Mängelbeseitigung bei zwischenzeitlicher Insolvenz

Hallo Experten,

einmal angenommen, es gäbe solch einen fiktiven Fall:

Die Leistung eines Handwerkers enthält Mängel. Der Handwerker bestätigt mündlich die Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber (Privatmann) begleicht die Rechnung erst einmal nicht. Der Handwerker geht zwischenzeitlich in ein Insolvenzverfahren welches aber aufgehoben wird.
Kurz vor Erreichen der 2-jährigen Verjährungsfrist versucht eine vom Insolvenzverwalter bzw. der Bank des Handwerkers beauftragte RA-Kanzlei, die ausstehende Forderung beizutreiben.
Die beanstandeten Mängel sind jedoch noch nicht beseitigt.

Wie könnte sich der Auftraggeber verhalten?

Vielen Dank für eure Tips.

Grüße, Joe

Er weist halt auf die Mangelhaftigkeit hin. Denn die ist ja der einzige Grund, warum er die Zahlung verweigern kann.

Hallo,
hat der Auftraggeber auch die Möglichkeit, einen Prozentsatz X von der Rechnungssumme einzubehalten, falls es offensichtlich ist, dass der Handwerker seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen wird?
Die Mängel wurden seinerzeit nur mündlich besprochen. Hätte der Auftraggeber innerhalb einer gewissen Frist die Mängel schriftlich anmahnen müssen?

Viele Grüße, Joe