Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage - mein Sohn hat von der Polizei eine Mängelanzeige bekommen wegen seinen Bremslichtern.
Die Polizisten schrieben aber in die Mängelanzeige das falsche Nummernschild bzw. eine andere Zahl ist die Mängelanzeige dann überhaupt rechtskräftig?
Die Polizisten schrieben aber in die Mängelanzeige das falsche
Nummernschild bzw. eine andere Zahl ist die Mängelanzeige dann
überhaupt rechtskräftig?
Worauf willst Du hinaus?
Nur weil hier ein Fehler gemacht wurde entbindet das nicht von der Pflicht das Fahrzeug in einen der StVO und StVZO entsprechenden Zustand zu versetzen.
Außerdem entfällt der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ja nicht aus dem Grund weil falsche Daten aufgenommen oder wiedergegeben wurden, das kann von der Behörde berichtigt werden - der Vorwurf hat aber Bestand. Die Behebung des Mangels muss also fristgerecht nachgewiesen werden.
hi,
Die Polizisten schrieben aber in die Mängelanzeige das falsche
Nummernschild bzw. eine andere Zahl
kennst du den Unterschied zwischen verlesen und gar nicht lesen?
grüße
lipi
die Auflösung steht in der FAQ:1129
Hi
Sei doch froh das du nur eine Mängelanzeige bekommen hast die behoben werden soll und dann gut ist.
Je nachdem welche Laune die Rennleitung hat , verteilen die schon einmal „Knöllchen“ bei einer ganz normalen Fahrzeugkontrolle von 20,- Euro weil eine von 2 Nummernschildbeleuchtungsbirnen durchgebrannt war .
gruss
Toni