Hallo!
Die Situation:
Die Mutter ist aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Pflegeheim gekommen und
wohnte bis dahin in einer Mietwohnung. Ihre persönlichen Dinge wurden ins Heim
gebracht und die Wohnung durch eine professionelle Firma komplett geräumt. Nun
verlangt der Vermieter die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3
Monaten und dementsprechend Miete + Nebenkosten. Darüber hinaus hat er eine
(lange) Liste von Mängeln (u.a. Entfernung der Markise, Deckenverkleidung,
Vorhangleisten, etc.) aufgestellt, die seiner Meinung nach vor Wohnungsübergabe
behoben sein müssen. Er sieht hierzu die beiden Söhne in der Pflicht.
Die Fragen:
Kann der Vermieter die Einhaltung der ges. Kündigungsfrist und somit die Zahlung
der 3 Monatsmieten von den Söhnen fordern? Und, wesentlich wichtiger, kann er
von den Söhnen verlangen, daß diese die Wohnung renovieren bzw. dafür aufkommen?
Ich würde mich sehr über eine klare Antwort zur gesetzlichen Lage hierzu freuen!
Grüße
Björn