Hallo www-ler,
bis wann muss denn ein angeziegter Mangel beseitigt werden?
Gibt es da eine Frist? Muss die der Mieter dem Vermieter setzen oder gibt es da was im BGB oder so geregelt?
Was ist mit der Weihnachts- bzw. Urlaubszeit? Wenn niemand aufzufinden ist, der den Mangel beheben kann?
Ab wann kann der Mieter die Miete kürzen? Gibt es da einen Zeitraum?
Markus
Hallo,
bis wann muss denn ein angeziegter Mangel beseitigt werden?
Gibt es da eine Frist? Muss die der Mieter dem Vermieter
setzen oder gibt es da was im BGB oder so geregelt?
Üblicherweise setzt der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung eines Mangels. Dabei kommt es natürlich auf den Mangel an. Ein Heizungsausfall um diese Zeit hat der Vermieter - soweit er zuständig ist - sofort zu beseitigen. Ein Schimmelschaden, der schon 2001 bestanden hat, kann zwar vorübergehend innerhalb 14 Tagen hilfsweise beseitigt werden, die Ursache kann jedoch erst im Frühjar geklärt und dort kann erst, wenn erforderlich saniert werden. Fenster wird man mit Fristen bis zu sechs Monaten monieren. Die Regel ist jedoch drei Monate. Der Winter fällt aus. Diese Fristen sind in Urteilen geregelt oder werden entsprechend „willkürlich“ festgelegt.
Was ist mit der Weihnachts- bzw. Urlaubszeit? Wenn niemand
aufzufinden ist, der den Mangel beheben kann?
Heizungen müssen an Weihnachten repariert werden. Daselbe gilt für Verstopfungen. Schimmel kommt nicht über Nacht, über Nacht werden die Türen und Fenster nicht undicht, also dann wieder, wenn die Handwerker arbeiten.
Ab wann kann der Mieter die Miete kürzen? Gibt es da einen
Zeitraum?
Ab Eintritt des Mangels, seit 01.09.2001 auch rückwirkend ab dem 01.09.2001 ( BGH VIII ZR 274/02 ). In Deinem Fall - ich nehme mal an, dass es sich um diesen Mieter und seine Zahlungsfreudigkeit handelt - wird man, wenn er beweisen kann, dass er die Mängel gemeldet hat, ab Beginn, frühestens ab 01.09.2001 beginnen können. Aber - dieser Vorgang wäre zu prüfen, denn es könnte durchaus auch sein, dass der Mieter seine Rechte wegen seines Verhaltens verwirkt hat.
Gruss Günter
mein mieter hat mich heute abend gegen 19 uhr angerufen, seine heizung ist ausgefallen. ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mich darum kümmern werde. reicht es aus, wenn ich morgen früh den heizungsmonteur damit beauftrage oder muss ich einen notdienst informieren?
sie selber können keinen monteur rufen, da
a) sie es nicht leisten können
und b) niemand zu ihnen kommt…
wie schauts da aus?
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spielt es eigentlich eine rolle, wer einen mangel, hier z.b. den heizungsausfall meldet? mieter sind vater und mutter, der mangel wurde von der tochter telefonisch gemeldet.
mein mieter hat mich heute abend gegen 19 uhr angerufen, seine
heizung ist ausgefallen. ich habe ihm mitgeteilt, dass ich
mich darum kümmern werde. reicht es aus, wenn ich morgen früh
den heizungsmonteur damit beauftrage oder muss ich einen
notdienst informieren?
sie selber können keinen monteur rufen, da
a) sie es nicht leisten können
und b) niemand zu ihnen kommt…
wie schauts da aus?
Hallo,
es reicht natürlich aus, wenn Du heute den Handwerker bestellst. Nur, weshalb können die keinen anrufen. Als Mieter haben sie kein Recht ohne Rücksprache mit dem Vermieter Handwerker auf Kosten des Vermieters zu beauftragen. Es ist folgerichtig, wenn kein Handwerker kommt, wenn ein Mieter einen Auftrag erteilt.
Gruss Günter
vielen dank für die info günter.
sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt. sie können natürlich einen handwerker anrufen, aber nur es KOMMT niemand. die familie ist halt schon bekannt. sie müssten die leistung erstmal bar vorschiessen, dann würde erstmal der handwerker anfangen…
)
hab aber heute früh gleich mit dem heizungsfachmann telefoniert und er wird sich drum kümmern…
markus
Hallo,
es reicht natürlich aus, wenn Du heute den Handwerker
bestellst. Nur, weshalb können die keinen anrufen. Als Mieter
haben sie kein Recht ohne Rücksprache mit dem Vermieter
Handwerker auf Kosten des Vermieters zu beauftragen. Es ist
folgerichtig, wenn kein Handwerker kommt, wenn ein Mieter
einen Auftrag erteilt.
Gruss Günter
vielen dank für die info günter.
sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Nein, Du hast Dich nicht falsch ausgedrückt. Für mich erhebt sich die Frage, wenn die Mieter die Kosten tragen müssen, ( dies ist manchmal bei der Vermietung eines Hauses oder einer Doppelhaushälfte so, der Mieter muss sich selbst um Reparaturen kümmern, hat dafür eine geringe Miete ). Aber ich erinnere mich, in diesem Fall ist „Hopfen und Malz“ verloren.
Gruss Günter