mängel nach Hauskauf

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben vor ein einem Jahr ungefähr ein älteres Haus gekauft Bj 1923 in wert von 150000€. Es ist ein Rheienhaus,mein problem ist das mann von den Nachbarn alles hört ob Sie auf Toiletten gehen oder die Treppensteigen wenn sie reden usw. Wir können uns nicht lautstark unterhalten weil die sonst alles mitbekommen würden.Die Maklerin hatte damals aber gesagt machen sie sich keine gedanken von den Nachbarn hören Sie nichts, den die Wänden sich 40cm stärke da hört man nichts bla bla bla.

Können wir jetzt von der Kaufsumme irgendwas geltend machen und etwas Geld zurückfordern vom Makler?

Gruß
Angelo

hallo Angelo,
hast du echte Zeugen für die Aussage? Steht das wörtlich auch so im Kaufvetrag? Wenn nein, kannst Du der Maklerin nur damit drohen, dass Du dich an den Makler-Verband wendest um dich dort zu beschweren. Falls sie nicht Mitglied dort ist, hast Du ganz schlechte Karten.

Du kannst dann nur versuchen einen Großteil der Maklergebühr, die du envetuell bezahlt hast wieder zu bekommen, aber nur wenn, Du hart verhandelst (Maklerehre, Ehrlichkeit, Aussage 40 cm incl. Schallschutz hast Du dich verlassen, usw.)

Gruß SchwabenRoland

Hi Roland danke fuer deine Antwort.

Ja meine Frau ist Zeugin.
Leider steht das nicht im Kaufvertrag.
Ich vermute das Sie schon mitglieder im Verband sind weil das eine grosse Firma ist, da werde ich auf jedenfall nochmal nach haken.

Gruss
Angelo