zunächst muss der VM noch einmal schriftlich (!) aufgefordert werden, den Mangel zu beheben. Dazu wird eine Frist gesetzt. Und zwar eine realistische Frist, keine Traumfrist (Marke: Bis morgen bitte).
Gleichzeitig merkt man an für welche Möglichkeit man sich entschieden hat. Entweder man sagt, wenn du nichts machst, mach ich es und zieh es von der Miete ab, oder man teilt mit, wenn du nichts machst, dann mindere ich so lange die Miete bis du etwas machst.
Bei Mietminderung bitte Vorsicht: Es muss auf jeden Fall eine erhebliche Beeinträchtigung der Mietsache vorliegen. Im Netz gibt es mannigfaltig Mietminderungslisten wo und wie bereits entschieden wurde.
Bitte davon absehen, ohne vorher den VM (schriftlich!) zur Abhilfe aufgefordert zu haben, selbst in Aktion zu treten. Hier heisst: Wer den Handwerker bestellt, der bezahlt ihn auch!