Mängel und MM

Hallo Experten,
nachdem das Drama Sanierung der Balkone und Wärmedämmung der Fassade an einem 6 Parteien MF-Haus beendet ist, bestehen in der EG-Wohnung noch folgende Mängel, die strittig bleiben.

  1. Es wurden 2 Schutzgitter vor den Fenstern entfernt mit der Begründung, dies müsse wegen evtl. Wärmebrücken geschehen.
    Nach Beendigung der Arbeiten wurden die vormals fest und sicher IN der Wand einzementierten Gitter nur noch AUF die Fassade gesetzt und verschraubt. Nach Auskunft eines Polizeiberaters, der sich die Gittermontage vor Ort angeschaut hat, ist diese Weise keineswegs sicher.

  2. Ein Zaun, der vormals die kleine Gartenfläche vor der Wohnung vom Nachbargrundstück begrenzte und abschloß ist noch nicht wieder gesetzt, so dass praktisch die Wohnung nach hinten völlig offen ist. Da eine Treppe vom Balkon in den Garten führt, kann keine Balkontür ohne Aufsicht offen bleiben - da ja Gott und die Welt rein laufen kann ;-(
    Außerdem wurde angekündigt, dass wenn der Zaun gesetzt wird, dieser mit einer Tür versehen wird ! Muss der Mieter das dulden ? Vorher war keine Tür vorhanden. Wollte jemand auf das Grundstück und damit quasi auch in den Wohnbereich des Mieters, musste er/sie durch den Heizungskeller.

  3. Im Balkon waren mittels zweier 4-Kanthölzer auf die Haken verschraubt waren, 8 Wäscheleinen gespannt, so dass die Möglichkeit gegeben war, Wäsche zu trocknen. Diese wurden entfernt. Es war zugesagt, dass nach Beendigung der Arbeiten, diese Möglichkeit wieder hergestellt wird.

Da die Handwerker und die HV sich im Verlauf der Arbeiten zerstritten haben, will nun niemand diese Arbeiten erledigen bzw. wird auf den Herbst vertröstet.

Der Mieter möchte nun für diese 3 Posten, die bereits mehrfach angemahnt wurden, eine Mietminderung einbehalten. Wie hoch darf diese angesetzt werden ?

Gruss
gretell

Hallo,

ich schätze, dass Dir diese Frage hier niemand beantworten kann. Um sich ein Urteil zu bilden, muss in solcehn Fällen vor Ort alles und umfassend geprüft werden, was in irgend einer Weise Einfluss hat oder haben kann.

Teilweise sind hier auch subjektive Einflüsse durchaus aus Deinen Hinweise ersichtlich. Das Mietrecht unterstützt jedoch nur den objektiv vorhandenen Mangel. Suche am Ort einen Mieterverein auf und bitte um Besichtigung und entsprechende Mängelanzeige und Bewertung einer möglichen Mietminderung.

Grüsse Günter

nachdem das Drama Sanierung der Balkone und Wärmedämmung der
Fassade an einem 6 Parteien MF-Haus beendet ist, bestehen in
der EG-Wohnung noch folgende Mängel, die strittig bleiben.

  1. Es wurden 2 Schutzgitter vor den Fenstern entfernt mit der
    Begründung, dies müsse wegen evtl. Wärmebrücken geschehen.
    Nach Beendigung der Arbeiten wurden die vormals fest und
    sicher IN der Wand einzementierten Gitter nur noch AUF die
    Fassade gesetzt und verschraubt. Nach Auskunft eines
    Polizeiberaters, der sich die Gittermontage vor Ort angeschaut
    hat, ist diese Weise keineswegs sicher.

  2. Ein Zaun, der vormals die kleine Gartenfläche vor der
    Wohnung vom Nachbargrundstück begrenzte und abschloß ist noch
    nicht wieder gesetzt, so dass praktisch die Wohnung nach
    hinten völlig offen ist. Da eine Treppe vom Balkon in den
    Garten führt, kann keine Balkontür ohne Aufsicht offen bleiben

  • da ja Gott und die Welt rein laufen kann ;-(
    Außerdem wurde angekündigt, dass wenn der Zaun gesetzt wird,
    dieser mit einer Tür versehen wird ! Muss der Mieter das
    dulden ? Vorher war keine Tür vorhanden. Wollte jemand auf das
    Grundstück und damit quasi auch in den Wohnbereich des
    Mieters, musste er/sie durch den Heizungskeller.
  1. Im Balkon waren mittels zweier 4-Kanthölzer auf die Haken
    verschraubt waren, 8 Wäscheleinen gespannt, so dass die
    Möglichkeit gegeben war, Wäsche zu trocknen. Diese wurden
    entfernt. Es war zugesagt, dass nach Beendigung der Arbeiten,
    diese Möglichkeit wieder hergestellt wird.

