Mängelbeseitigung durch Vermieter

Hallo!

Folgende Problemstellung:

  1. Mieter zieht aus Wohnung aus.
  2. Vermieter stellt bei Wohnungsübergabe Parkettschaden fest und sieht Kostenvoranschlagerstellung und Mängelbeseitigung durch befreundete/bekannte Firma vor.
  3. Mieter erhält überteuerten Kostenvoranschlag und reicht diesen bei der Haftpflichtversicherung ein. Mieter teilt Vermieter gleichzeitig die Erstellung eines 2. Kostenvoranschlags und Mängelbeseitigung durch Fachfirma innerhalb der Verwandschaft mit (diese hat den Kostenvoranschlag des Vermieters geprüft und für zu teuer befunden).
  4. Vermieter lehnt unter dem Vorwand ab, der Schaden müsse durch Fachfirma beseitigt werden und die Fachfirma des Mieters käme nicht in Betracht
  5. Vermieter teilt in Schreiben über Hausbesitzerverein mit, die Zahlung des Kostenvoranschlags wäre noch zu leisten
  6. Versicherung befindet den Schaden auch zu hoch und will nur bis zu einer gewissen Summe die Kosten übernehmen (etwa 2/3).
  7. In der ganzen Zeit hat der Vermieter dem Mieter auch keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.

Jetzt die Fragen:

  1. Seit wann wird denn auf Kostenvoranschläge und nicht auf Rechnungen gezahlt?
  2. Muss der Vermieter nicht dem Mieter die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben, damit nicht der Vermieter eine befreundete Firma mit einen fingierten Kostenvoranschlag beauftragen kann, um den Mieter über’s Ohr zu hauen?
  3. Was ist, wenn der Vermieter mitteilt, ein 2. Kostenvoranschlag könne nicht erstellt werden, da der Schaden bereits durch die vom Vermieter beauftragte Fachfirma behoben sei?
  4. Kann der Mieter die Forderung des Vermieters über die Summe des Kostenvoranschlags anfechten und nur die von der Versicherung zugesicherte Summe zahlen, da der Vermieter ein wahrscheinlich wirtschaftlicheres Angebot nicht zugelassen hat?

Bitte Infos wenn möglich mit Verweis auf die Rechtssprechung bzw. gültigen Gesetze/Paragraphen

Danke

Seth

Hallo,

meines Wissens nach tritt die Haftpflichtversicherung auch zur Abwehr ungerechter Forderung gegenüber des Vertragspartners ein. Ein Anruf bei dem Haftpflichtversicherer wäre angebracht.

Gruß

Joschi