Der Mieter hat die Mieter um 10 % gekürz, angeblich wegen Schimmelbefall. Dies müsse jedoch erst einmal besichtigt werden. Der Mieter lässt keinen in die Wohnung. Wurde schon mehrmals angerufen und mehrmals vor dem Haus angesprochen. Meine Frage: Erlischt der Mängelbeseitigungsanspruch wenn der Mieter keine Besichtigung des Schadens zulässt.
Schönen guten Morgen (kurze Anmerkung am Rande: Eine Begrüßung am Beginn einer mail/eines Postings macht sich immer gut),
selbstverständlich erlischt zwar nicht der Mängelbeseitigungsanspruch - wenn der Mangel wirklich da ist (vor Allem in Sachen Schimmel), ist der VM verpflichtet, etwas zu unternehmen. Aber - wenn der Mieter sich schon allein bei einer Mängelbesichtigung quer stellt, wie soll dann was gegen den Mangel unternommen werden? Die Mietkürzung ist so jedenfalls definitiv nicht zulässig.
Zunächst muss der Mieter den Mangel anzeigen, am Besten schriftlich. Dann - wenn seitens des VM nichts weiter passiert - mahnt der Mieter den Mangel nochmals an, diesmal mit Fristsetzung und Hinweis auf Mietkürzung. Und erst dann darf er die Miete kürzen. Nur bei ganz gravierenden Mängeln (Totalausfall Heizung im tiefsten Winter) kann er sofort kürzen.
Ich würde dem Mieter in Ihrem Beispiel schriftlich zwei Termine zur Mängelbesichtigung zur Auswahl geben. Reagiert er nicht, würde ich ihn auffordern, umgehend die ausstehende und dann zu unrecht gekürzte Miete nach zu zahlen. Mit der Erklärung, dass bei einem Gesamtrückstand i.H. von zwei Monatsmieten die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Wenn der Mieter die Miete wegen eines Schadens kürzt muss dieser auch den Vermieter die Gelegenheit geben den Schaden zu beseitigen. Habe bei der Sache er das Gefühl das der Mieter etwas verschleiern möchte, er steht auf jeden Fall in der Beweispflicht.
Hallo, natürlich erlischt das Recht auf Mietminderung in Ihrem geschilderten Fall .Sie haben ja keinerlei Möglichkeit, den Schaden zu beheben-weil der Mieter Sie nicht rein läßt. Vielleicht sieht es in der Wohnung aus wie…und der Schimmel entsteht dadurch-wer weiß. Lassen Sie sich auf keinen Fall diese Vorgehensweise gefallen und gehen Sie ggf.rechtlich gegen diesen Mieter vor. Das Recht ist eindeutig auf IHRER Seite. MfG Maximilian123
Der Anspruch auf Mietkürzung ist berechtigt.
Jedoch erst wenn der Schimmelbefall bewiesen ist, bzw… besteht erst dann das Recht zu kürzen nachdem der Vermieter dieses ersehen konnte, und nach nicht beseitigtem Schaden in einer Frist von 4 Wochen.
Schliesslich muss man einem die mölichkeit lassen einen Schaden zu beseitigen.