Mängelanzeige bei insolventen Bauträger

Hallo,

mal angenommen Familie Häuslebauer kauft bei Firma Bautraum GmbH ein Haus.
Kaufvertrag 2005 unterschrieben, Bauphase läuft gut, vor dem Einzug Ende Oktober 2005 werden bei der Bauabnahme kleinere Mängel angezeigt, die vom Bauträger auch schriftlich bestätigt werden, da es auch Mängel am Aussenputz sind, wird Mängelbeseitigung auf „Frühjahr 2006“ angekündigt und schriftlich von der Firma Bautraum GmbH eine Summe vereinbart, die bis zur Mängelbeiseitigung zurückbehalten werden darf.

Im Lauf des Winters hat Familie Häuslebauer nun festgestellt dass sich auf den überstehenden Dachpfetten Schimmelflecke gebildet haben. Im Bauvertrag war explizit festgelegt worden, dass der Dachüberstand 2 mal gestrichen wird, die Familie wollteeine farblose Lasur. Ob wirklich gestrichen wurde, ist von Familie Häuslebauer nicht nachvollziehbar.

Aber noch bevor dies Familie Häuslebauer der Firma Bautraum GmbH mitteilt, erhält Familie Häuslebauer eine Mitteilung vom Insolvenzverwalter, dass Firma Bautraum GmbH insolvent ist, und der noch ausstehende Werklohn innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden muss, in einer Summe, die von Familie Häuslebauer nicht nachvollziehbar ist.

Frage: wem muss Familie Häuslebauer den Mangel jetzt noch anzeigen?
Firma Bautraum GmbH oder dem Insolvenzverwalter?

Danke im Voraus
dragonkidd

Hallo,

Frage: wem muss Familie Häuslebauer den Mangel jetzt noch anzeigen?
Firma Bautraum GmbH oder dem Insolvenzverwalter?

Kurz udn knapp - der Insolvenzverwalter.

Christian

Hallo,

wenn Familie Häuslebauer dem netten Herrn Insolvenzverwalter voreilig Geld überweist, ist dieses weg.

Die Firma Bautrum gibt es nicht mehr und die Arbeiten wird keiner mehr durchführen.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

High: Dem Insolvenzverwalter sind alle Mängel und neue Mängel
zu melden, zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein.
Die Bau-Kosten sind evtl. durch einen Gutachter zu ermitteln
(Gutachterkosten bleiben beim Häuslebauer kleben) Termine zur
Fertigstellung/Mängelbehebung mit ausreichender Frist
stellen. Andernfalls Behebung durch andere Baufirma drohen
und nach zeitl.Absicherung durchführen.
Zahlen aus Restsumme…alles andere ist weg.
Grüsse Kormoran

Hallo,

mal angenommen Familie Häuslebauer kauft bei Firma Bautraum
GmbH ein Haus.
Kaufvertrag 2005 unterschrieben, Bauphase läuft gut, vor dem
Einzug Ende Oktober 2005 werden bei der Bauabnahme kleinere
Mängel angezeigt, die vom Bauträger auch schriftlich

bestätigt

werden, da es auch Mängel am Aussenputz sind, wird
Mängelbeseitigung auf „Frühjahr 2006“ angekündigt und
schriftlich von der Firma Bautraum GmbH eine Summe

vereinbart,

die bis zur Mängelbeiseitigung zurückbehalten werden darf.

Im Lauf des Winters hat Familie Häuslebauer nun festgestellt
dass sich auf den überstehenden Dachpfetten Schimmelflecke
gebildet haben. Im Bauvertrag war explizit festgelegt

worden,

dass der Dachüberstand 2 mal gestrichen wird, die Familie
wollteeine farblose Lasur. Ob wirklich gestrichen wurde, ist
von Familie Häuslebauer nicht nachvollziehbar.

Aber noch bevor dies Familie Häuslebauer der Firma Bautraum
GmbH mitteilt, erhält Familie Häuslebauer eine Mitteilung

vom

Insolvenzverwalter, dass Firma Bautraum GmbH insolvent ist,
und der noch ausstehende Werklohn innerhalb von 14 Tagen
bezahlt werden muss, in einer Summe, die von Familie
Häuslebauer nicht nachvollziehbar ist.

Frage: wem muss Familie Häuslebauer den Mangel jetzt noch
anzeigen?
Firma Bautraum GmbH oder dem Insolvenzverwalter?

Danke im Voraus
dragonkidd

Meine Vorredner haben Recht, allerdings, von mir ganz konkret auf den Punkt.

Dem Insolvenzverwalter sind die Mängel neu anzuzeigen. Dieser hat nun die Möglichkeit, diese beseitigen zu lassen. Erst, wenn das Werk mängelfrei ist, müssen Sie bezahlen.