Hallo Experten,
einmal angenommen, es gäbe solch einen fiktiven Fall:
Die Leistung eines Handwerkers enthält Mängel. Der Handwerker bestätigt mündlich die Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber (Privatmann) begleicht die Rechnung erst einmal nicht. Der Handwerker geht zwischenzeitlich in ein Insolvenzverfahren welches aber aufgehoben wird.
Kurz vor Erreichen der 2-jährigen Verjährungsfrist versucht eine vom Insolvenzverwalter bzw. der Bank des Handwerkers beauftragte RA-Kanzlei, die ausstehende Forderung beizutreiben.
Die beanstandeten Mängel sind jedoch noch nicht beseitigt.
Wie könnte sich der Auftraggeber verhalten?
Vielen Dank für eure Tips.
Grüße, Joe