Da die Handwerker und die HV sich im Verlauf der Arbeiten
zerstritten haben, will nun niemand diese Arbeiten erledigen
bzw. wird auf den Herbst vertröstet.

Der Mieter möchte nun für diese 3 Posten, die bereits mehrfach
angemahnt wurden, eine Mietminderung einbehalten. Wie hoch
darf diese angesetzt werden ?

Gruss
gretell

Anmerkung
Hallo,

mit Mietrecht kenne ich mich nicht aus. Aber mir ist ein kleiner Widerspruch in Deinen Ausführungen aufgefallen:
unter 1) schreibst Du, daß Dir die Fenstergitter jetzt nicht mehr sicher genug seien. Unter Punkt 2) schreibst Du, daß der Zaun fehlt und beschwerst Dich auch darüber, daß er später eine Tür erhalten soll.

Hältst Du einen Zaun allen Ernstes für einen sicheren Schutz? Ist ein Zaun ohne Tür sicherer als einer mit Tür - die man ja auch abschließen könnte? Ich finde, daß das irgendwie ein Widerspruch ist - auf der einen Seite reicht ein normales Fenster nicht, auf der anderen ist ein Zaun bei offener Balkontür okay.

Nur mal so als Anregung.

Gruß
Axel

Guten Morgen Günter,
danke für Deine Antwort.

ich schätze, dass Dir diese Frage hier niemand beantworten
kann. Um sich ein Urteil zu bilden, muss in solcehn Fällen vor Ort alles und umfassend geprüft werden, was in irgend einer Weise Einfluss hat oder haben kann.
Teilweise sind hier auch subjektive Einflüsse durchaus aus
Deinen Hinweise ersichtlich.

Ja, ich kann mir denken, was Du meinst. Diese Angelegenheit hat halt die letzten Monate ziemlich viel Aufregungen gebracht. Der Gedankengang war so gemeint, dass der Mieter sozusagen „Einsetzung in den vorherigen Stand“ wünscht = es soll der vergleichbare Zustand hergestellt werden, wie vor dem Abriss.

>Das Mietrecht unterstützt jedoch

nur den objektiv vorhandenen Mangel.

Also objektiv gibt es doch die von mir beschriebenen Unterschiede, die der Mieter als Mangel erlebt = subjektiv bewertet, aber nicht aus der Luft gegriffen.

>Suche am Ort einen

Mieterverein auf und bitte um Besichtigung und entsprechende
Mängelanzeige und Bewertung einer möglichen Mietminderung.

Der Mietverein ist eingeschaltet und meine Erfahrungen bislang waren, wenn eine ausreichende Vorinformation bei dem Mieter vorliegt, ist eine Besprechung fruchtbarer.

Gruss
gretell

nachdem das Drama Sanierung der Balkone und Wärmedämmung der
Fassade an einem 6 Parteien MF-Haus beendet ist, bestehen in
der EG-Wohnung noch folgende Mängel, die strittig bleiben.

  1. Es wurden 2 Schutzgitter vor den Fenstern entfernt mit der
    Begründung, dies müsse wegen evtl. Wärmebrücken geschehen.
    Nach Beendigung der Arbeiten wurden die vormals fest und
    sicher IN der Wand einzementierten Gitter nur noch AUF die
    Fassade gesetzt und verschraubt. Nach Auskunft eines
    Polizeiberaters, der sich die Gittermontage vor Ort angeschaut
    hat, ist diese Weise keineswegs sicher.

