Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem:
Übergabe Einfamilienhaus an uns: 01.03.2008. Wir haben 2 Kamine (Holzofen (noch nicht in Betrieb) und Gasheizung.
Schornsteinfeger (SF) kam 2009 und teilte meinem Mann mit, dass es 2 Mängel gibt. Mängelbericht kam nicht, weil der SF an Krebs erkrankte und lange Zeit ausfiel.
Im Februar 2010 haben wir den Bauträger darauf hingewiesen, dass noch ein Mängelbericht vom SF aussteht. Anfang April kam SF und schrieb dann auch den Mängelbericht, diesen haben wir an den Bauträger weitergeleitet mit der Bitte die Mängel bis zum 30.06.2010 zu beseitigen.
Bis heute ist nichts geschehen !! Keine Antwort, nichts!
Wir wollen das DG (in Bauantrag als Bühne ausgewiesen) ausbauen. Im Kaufvertrag steht: Kamin für Holzofen enthalten.
Die Mängel sind folgende:
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Ein Loch in der Waschküchenwand muss geschlossen werden. Hier geht der Kamin von der Gasheizung in die Wand und dann dort ummauert aus dem Dach raus.
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Der Kamin für den Holzofen ist im letzten Meter (kurz vor dem Dachaustritt) nicht umschlossen bzw. ummauert. Man sieht auf das Blech - dies soll lt. SF zugemacht werden.
Frage: Wer muss diese Mängel beseitigen? Ich denke doch der Bauträger? Wenn ich einen Kamin für den Holzofen als Sonderwunsch im KV stehen habe, dann muss er diesen doch mängelfrei erstellen.
Wir haben Ende Februar 2008 das Haus übernommen bzw. per Protokoll abgenommen…wussten damals aber nicht, dass hier Mängel auf uns zukommen.
Mein Problem ist nun, ist die Sachlage klar und lohnt es sich ggf. zum Anwalt zu gehen, wenn der Bauträger nicht reagiert?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ???
Vielen Dank
Smilla