hallo,
angenommen man hätte beim makler einen MV unterschrieben mit maklerprovision und 2 monaten mietkaution an die vermieter. beide beträge würden in raten bezahlt werden, die zahlungen würden schon vor beginn des MV anfangen zu laufen da der vermieter den neuen mietern entgegenkommen und deren kündigungsfrist der alten wohnung abwarten würde. die mieter dürften bereits vorzeitig in der wohnung renovierungsarbeiten vornehmen und würden hierbei mängel feststellen wie undichtens abflussrohr im bad, defekten schließmechanismus der teuren doppelspüle in der küche, total chaotische elektrik welche die gefahren eines kurzschlusses und kabelbrände bergen könnten…
vom vermieter (der etwas weiter weg wohnt) würde ein befreundeter nachbar benannt, der sich als hausverwalter und ansprechpartner bei problemen bzgl. der wohnung fungieren würde.
diesem würden die mängel mitgeteilt werden, worauf dieser entgegen würde, dass ein handwerker erst dann bestellt werden würde, wenn es sich auch mal lohne…
ein mitbewohner im haus würde nun (wie passend!) noch erzählen, dass der wasserdruck im haus so lasch sei, dass man kaum zeitgleich duschen könnte innerhalb des hauses (3 mieteinheiten). dieses problem sei aber bekannt, es handle sich um ein defektes druckventil in der wasseranlage.
nun hätten also die neuen mieter verständlicherweise etwas angst, dass diese ganzen dinge nicht behoben werden würden, sie den ganzen aufwand mit renovierung, umzug, ummeldung etc. hätten und letztendlich in einer nicht so ganz funktionstüchtigen wohnung landen könnten, wie sie anfangs den anschein gehabt hätte. und für die sie nicht wenig miete und mietkaution zahlen würden. im MV wäre fixiert, dass kleinere reparaturen/schäden/mängel bis zu 200 euro im jahr durch die mieter zu beheben wären.
würde diese klausel nicht erst anwendung finden, wenn die wohnung in einwandfreiem zustand an den mieter übergeben wäre?
könnten die mieter auf beseitigung der mängel vor einzug bestehen oder ggf. die kaution einbehalten, bis die mängel behoben wären? wie würde es sich mit der maklerprovision verhalten? die maklerin kennt die vermieter schon lange und wickelt viele geschäfte mit ihnen ab. angeblich hätten die vormieter nur ärger gemacht und würden noch mietzahlungen schulden, man wäre froh, dass die aus dem haus wären. bei unterzeichnung des mietvertrages wäre bereits eine kleine anzahlung der kaution fällig gewesen da die vermieter das ehrliche interesse der mieter erkennen wollten, da sie in der vergangenheit schlechte erfahrung gemacht hätten mit mietzusagen, die nicht eingehalten wurden und wo der mieter kurz vor beginn des meitvertrages plötzlich abgesprungen wäre.
wie könnte der nachmieter in diesem falle handeln, um auf der sicheren seite zu stehen und nicht das vorgenannte risiko einzugehen, für eine mit bekannten mängeln behafteten wohnung teures geld zu zahlen?
viele grüße und danke,
sonja