Liebe/-r Experte/-in,
kann ich den Handwerksbetrieb, der eine Schlechtleistung erbracht hat, für die
Mängelbeseitigung ablehnen, weil ich Wut- und Zorn-Kolateralschäden befürchten muss ?
Muss er dann die Ersatz-Rechnung begleichen ?
Das geht meines Erachtens nicht. Denn der Handwerksbetrieb muss ja die Chance erhalten,
den Fehler wieder gut zu machen.
Sie argumentieren völlig emontional,
das hilft in so einem Fall nicht weiter.
Am besten Sie sprechen mal mit der örtlichen
Handwerkskammer, die kennen den Betrieb und
können Ihnen sicher einen Rat geben.
Viel Erfolg
und möglichst wenig Ärger
schlau99
Herzlichen Dank, Sie haben ja Recht, das ganze ist auch emotional; ich spreche hier für meine Bekannte, die das Problem mit einer Eigentumswohnung hat. - - Und bei der schon einmal versuchten Mängelbeseitigung war die agressive Boshaftigkeit mit Beschädigung der Wohnungseinrichtung nicht zu übersehen. - -
Aber die Rechtslage ist ja wohl so, wie Sie sagen. Aber das undichte Fenster ist eben immer noch nicht in Ordnung und nun soll die gleiche Firma noch einmal erscheinen.
Das tut weh!
Nochmals Danke! Manfred
Hallo Herr Batylla,
zunächst muss man dem Handwerksbetrieb eine angemessene Frist einräumen um seine Mängel beseitigen zu können. Sollte diese Frist verstreichen kann man einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen die vorhandenen Mängel zu beseitigen. Die Kosten muss dann der zuerst beauftragte Handwerker übernehmen.
Mfg
Dachkatze 82
Herzlichen Dank für die schnelle präzise Auskunft. Die Rechtslage ist leider etwas komplizierter. Ich spreche hier für meine Bekannte,die bereits mehrfach das defekte Fenster (in ihrer Eigentumswohnung) reklamiert hatte. Bei der letzten Mängelbeseitigung - auch wieder ohne Nachhaltigkeit - - hat sich der Handwerker derart agressiv daneben benommen, dass Koakteralschäden an Möbeln entstanden sind. Jetzt will man diesen Betrieb natürlich nicht mehr in der Wohnung sehen. - -
Nochnmals danke für Ihr Mitwirken.
Hallo Herr Batylla,
zunächst muss man dem Handwerksbetrieb eine angemessene Frist
einräumen um seine Mängel beseitigen zu können. Sollte diese
Frist verstreichen kann man einen anderen Handwerksbetrieb
beauftragen die vorhandenen Mängel zu beseitigen. Die Kosten
muss dann der zuerst beauftragte Handwerker übernehmen.Mfg
Dachkatze 82
Guten Tag Manfred,
Sie müssen dem Handwerker, der die Schlechtleistung erbracht hat, die Gelegenheit geben, seine Fehler selbst nachzubessern.
Fordern Sie ihn schriftlich unter Setzung eines realistischen Termins hierzu auf und drohen Sie ihm für den Fall, dass er nicht tätig werden sollte, die Beauftragung eines anderen Fachbetriebes an.
Erst wenn dieser den Termin verstreichen lässt, dürfen Sie dann jemand anderes beauftragen.
Sie sollten zur Beweissicherung Fotos bzw. Videos anfertigen und sich Zeugen besorgen.
Viele Grüße
Bodo
Herzlichen Dank für die schnelle präzise Auskunft. Die Rechtslage ist leider etwas komplizierter. Ich spreche hier für meine Bekannte,die bereits mehrfach das defekte Fenster (in ihrer Eigentumswohnung) reklamiert hatte. Bei der letzten Mängelbeseitigung - auch wieder ohne Nachhaltigkeit - - hat sich der Handwerker derart agressiv daneben benommen, dass Kolateralschäden an Möbeln entstanden sind. Jetzt will man diesen Betrieb natürlich nicht mehr in der Wohnung sehen. - -
Nochnmals danke für Ihr Mitwirken.
Hallo Herr
Hallo,
- Was muss man unter schlechtleistung verstehen, wurde die Arbeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entstehen dadurch eventuell folgeschäden?
Für so einen Fall gibt es Bausachverständige die so einen Fall prüfen und bewerten.
Nach groben verstößen ist der Bauherr berechtigt die Reparatur durch einen anderen Fachmann ausführen zu lassen. - sollten es nur kleine Mängel sein bzw. unstimmigkeiten wie farbe etc. würde ich einen Teil des vereinbarten Lohns bis zur vollständigen Reparatur zurückhalten.
- Anwesendtheit und Bilddokumentation schützen am besten vor Wut und Kollateralschäden.
Herzlichen Dank für die Mithilfe durch so präzise Informationen. - - Die Sache geht meine Bekannte an, die in einer Eigentümergemeinschaft eine EW besitzt.
Die Rechtslage ist leider etwas komplizierter.Bereits mehrfach wurde das defekte Fenster (in ihrer Eigentumswohnung) reklamiert. Bei der letzten Mängelbeseitigung - auch wieder ohne Nachhaltigkeit - - hat sich der Handwerker derart agressiv daneben benommen, dass Kollateralschäden an Möbeln entstanden sind. Jetzt will man diesen Betrieb natürlich nicht mehr in der Wohnung sehen. -
Hallo,
- Was muss man unter schlechtleistung verstehen, wurde die
Arbeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entstehen dadurch
eventuell folgeschäden?
Für so einen Fall gibt es Bausachverständige die so einen Fall
prüfen und bewerten.
Nach groben verstößen ist der Bauherr berechtigt die Reparatur
durch einen anderen Fachmann ausführen zu lassen.- sollten es nur kleine Mängel sein bzw. unstimmigkeiten wie
farbe etc. würde ich einen Teil des vereinbarten Lohns bis zur
vollständigen Reparatur zurückhalten.- Anwesendtheit und Bilddokumentation schützen am besten vor
Wut und Kollateralschäden.