Mängelanzeige bei Herstellerfirmen abgelehnt / Bauingenieur reagiert nicht / Freundschaftsdienst

Hallo,

da ich nicht weiß, ob man hier in ich Form schreiben darf halte ich es mal als Szenario…

Nehmen wir an, man startet ein Bauvorhaben und ein ehmaliger Nachbar (Ingeneur und Architekt) bietet an dieses Bauunternehmen zu unterstützen und zu planen.

Alles als Freundschaftsleitung (bekommt nur Provisionen von den Lieferanten).
Nun sind die Baukosten wesentlich höher geworden, als geplant.
Durch einen Rechenfehler in der Statik wurden als geplanten 45 qm Dachboden 90 qm und noch viel mehr. Unter Anderem viel Baupfusch.
Also mit klaren Worten: Man hätte lieber auf diese Freundschaftsleistung verzichten sollen und einen Architekten bezahlt. Dies wäre preiswerter geworden :smile:

So. nun zum Hauptproblem :

Es gibt viele Mägel bei den Fenster und Türen.
Hier ein paar Beispiele:

  • Haustür lässt sich nicht von innen abschließen 
  • Schnitte im Fensterrahmen
  • Rollläden lassen sich nicht richtig hochziehen / klemmen
  • Fliegengitter die mit in den Fenstern eingebaut sind lassen sich auch nicht hoch schieben
    u.v.m.

Ich denke für alle Mängel kann man den Architekten nicht zur Rechenschaft ziehen da es ja eine Freundschaftsleitung war. (oder?)

Nun fragt man bei dem Fenster,- und Türenhersteller an und reklamiert diese Mängel.
Doch der sagt alle Mängel muß der Architekt  melden, erst dann würde ein Techniker sich das anschauen,  doch der Architekt ignoriert jedoch alles und ist nicht zu erreichen/ will nicht erreichbar sein.

Hat man hier irgendeine Chance die Fensterfirma zu bewegen, diese Mängel zu beheben?
Entweder mit einem anderen Architekten oder hat man andere Möglichkeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten 

LG

Stefan 

Hallo!

merkwürdig 

Das eine sind Planungsleistungen, das lasse ich mal weg. Überlege aber trotzdem, wie eine falsche Statik zu vergrößerter Nutzfläche im DG führen kann.

Das andere doch Leistungen für einzelne Gewerke des Ausbaues.
Bitte schön,was hat der Architekt mit nichtschließender Haustür zu tun ?
Was mit klemmenden Rolläden ?
Was mit Verarbeitungs/Einbaufehlern in Fensterrahmen ?
usw.

wer hat die bestellt, besser wer ist der Auftraggeber beim Fensterbauer oder Tischler ?

Architekt ? Hat der also die Rechnung bekommen und bezahlt ?

Dann müsste auch er sich kümmern.

Bauherr hat ja gar keine rechtliche Handhabe, weder beim Handwerker noch beim Hersteller. Anders, wenn Bauherr auch Auftraggeber beim Fensterbauer war.

Mir scheint, Architekt ist als Generalunternehmer aufgetreten (oder so war die Vereinbarung ?),dann wäre er rechtlich auch der alleinige Ansprechpartner für alle Probleme.

MfG
duck313