Mängelbeseitigung

Hallo, ich bin am 01.10. in eine neue Wohnung gezogen, bzw wäre es gerne. Bei der Übergabe wurden einige Mängel festgestellt und mir (mündlich) versichert, dass Handwerker zur behebung beauftragt werden.

Bis heute ist leider noch nichts passiert, und mein Vermieter ragiert nicht auf Nachfragen…

Da er zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist meine Frage:

Muss ich ihm nun nochmals (schriftlich) eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen oder hatte er bereits genug Zeit und ich setze schriftlich nurnoch eine kurze Frist (2-3 Tage) und beauftrage dann selbst einen Handwerker?

Danke

Gruß
Yannic

Hallo Yannic,

ich würde es davon abhängig machen, wie gravierend die Mängel sind. Regnet es rein und es entstehen dadurch weitere SChäden, würde ich unverzüglich handeln, anderenfalls eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Die erste Mangelanzeige bei der Übergabe der Wohnung ist doch schriftlich erfolgt, oder? Falls nicht, dann auf jeden Fall erstmal eine schriftliche Frist setzen.
Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig interpretiere: Der Einzug konnte aufgrund der Mängel gar nicht erfolgen? Dann kommen ja auch noch SChadensersatzansprüche dazu, da die bisherige Wohnung weiter gemietet und bezahlt werden muß.

Viele Grüße
Nine

leider kenne ich das gesetz nicht. wurden mängel feststellt und, wenn auch nur mündlich, besprochen, so muss der vermieter dies auch veranlassen. selber einen handwerker beauftragen würde ich nicht,

du kannst aber deine miete mindern, falls das vereinbarte nicht eingehalten wird. genau kenne ich das gesetz leider nicht, bin steuerfachangestellte und kein rechtsanwalt.

viele grü0e
maria

Hallo Yannic,
vorweg: Ich bin kein Anwalt.

Grundsätzlich gilt: Schriftlich ist in dem Fall besser als mündlich.
Soweit es also Mängel gibt, schreibe sie in einen netten Brief mit der Einleitung „da ich sie leider tel. nicht erreicht habe…“, bitte höflich um deren Behebung und setze eine angemessene Frist. Ich würde 14 Tage zur vollständigen Beseitigung nehmen. Denn trotz der mündlichen Vereinbarung kann ja was dazwischen gekommen sein oder es gab ein Mißverständnis. Und ein Mietverhältnis sollte m.E. nicht mit unerfüllbaren Fristen oder unfreundlicher Konversation beginnen. Das schadet den Nerven auf beiden Seiten.
Sorge dafür, dass du nachweisen kannst, dass der Brief zur Kenntnis genommen wird durch Einschreiben Rückschein oder pers. Übergabe/Einwurf.
Sollte sich dann noch nichts tun würde ich eine zweite Mahnung mit Frist von 7 Tagen setzen.
Und danach würde ich eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen mit einem kleinen anwaltlichen Brief an den Vermieter oder den Mieterverein aufsuchen.
Oder alternativ: Je nach dem wieviel die Beseitigung kostet selbst machen/machen lassen und als Warnschuss mal von der Miete abziehen.
Denn wer sich ansonsten nicht meldet, meldet sich spätestens dann, wenn zu wenig Miete kommt :smile:
Damit aber sehr vorsichtig sein!!!

Vielleicht auch einfach mal „versehentlich“ weniger Miete überweisen und den Fehlbetrag 5 Tage später anweisen. Dann muss er sich eigentlich melden :smile:

Viele Grüße und viel ERfolg

Hallo Yannic,

normalerweise sollten die Mängel und die Details zur Behebung dieser im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten sein.
Schriftlich (belegbar!) auf die im Übergabeprotokoll festgelegte Lösung hinweisen und mit angemessener Frist um Mängelbeseitigung „bitten“.
Sind die Mägel so gravierend dass ein Bezug nicht möglich ist?
Dann ist das Mietverhältnis eh schon von Anfang an schlecht und ich würde mich parallel mal um eine Alternativlösung umsehen.

Gruß
David

Hallo Yannic,Du musstest Dir die Mängel schriftlich bestätigen lassen.Wenn Du keine Zeugen hast um die Aussage des Vermieters zu bestätigen,hast Du schlechte Karten.Spreche den Vermieter darauf an oder schreibe die Forderung per Einschreiben mit Rückantwort.Sollte der Vermieter die
Vereinbarung nicht befolgen,kann ich Dir nur die NRW-
Verbraucherzentrale empfehlen.Sie wird Dir bestimmt weiterhelfen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

Auf jeden Fall schriftlich die Mängel nochmal darlegen und
eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Kommt drauf an, was es ist, aber 2-3 Tage sind bißchen wenig.
Mindestens 7-14 Tage sollte die Frist betragen. Wenn Du schon für diesen Monat Miete zahlst, kannst Du die gegebenenfalls bis zur endgültigen Beseitigung kürzen.

