mängel vor einzug

hallo,
angenommen man hätte beim makler einen MV unterschrieben mit maklerprovision und 2 monaten mietkaution an die vermieter. beide beträge würden in raten bezahlt werden, die zahlungen würden schon vor beginn des MV anfangen zu laufen da der vermieter den neuen mietern entgegenkommen und deren kündigungsfrist der alten wohnung abwarten würde. die mieter dürften bereits vorzeitig in der wohnung renovierungsarbeiten vornehmen und würden hierbei mängel feststellen wie undichtens abflussrohr im bad, defekten schließmechanismus der teuren doppelspüle in der küche, total chaotische elektrik welche die gefahren eines kurzschlusses und kabelbrände bergen könnten…
vom vermieter (der etwas weiter weg wohnt) würde ein befreundeter nachbar benannt, der sich als hausverwalter und ansprechpartner bei problemen bzgl. der wohnung fungieren würde.
diesem würden die mängel mitgeteilt werden, worauf dieser entgegen würde, dass ein handwerker erst dann bestellt werden würde, wenn es sich auch mal lohne…
ein mitbewohner im haus würde nun (wie passend!) noch erzählen, dass der wasserdruck im haus so lasch sei, dass man kaum zeitgleich duschen könnte innerhalb des hauses (3 mieteinheiten). dieses problem sei aber bekannt, es handle sich um ein defektes druckventil in der wasseranlage.

nun hätten also die neuen mieter verständlicherweise etwas angst, dass diese ganzen dinge nicht behoben werden würden, sie den ganzen aufwand mit renovierung, umzug, ummeldung etc. hätten und letztendlich in einer nicht so ganz funktionstüchtigen wohnung landen könnten, wie sie anfangs den anschein gehabt hätte. und für die sie nicht wenig miete und mietkaution zahlen würden. im MV wäre fixiert, dass kleinere reparaturen/schäden/mängel bis zu 200 euro im jahr durch die mieter zu beheben wären.
würde diese klausel nicht erst anwendung finden, wenn die wohnung in einwandfreiem zustand an den mieter übergeben wäre?
könnten die mieter auf beseitigung der mängel vor einzug bestehen oder ggf. die kaution einbehalten, bis die mängel behoben wären? wie würde es sich mit der maklerprovision verhalten? die maklerin kennt die vermieter schon lange und wickelt viele geschäfte mit ihnen ab. angeblich hätten die vormieter nur ärger gemacht und würden noch mietzahlungen schulden, man wäre froh, dass die aus dem haus wären. bei unterzeichnung des mietvertrages wäre bereits eine kleine anzahlung der kaution fällig gewesen da die vermieter das ehrliche interesse der mieter erkennen wollten, da sie in der vergangenheit schlechte erfahrung gemacht hätten mit mietzusagen, die nicht eingehalten wurden und wo der mieter kurz vor beginn des meitvertrages plötzlich abgesprungen wäre.

wie könnte der nachmieter in diesem falle handeln, um auf der sicheren seite zu stehen und nicht das vorgenannte risiko einzugehen, für eine mit bekannten mängeln behafteten wohnung teures geld zu zahlen?

viele grüße und danke,

sonja

Wenn den Mietern die Risiken zu hoch erscheinen, sollten sie einfach kündigen. Allerdings reichen die Mängel nicht für eine fristlose Kündigung aus; die Mieter müssten eine normale Kündigung aussprechen.

Wenn sie aber am Mietvertrag festhalten wollen und der Vermieter keine Bereitschaft zeigt, die Mängel zu beheben, sollten sie erst einmal die Mietzahlungen einstellen, um Druck auf den Vermieter auszuüben.

Die Kaution hingegen müssen die Mieter zahlen, sonst riskieren sie eine Kündigung des Vermieters.

Die Maklerprovision müssen sie ebenfalls zahlen, da der Mietvertrag ja zustande gekommen ist.

Wenn den Mietern die Risiken zu hoch erscheinen, sollten sie
einfach kündigen. Allerdings reichen die Mängel nicht für eine
fristlose Kündigung aus; die Mieter müssten eine normale
Kündigung aussprechen.

sollten sie erst einmal die Mietzahlungen einstellen, um Druck
auf den Vermieter auszuüben.

Hi,

ich bin kein ausgesprochener Mietrechtsexperte, aber die obige Aussage bereitet mir Bauchschmerzen. Wenn keine Miete gezahlt wird, kann der Vermieter doch nach 2 ausgebliebenen Mietzahlungen kündigen?

Wäre es nicht besser, die Mängel dem VM schriftlich aufzuzeigen und die Miete, den Mängeln entsprechend, angemessen zu kürzen?

Gruß
Tina

szmmctag

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Also, um mal völlig uninformiert zu Antworten: bei „normalen“ Verträgen gibt es immer die Möglichkeit, auf Grund versteckter Mängel die beim Vertragsabschluss nicht ersichtlich waren, zu mindern oder ggf. sogar den Vertrag rückabzuwickeln. Mindestens sofern deren Kenntnis zum Zeitpunkt des Vetragsschlusses selbigen verhindert hätte.

Hallo,

nachdem die Vormieter schon Probleme hatten und die Mängel nicht abgestellt wurden:

  1. Alle Mängel schriftlich festhalten (Bilder machen, Zeugen suchen)
  2. Den Vermieter schriftlich auffordern, die Mängel zu beseitigen.
  3. Dazu Frist setzen.
  4. Nach Verstreichen der Frist Mietminderung machen.

Ansonsten besteht die Gefahr, daß die neuen Mieter für schon vorhandene Schäden (lt. Mietvertrag) bei Auszug aufkommen müssen.

Gruß
Karin