Mängelbrief, Hausordnung/Regeln, Schimmel

Ist es möglich dass nicht der VM direkt sonder örtliche Vertretung eigenmächtig Schilder anbringt mit Regeln?
Kann ein Mieter dazu gezwungen werden eine selbstschließende Haustür (ohne Schlüssel natürlich nicht zu öffnen und der einzige Zu-/Ausgang) steht’s abzuschließen. Ist so etwas mit Brandschutzrichtlinien zu vereinbaren?

Gibt es Richtlinien im Bezug auf ein Mängelschreiben?
In wie weit muss der Mieter für Verschleißschäden aufkommen wenn Geräte oder Armaturen vom Mieter gestellt wurden?
Wenn Schimmel im einem Bad (aus baulichen Gründen ohne Fenster sondern mit Abzug) auftritt, kann dann der Mieter haftbar gemacht werden?
Auch wenn der VM die das Bad nicht gefliest sonder mit einer (vermutlich nur wasserabweisenden) Farbe/Lack gestrichen hat.

Ist es möglich dass nicht der VM direkt sonder örtliche
Vertretung eigenmächtig Schilder anbringt mit Regeln?
Kann ein Mieter dazu gezwungen werden eine selbstschließende
Haustür (ohne Schlüssel natürlich nicht zu öffnen und der
einzige Zu-/Ausgang) steht’s abzuschließen. Ist so etwas mit
Brandschutzrichtlinien zu vereinbaren?

Mit Brandschutz hat das vermutlich nichts zu tun,ich vermute aus Gründen des Einbruchschutzes. Wer und wie, kann das Verschließen kontrolliert werden?

Gibt es Richtlinien im Bezug auf ein Mängelschreiben?
In wie weit muss der Mieter für Verschleißschäden aufkommen
wenn Geräte oder Armaturen vom Mieter gestellt wurden?

In aller Regel kauft der Vermieter die Armaturen. Aus welchem Grund kauft das der Mieter?

Wenn Schimmel im einem Bad (aus baulichen Gründen ohne Fenster
sondern mit Abzug) auftritt, kann dann der Mieter haftbar
gemacht werden?

Wenn der Mieter den Abluftventilator nicht oder zu kurz einschaltet und dadurch Schimmel entsteht würde ich sagen, der Mieter ist haftbar.

Auch wenn der VM die das Bad nicht gefliest sonder mit einer
(vermutlich nur wasserabweisenden) Farbe/Lack gestrichen hat.

Hallo Mario Mutant!

Kann ein Mieter dazu gezwungen werden eine selbstschließende
Haustür (ohne Schlüssel natürlich nicht zu öffnen und der
einzige Zu-/Ausgang) steht’s abzuschließen. Ist so etwas mit
Brandschutzrichtlinien zu vereinbaren?

Dazu gibt es leider noch keine eindeutigen Urteile. Ich habe in einem ähnlichen Fall bei der örtlichen Feuerwehr angefragt, wie die zu so etwas stünde. Die Auskunft lautete, dass Brandschutzverordnungen etc. nicht für private Gebäude, sondern vielmehr nur für öffentliche Gebäude gelten.

Die Eingabe von „Hausordnung Tür verschließen“ bei google.de ergab schon diesen Link:

http://dittmann-wohnungsverwalter.de/index2.php?opti…

Vielleicht hilft er Dir ja weiter oder Du googlest noch etwas.

In einem fiktiven Fall könnte der Mieter sich ja nicht daran halten und einfach mal die Mahnung des Vermieters abwarten. Es könnte sehr gut sein, dass der sich nämlich nicht auf dieses dünne Eis begeben will…

Grüße

Schildmann

Natürlich wurden die Amaturen vom Vermieter gestellt. Entschuldigung für den Fehler.

Die beauftragte Kontrollperson könnte unter anderem aus Beruflichen Gründen zu verschiedenen Zeiten anwesend sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]