Es kommt natürlich darauf an, was es ist. Generell würde ich sagen, alles fängt nur dann an, wenn es schriftlich gemacht ist. Also jetzt müsste man alles schriftlich erklären und eine angemessene Frist setzten. Wenn es etwas dringendes ist, dann kann man auch eine kurze Frist setzen.

Hallo nfra,
ich rate unbedingt den Vermieter schriftlich, (eingeschriebener Brief) zur Mängelbeseitigung aufzufordern und eine angemessene Frist zu setzen.
Es ist möglich, das der beauftragte Handwerker den Auftrag zeitlich noch nicht ausführen konnte. Klar, kann sein das der Vermieter nichts unternehmen will.?
Zwischenzeitlich dem Vermieter eine Mietminderung androhen bzw. vornehmen. Kommt auf die schwere der Mängel an. Ist die Wohnung beziehbar?
Ei nrichtig schönes Wohnen wird das evtl. nicht mehr, fürchte ich.
Gruß
fragmich46

Hallo Yannic,

da noch nichts schriftliches vorliegt - erst nochmals Mängelmeldung mit Fristsetzung zur Behebung. Wenn die
Wohnung für Dich nicht bewohnbar ist, dann sehr kurze
Frist mit Androhung von Mietminderung und dass Du selbst einen Handwerker beauftragst und die Kosten
von der Miete einbehältst. Wenn sich dann nichts tut kannst Du selbst einen Handwerker beauftragen.

Die genaue Vorgehensweise bitte noch mit einem Rechtsanwalt oder jmd. vom Mieterschutzbund besprechen - nicht dass die Rechnung auf Dir hängenbleibt - ich bin nur Laie.

Gruß

Hallo, siehe auch

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

mit freundlichen Grüßen, uhu43

Hallo, ich bin am 01.10. in eine neue Wohnung gezogen, bzw
wäre es gerne. Bei der Übergabe wurden einige Mängel
festgestellt und mir (mündlich) versichert, dass Handwerker
zur behebung beauftragt werden.

Bis heute ist leider noch nichts passiert, und mein Vermieter ragiert nicht auf Nachfragen.
Da er zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist meine Frage:

Muss ich ihm nun nochmals (schriftlich) eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen oder hatte er bereits genug Zeit und ich setze schriftlich nurnoch eine kurze Frist (2-3 Tage) und beauftrage dann selbst einen Handwerker?

Danke, Gruß Yannic

Sorry bin ich rechtlich überfragt, ich würde aber schriftlich dazu auffordern und eine Frist setzen…so wie Sie es auch schon schreiben, dann sind Sie auf jeden Fall auf der Sicheren Seite.
Außerdem gibt es im Internet unter www.Mietminderung.de Infos um wieviel % man bei welchem Mangel die Miete kürzen darf
lg
MT

Hallo,

setz ihm noch einmal eine realistische Frist, wenn dann nichts passiert kannst Du bedenkenlos vom Mietvertrag zurück treten, da die Wohnung nicht frei von Mängeln ist.
Vielleicht sagst Du das Deinem Vermieter durch die Blume und er kommt dann in die Pötte.

MfG
murmeltier

Hallo,

auf jeden Fall solltest du schriftlich die Mängel anmahnen und mit Verweis auf die mündliche Anmahnung eine letzte Frist setzen und die Miete mindern, wenn sich danach nichts tut.

Wenn du allerdings selbst Handwerker beauftragst, musst du damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

MfG Knarf

Wenn es was akut Lebensbedrohliches ist, würde ich direkt den Handwerker anrufen. Wenn es lediglich nervig ist, weil es noch nicht gemacht wurde, noch mal schreiben, Frist setzen und erledigen lassen. Vermieterentscheidungen auf eigene Faust zu fällen kann unangenehme Folgen haben.

Hallo Yannic,

leider war ich krank und konnte Deine Frage nicht früher beantworten. Wenn es sich bei den Mängel um Mängel an der Mietsache handelt, die keine Kleinigkeiten darstellen, dann ist der Vermieter verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Dazu musst Du ihm eine angemessene Frist setzen. Fällt z.B. im tiefsten Winter die Heizung total aus, muss er umgehend einen Reparateur schicken. Sind die Fenster undicht, gibst Du ihm z.B. 14 Tage Zeit. Sollte dann nichts passieren, kannst Du die Miete kürzen (in welcher Höhe, kannst Du googeln) aber bei Totalausfall Heizung im Winter 100%.

Einen Handwerker selbst zu beauftragen ist so eine Sache, der Handwerker wird sagen: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Damit müsstet Du als Auftraggeber des Handwerkers zahlen. Versuchs erstmal mit Androhung einer Mietkürzung, das macht viele Vermieter schon wach.

Alles Gute!

Micha