es funktioniert.