Mängel vor Mietbeginn

Hallo,

angenommen, Mietbeginn für Mieter A ist im Juli und Mieter A bekommt zum bloßen Ausmessen einen kurzen Zutritt zur Wohnung, indem ihm nur kurz aufgeschlossen wird und er die Tür nach dem Ausmessen einfach nur wieder hinter sich zuziehen soll (der Wohnungsverwalter wird kurze Zeit später wieder zum Verschließen kommen, er wollte absichtlich auch nicht dabei sein).
Weiter angenommen, Mieter A stellt bei diesem kurzem Zutritt dann eine Menge Mängel fest. Mängel wären hier nicht verschließbare Zimmertüren (man muss mit Kraft heranziehen, dass sie sich überhaupt schließen lassen). Bei der normalen Wohnungbesichtigung war ein Einbruchschaden erkennbar, alle Türen waren zerstört/demoliert, Türschlösser komplett herausgefetzt. Es wurde versprochen, dass das alles in Ordnung kommt.

  • Leider wurden die Zimmertüren nur schlecht repariert und schließen lassen sie sich leider nur mit viel Kraft.
  • Die Balkontür ist eine etwas wackelige Angelegenheit, wenn man sie öffnet, wackelt sie in der Halterung. Der ohnehin schon marode Griff der Balkontür ist beschädigt.
  • Ein Fenster ist halbseitig nicht zu öffnen, nur eine Seite.
  • Die Türsprechanlage und Klingel funktioniert nicht, wenn man von unten klingelt.   Wie kann/sollte er sich verhalten?

Sollte er diese Mängel jetzt schon bemängeln (das Mietverhältnis hat ja noch nicht begonnen und er hat noch keine Rechte auf die Wohnung, hätte auch vor Wohnungsübergabe normalerweise nicht in die Wohnung gedurft, auch befürchtet er, wenn er noch nicht eingezogen ist und jetzt schon “meckert”, dass Hausverwaltung den Mieter A noch vor Einzug bspw. dann Eigenkündigung schickt weil sie keine Lust auf nervige Mieter haben oder sowas) oder soll er die Mängel erst bei Übergabe Wohnung festhalten lassen?  

Wenn er jetzt schon den Vermieter deswegen anschreibt, könnte dieser dann nicht behaupten, Mieter A wäre das zumindest in Bezug auf Fenster und Balkontür selbst gewesen (Fenster so bewegt, dass es sich einseitig nicht mehr öffnen lässt, Halter der Balkontür selbst kaputt gemacht, als er zum Ausmessen in der Wohnung war)?
Oder wäre es rechtens wenn er sagt, er haftet nicht dafür weil Mieter A bei der Wohnungsbesichtigung mit Makler das ja auch schon hätte sehen müssen (bspw. das mit dem Balkontürgriff, hätte die Fenster auf Funktion testen müssen etc)?  

Wie sollte sich Mieter A jetzt am besten verhalten?

Danke!

Huhu,

die Mängel jetzt schon benennen um diese Zeitnah beheben zu lassen. Dabei immer Sachlich und freundlich sein.

Hallo,

man sollte bei der Wohnungsübergabe freundlich auf ein Übergabeprotokoll bestehen.

Weitere Tipps:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wohnung…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ueberg…
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/146-nur-ein…

Wenn der Mieter das nicht macht, sind die Mängel womöglich keine Mängel mehr:
https://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Grüße
Mau

Hi, wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde und auch keine Zusage seitens des Mieters erfolgte, die Wohnung anzumieten, erst garnicht in so eine Bruchbude einziehen.
MfG ramses90