Hallo,
angenommen, eine Kaffeemaschine geht nach Ablauf der Garantie kaputt. Man sendet sie nach Absprache an den Service des Handelsunternehmen. Von dort bekommt man das Angebot, ein Tauschgerät für 62 € zu liefern (Neupreis 89 €). Man nimmt dieses Angebot an und bekommt das Tauschgerät. Dieses wäre von Anfang an nicht funktionsfähig. Man sendet dieses wiederum an den Services. Darauf bekäme man die Antwort, dass die Garantie abgelaufen sei und bietet erneut ein Tauschgerät für 62 € an. Hat man für solch ein Tauschgerät, für das man ja 62 € bezahlt hat keinen Anspruch auf Mängelgewährleistung? Wenn nein, gäbe es einen anderen Rechtsanspruch?
Gruß
Otto