Mängelbeseitigung durch den Mieter einfordern

Hallo,
folgende Situation:

  • Der Mieter bezieht eine neue Wohnung
  • Im Übernahmeprotokoll werden Mängel festgehalten (z.B. Sprung im Waschbecken oder defekter Herd)
  • Der Vermieter (Vertreten durch eine Verwaltungsagentur) verpflichtet sich die Mängel zu beseitigen
  • Trots regelmäßiger telefonischer Anfrage passiert 6 Monate nichts

Wie kann der Mieter nun vorgehen?

  • Weniger Miete überweisen (Mietminderrung) bis der Schaden behoben ist?
  • Mängel ohne Rücksprache beseitigen lassen und Kosten von der Miete abziehen oder dem Vermieter die Rechnung zukommen lassen?
  • Kann der Mieter überhaupt selbstständig handeln ohne zuvor die Leistungen schriftlich einzuvordern?

Danke für eure Tips.

Hallo,

zunächst muss der VM noch einmal schriftlich (!) aufgefordert werden, den Mangel zu beheben. Dazu wird eine Frist gesetzt. Und zwar eine realistische Frist, keine Traumfrist (Marke: Bis morgen bitte).

Gleichzeitig merkt man an für welche Möglichkeit man sich entschieden hat. Entweder man sagt, wenn du nichts machst, mach ich es und zieh es von der Miete ab, oder man teilt mit, wenn du nichts machst, dann mindere ich so lange die Miete bis du etwas machst.

Bei Mietminderung bitte Vorsicht: Es muss auf jeden Fall eine erhebliche Beeinträchtigung der Mietsache vorliegen. Im Netz gibt es mannigfaltig Mietminderungslisten wo und wie bereits entschieden wurde.

Bitte davon absehen, ohne vorher den VM (schriftlich!) zur Abhilfe aufgefordert zu haben, selbst in Aktion zu treten. Hier heisst: Wer den Handwerker bestellt, der bezahlt ihn auch!

Gruß
Nita

Wie hat sich der Vermieter bzw. sein Vertreter verpflichtet? Schriftlich?

vnA

Ja, die Verpflichtung erfollgte schriftlich im Übernahme protokoll.

Dann schließe ich mich folgendem Artikel an
nita, 22.10.2009 13:43

vnA