Mängelanzeige bei Herstellerfirmen abgelehnt / Bauingenieur reagiert nicht / Freundschaftsdienst

Hallo,

danke das Sie sich Zeit nehmen.

Nehmen wir an, man startet ein Bauvorhaben und ein ehmaliger Nachbar (Ingeneur und Architekt) bietet an dieses Bauunternehmen zu unterstützen und zu planen.

Alles als Freundschaftsleitung (bekommt nur Provisionen von den Lieferanten).
Nun sind die Baukosten wesentlich höher geworden, als geplant. 
Durch einen Rechenfehler in der Statik wurden als geplanten 45 qm Dachboden 90 qm und noch viel mehr. Unter Anderem viel Baupfusch.
Also mit klaren Worten: Man hätte lieber auf diese Freundschaftsleistung verzichten sollen und einen Architekten bezahlt. Dies wäre preiswerter geworden :smile:

So. nun zum Hauptproblem :

Es gibt viele Mägel bei den Fenster und Türen.
Hier ein paar Beispiele:

  • Haustür lässt sich nicht von innen abschließen 
  • Schnitte im Fensterrahmen
  • Rollläden lassen sich nicht richtig hochziehen / klemmen
  • Fliegengitter die mit in den Fenstern eingebaut sind lassen sich auch nicht hoch schieben
    u.v.m.

Ich denke für alle Mängel kann man den Architekten nicht zur Rechenschaft ziehen da es ja eine Freundschaftsleitung war. (oder?)

Nun fragt man bei dem Fenster,- und Türenhersteller an und reklamiert diese Mängel.
Doch der sagt alle Mängel muß der Architekt  melden, erst dann würde ein Techniker sich das anschauen,  doch der Architekt ignoriert jedoch alles und ist nicht zu erreichen/ will nicht erreichbar sein.

Hat man hier irgendeine Chance die Fensterfirma zu bewegen, diese Mängel zu beheben?
Entweder mit einem anderen Architekten oder hat man andere Möglichkeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten 

LG

Stefan

Hallo
Als erstes sollten Sie alle Mängel auflisten, Fotos machen etc.
Mögl. systematisch von Fundament bis First- besser mit einem Bausachverständigem, ggf als Privatgutachten.
Der Hersteller bzw die Montagefirma kann nicht auf den Architekt verweisen, außer dieser hat den Auftrag erteilt und die Fenster  etc bezahlt.
Auch bei Freundschaftsdiensten ist der Architekt meiner Mweinung nach regreßpflichtig, zum Einen hat er Provisionen als Geldersatzleistung bekommen, zum Anderen ist man als Fachmann auch dann für seine Arbeit verantwortlich wenn man keine Entlohnung dafür enthält.

Ein Rechtsfall aus der Praxis, der den Architekturstudenten einer Fachhochschule von ihrem Dozenten berichtet wurde:
   Architekt geht mit seinem Freund auf dessen Baustelle, um sich diese aus Interesse anzusehen. Sie sehen im Haus einen Verputzer bei der Arbeit, der das Treppenhaus auf einem selbstgebauten Gerüst verputzt.
Nachdem Freund und Architekt die Baustelle verlassen haben stürzt der Verputzer von seinem Gerüst.
Schlußendlich wird der Architekt zu Schadenersatz verurteilt, weil er als sachverständige Person das unvorschriftsmäßige Gerüst hätte erkennen und einschreiten müssen.

       Der Fall bei Ihnen liegt natürlich anders, jedoch sieht man, daß keinesfalls eine Vergütung vereinbart werden muß, um für Folgen verantwortlich zu sein.

Provisionen können ohnehin in einer Höhe vorliegen, daß diese einer normalen Vergütung gleichkommen. Dazu müßten ihre Rechnungen geprüft werden.

Eigentlich soll der Architekt ja als Vertreter des Bauherren die besten und günstigsten Angebote finden, was bei Provisionszahlungen an diesen natürlich nicht möglich ist.

  Das Vorgehen ihres Architekten  könnte durchaus mit dem Standesrecht der Architekten kollidieren. GGf bei der zuständigen Architektenkammer nachfragen.

Es wäre natürlich sinnvoll, für Rechtsfragen einen Rechtsanwalt zu fragen, wobei diese eben nicht beurteilen können, welche Mängel am Bau vorliegen- dazu dient der Sachverständige- er muß in diesem Stadium noch nicht vereidigt und gerichtszugelassen sein, was die Kosten erst einmal senkt.

  Ich kann  aus meiner bisherigen Praxis am Bau und durch entsprechende Rechtsfälle nur sagen, daß alles so gut wie möglich dokumentiert werden sollte.
Also Gedächtnisprotokole anfertigen, Aufmaße, Aufträge, Angebote, Rechnungen, Mängel etc mit Fotos und genauer Beschreibung festhalten, damit diese später entsprechend verwertet werden können.

Zuerst sollte man natürlich , soweit irgendmöglich, das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen, um möglichst zu einem Konsens zu kommen, aber das scheint bei Ihnen nicht zu funktionieren.
Sie können mir gerne Näheres dazu mitteilen.
Gegen Baupfusch sollte auch im Interesse von anderen zukünftigen Bauherren und Baufrauen vorgegangen werden- nur so ändert sich die Situation.
Freundliche Grüße