  2. Ein Zaun, der vormals die kleine Gartenfläche vor der
    Wohnung vom Nachbargrundstück begrenzte und abschloß ist noch
    nicht wieder gesetzt, so dass praktisch die Wohnung nach
    hinten völlig offen ist. Da eine Treppe vom Balkon in den
    Garten führt, kann keine Balkontür ohne Aufsicht offen bleiben

  • da ja Gott und die Welt rein laufen kann ;-(
    Außerdem wurde angekündigt, dass wenn der Zaun gesetzt wird,
    dieser mit einer Tür versehen wird ! Muss der Mieter das
    dulden ? Vorher war keine Tür vorhanden. Wollte jemand auf das
    Grundstück und damit quasi auch in den Wohnbereich des
    Mieters, musste er/sie durch den Heizungskeller.
  1. Im Balkon waren mittels zweier 4-Kanthölzer auf die Haken
    verschraubt waren, 8 Wäscheleinen gespannt, so dass die
    Möglichkeit gegeben war, Wäsche zu trocknen. Diese wurden
    entfernt. Es war zugesagt, dass nach Beendigung der Arbeiten,
    diese Möglichkeit wieder hergestellt wird.

Da die Handwerker und die HV sich im Verlauf der Arbeiten
zerstritten haben, will nun niemand diese Arbeiten erledigen
bzw. wird auf den Herbst vertröstet.

Der Mieter möchte nun für diese 3 Posten, die bereits mehrfach
angemahnt wurden, eine Mietminderung einbehalten. Wie hoch
darf diese angesetzt werden ?

Gruss
gretell

Hallo Axel,

mit Mietrecht kenne ich mich nicht aus. Aber mir ist ein
kleiner Widerspruch in Deinen Ausführungen aufgefallen:
unter 1) schreibst Du, daß Dir die Fenstergitter jetzt nicht
mehr sicher genug seien. Unter Punkt 2) schreibst Du, daß der
Zaun fehlt und beschwerst Dich auch darüber, daß er später
eine Tür erhalten soll.

Ich sehe da KEINEN Widerspruch. Das sind ZWEI Gefahrenstellen.

Hältst Du einen Zaun allen Ernstes für einen sicheren Schutz?
Ist ein Zaun ohne Tür sicherer als einer mit Tür - die man ja
auch abschließen könnte? Ich finde, daß das irgendwie ein
Widerspruch ist - auf der einen Seite reicht ein normales
Fenster nicht, auf der anderen ist ein Zaun bei offener
Balkontür okay.

*lächel* das ist so gemeint:

  1. Natürlich ist der Zaun allein kein sicherer Schutz.
    ABER eben doch eine Hürde.
  2. Die Tür, die vordem nicht im Zaun war ermöglicht dann eben noch leichter, was dem Mieter seit einiger Zeit zugemutet wird: das ohne Vorankündigung xy, der den Schlüssel von der HV bekommt, in den direkten Wohnbereich kommen kann, da wie gesagt, von dort her ein Zugang auf den Balkon möglich ist.
  3. In Wohnungen wohnen Menschen. Ich denke, da sage ich nichts Neues, trotzdem wird das ja offenbar oft vergessen oder ignoriert. Wenn die Balkontür zur Lüftung oder weil es schön ist, offensteht, der Mieter sich in anderen Räumen zu schaffen macht, so sind dennoch die Ohren in Betrieb !! Und so ganz geräuschlos klettert niemand über einen Zaun.
    Bewohner von Erdgeschosswohnungen haben vermutlich ein anderes Gespür als diejenigen, die im 2. oder 3. Stock wohnen - ist jedenfalls auch meine Erfahrung.

Nur mal so als Anregung.

dto. :wink: und danke trotzdem.

Gruss
gretell

Nichts rechtliches, aber was menschliches…
Hallo,

beim Lesen Deiner Mail fiel mir auf, dass Du keine gravierenden Baumängel erwähnst, aber offensichtlich Dein Sicherheitsgefühl nicht mehr das gleiche ist wie vor den Baumaßnahmen.

Bedauerlicherweise orientiert sich das Mietrecht nicht an den Gefühlen der Beteiligten, sondern ausschließlich an Fakten. Auf dem Wege des Gesetzes wirst Du also für Deinen Fall kaum eine zufriedenstellende Lösung finden, eine Mietminderung ist dafür nicht gerechtfertig, weil der objektive Wohnwert der Wohnung sich nicht vermindert hat. Aber es gibt Hoffnung! :smile:

Im Gegensatz zu dem von Dir befragten Polizeiberater empfinde ich Gitter vor dem Fenster, auch wenn diese „nur“ verschraubt und nicht mehr eingemauert sind, als beruhigenden Einbruchsschutz. Der Sicherheitsberater der Polizei hat aber unter Umständen andere Maßstäbe vor Augen. Er wird sicherlich vom schlimmsten aus seiner Berufserfahrung ausgehen, z.B. Herausbrechen des Gitters mit einem Auto. Du musst für Dich selbst aber prüfen, ob solche Szenarien in Deinem Umfeld überhaupt realistisch sind. Ob ein Gitter „sehr sicher“ oder nur „normal sicher“ ist, ist gar nicht entscheidend. Wichtig für Einbrecher ist, dass sie nicht auffallen, keinen Lärm machen und schnell zum Ziel kommen. Sie werden vermeiden, ein Gitter herauszubrechen oder langwierig abzuschrauben, wenn nicht das begehrte Objekt vor herumliegendem Bargeld nur so strotzt :smile:. Deshalb kommen Einbrecher meist durch die Wohnungstüren oder durch die Balkontüren. Ganz fatal sind auf Kipp stehende Fenster. Alles andere gehört in „Aktenzeichen XY“, aber nicht ins normale Leben.

Der von Dir erwähnte Zaun ist für Einbrecher allenfalls eine psychologische Hürde, aber keine ernstzunehmende Einschränkung. Ein großes Schild „Achtung Schäferhund“ würde beispielsweise den gleichen Zweck erfüllen. Der Vermieter hat ja bereits zugesagt, den Zaun wieder aufstellen zu lassen. Damit dürfte der Fußgängerverkehr aufhören. Ob dort eine Tür ist oder nicht, dürfte Dich nicht stören. Wenn man diese nicht abschließen kann, besorge Dir für ein paar Euro eine Fahrradkette mit Schloß, das hilft auch. Den Schlüssel kannst Du irgendwo gut sichtbar und beschriftet im Keller aufhängen, falls doch mal jemand von den anderen Bewohnern da durch muss.

Es ist sicherlich ärgerlich, dass die Handwerker und die HV sich im Verlauf der Arbeiten zerstritten haben und nun niemand die Wäscheleinen anbringen will bzw. die HV Dich auf den Herbst vertröstet, aber hier würde ich einen höflichen Brief schreiben und um Reparatur bis zu irgendeinem Datum in drei Wochen bitten. Das Anschrauben von Kanthölzern dauert nur 30 Minuten. Die Frage ist, ob Du rechtlich überhaupt einen Anspruch darauf hast. Ist die Wäscheleine im Mietvertrag oder in der Wohnungsbeschreibung erwähnt? Ich tippe auf Nein. Sonst bleibt Dir nur, einen Bekannten zu bitten, die Löcher zu bohren und die Hölzer anzuschrauben. Das wäre vielleicht sogar von vorneherein der beste Weg - dann wird es wenigstens waagerecht :smile:

Gruß

Jens

Hallo,

Ich sehe da KEINEN Widerspruch. Das sind ZWEI Gefahrenstellen.

Klar. ich wohne aber auch in einem Haus, das im Erdgeschoss keine Fenstergitter besitzt. Wie 90% aller Einfamilienhäuser. Wo soll da das Problem sein? Einbruchssicherheit? Der Einbrecher ist bei mir durch die Tür gekommen - er sucht ohnehin die schwächste Stelle. Ist die Balkontür auch vergittert (gewesen)?

  1. Natürlich ist der Zaun allein kein sicherer Schutz.
    ABER eben doch eine Hürde.

Weder für Katzen noch für Einbrecher. Und irgendwelche Passanten werden ohnehin nicht reinkommen. Egal, ob Zaun oder nicht.

  1. Die Tür, die vordem nicht im Zaun war ermöglicht dann eben
    noch leichter, was dem Mieter seit einiger Zeit zugemutet
    wird: das ohne Vorankündigung xy, der den Schlüssel von der HV
    bekommt, in den direkten Wohnbereich kommen kann, da wie
    gesagt, von dort her ein Zugang auf den Balkon möglich ist.

Entweder gehört der Garten zu Eurer Wohnung, dann hat die HV auch kein Anrecht auf einen Schlüssel zum Gartentor. Oder der Garten ist für alle Hausbewohner und jeder hat die Möglichkeit, dorthin zu gelangen - auch die HV. Wo ist das Problem? Sind die Leute von der HV Einbrecher? Weniger vertrauenswürdig als die anderen Hausbewohner? Haben sie auch das Recht, in eine Wohnung einzudringen, wenn sie schonmal einen Schlüssel zum Gartentor haben?

  1. In Wohnungen wohnen Menschen. Ich denke, da sage ich nichts
    Neues, trotzdem wird das ja offenbar oft vergessen oder
    ignoriert.

???

Wenn die Balkontür zur Lüftung oder weil es schön
ist, offensteht, der Mieter sich in anderen Räumen zu schaffen
macht, so sind dennoch die Ohren in Betrieb !! Und so ganz
geräuschlos klettert niemand über einen Zaun.

Sorry, aber über einen Zaun zu klettern, ohne Geräusche zu verursachen, die jemand im Haus hört - das kann jedes Kind. Erst recht ein Einbrecher. Und natürlich auch jede Katze. Ein Zaun ist keine Alarmanlage. Wobei Dir auch noch unbenommen ist, eine derartige einzubauen. Dazu könntest Du auch ganz einfach Eierschalen auf die Treppe zum Balkon streuen.

Bewohner von Erdgeschosswohnungen haben vermutlich ein anderes
Gespür als diejenigen, die im 2. oder 3. Stock wohnen - ist
jedenfalls auch meine Erfahrung.

Ich kann mich nicht ganz des Eindrucks erwehren, daß einige Leute vielleicht ein anderes Bedürfnis nach Sicherheit haben. Das Gespür möchte ich mal ganz stark bezweifeln. Und das kann ich beurteilen - unser Einfamilienhaus hat 3 Stockwerke und ich habe in allen drei Etagen das gleiche Gespür.

Aber jetzt halte ich mich hier raus und überlasse den Experten das Feld.

Gruß
Axel

Hallo Gretell,

also zu Deinem Balkontürproblem.

In dem Haus, das ich bewohne sind die Terrassen leicht von der Straße aus zu begehen. Kleiner Durchgang in den Hecken. Ist eine Hauptstraße und ich möchte ehrlich gesagt dort keine Terrasse haben :smile:

Na ja, was hältst du von einem Bewegungsmelder, der losklingelt, Hundegebell imitiert oder sonstige akustische Warnsignale gibt?

Ich würd’ mir so was besorgen.

Gruß Reni

Hältst Du einen Zaun allen Ernstes für einen sicheren Schutz?
Ist ein Zaun ohne Tür sicherer als einer mit Tür - die man ja
auch abschließen könnte? Ich finde, daß das irgendwie ein
Widerspruch ist - auf der einen Seite reicht ein normales
Fenster nicht, auf der anderen ist ein Zaun bei offener
Balkontür okay.

*lächel* das ist so gemeint:

  1. Natürlich ist der Zaun allein kein sicherer Schutz.
    ABER eben doch eine Hürde.
  2. Die Tür, die vordem nicht im Zaun war ermöglicht dann eben
    noch leichter, was dem Mieter seit einiger Zeit zugemutet
    wird: das ohne Vorankündigung xy, der den Schlüssel von der HV
    bekommt, in den direkten Wohnbereich kommen kann, da wie
    gesagt, von dort her ein Zugang auf den Balkon möglich ist.
  3. In Wohnungen wohnen Menschen. Ich denke, da sage ich nichts
    Neues, trotzdem wird das ja offenbar oft vergessen oder
    ignoriert. Wenn die Balkontür zur Lüftung oder weil es schön
    ist, offensteht, der Mieter sich in anderen Räumen zu schaffen
    macht, so sind dennoch die Ohren in Betrieb !! Und so ganz
    geräuschlos klettert niemand über einen Zaun.
    Bewohner von Erdgeschosswohnungen haben vermutlich ein anderes
    Gespür als diejenigen, die im 2. oder 3. Stock wohnen - ist
    jedenfalls auch meine Erfahrung.

Nur mal so als Anregung.

dto. :wink: und danke trotzdem.

Gruss
gretell