Mängelgutachten

Hallo

wie hat man sich eigentlich zu verhalten, wenn man ein Mängelgutachten (Zahnersatz) hat machen lassen und man ist mit dem Ergebnis des Gutachters nicht einverstanden?
Es gibt ja auch Obergutachter, aber ich weiß nicht wie man da vorgeht und ob oder wer diesen beantragt und bezahlt?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Hallo Zehra
Jedes Gutachten, das Du in Auftrag gibst, musst Du selber bezahlen. Egal, ob beim Gutachter oder Obergutachter.
Meistens sind diese vom Patienten gewünschten/angeforderten Gutachten sowieso nicht das Schwarze unterm Fingernagel wert, weil ein relevantes Gutachten immer von der entsprechenden Stelle von einem unabhängigen Gutachter gewünscht wird, den die Stelle selber aussucht, damit keine „Gefälligkeits-Gutachten“ ins Haus stehen, die ja immer zu befürchten sind, wenn der Patient und der Behandler sich schon kennen.
Gruß,
Branden

Hallo Branden
also bei mir war es bis jetzt so, dass ich eine Brücke eingesetzt bekommen habe, die mir anfangs ziemliche Probleme machte. Da mein damaliger Zahnarzt es nach Wochen nicht in den Griff bekam mich Schmerzfrei zu machen, ging ich nach einem weiteren Horrorwochenende zu einem anderen. Dieser machte Röntgenbilder und schickte mich ins Krankenhaus zu einer Wurzel Op. Danach war ich Schmerzfrei. Was ich als Patient jedoch nicht wusste hatte ich bereits eine Paradontose mit einer Taschentiefe von 6 mm.
Laut Gesetzgeber darf jedoch kein Zahnarzt einen Zahnersatz einsetzen wenn der Patient Entzündungen oder Paradontose hat. Dieses hätte der damalige Zahnarzt ja sehen müssen.
Ich habe bereits die notwendigen Vorbehandlungen der Paradontose machen lassen und vielleicht kann man sich vorstellen wie die Brücke aussieht. Die Wirtschaftlichkeit ist nicht erfüllt, da die Krone beim zurückziehen des Zahnfleischeises den Zahnhals frei gibt, weist die Krone auch keinen Schutz mehr auf und muss evtl. früher gewechselt werden als es eigentlich der Sinn wäre, hätte man dieses Ordentlich von anfang an gemacht.
Den Schaden habe also nicht nur ich sondern eigentlich auch die Krankenkasse.
Dann verlangte ich ein Mängelgutachten.
Aus irgendwelchen mir unterklärlichen Gründen schrieb dieser in die Bewertung das alles in Ordnung wäre und zugleich eine systematische Paradontose Behandlung nicht notwendig wäre. Erstens ist dieser Gutachter kein Gutachter für Paradontose und zweitens schrieb er im gleichen Satz das er 3 bis 4 mm festgestellt hätte.
Könnte ja sein das die beiden Partien sich gekannt haben, vielleicht, oder?
Als Patient fühle ich mich echt verarscht und würde gerne einen weiteren Gutachter hinzuziehen. Mir ist die Vorgehensweise jedoch unbekannt da ich so einen Fall nie hatte.
Wenn ich der Krankenkasse nun schreibe warum ich eine weitere Begutachtung wünsche und diese dann einen Obergutachter beauftragen, zahle ich den dann auch selbst?
Wie kann man sich dann als Patient überhaupt gegen Pfuscharbeit wehren?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Schließlich muss ich mich ja auch an die Gesetze halten, und wenn nicht, so kann ich mit Einbußen rechnen.
Ich finde es echt ungeheuerlich was sich so manche Berufsgruppen alles erlauben können.
Viele Grüße
Zehra

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Hi Zehra

Wenn ich der Krankenkasse nun schreibe warum ich eine weitere
Begutachtung wünsche und diese dann einen Obergutachter
beauftragen, zahle ich den dann auch selbst?

Wahrscheinlich nicht, aber ich würde nicht direkt schreiben, dass ich ein weiteres Gutachten wünsche oder eine Begutachtung. Das KÖNNTE Dir dann später wieder als „Bestellung“ ausgelegt werden und womöge kostenpflichtig enden.

Wie kann man sich dann als Patient überhaupt gegen
Pfuscharbeit wehren?
Welche Möglichkeiten habe ich?

Du könntest zu einem Rechtsanwalt gehen, der spezialisiert auf MEDIZINSCHÄDEN ist. In Deinem Fall noch besser zu einem, der auf ZAHNMEDIZINSCHÄDEN spezialisiert ist.
In Berlin kenne ich einen für ersteres, aber nicht für letzteres.

Gruß,
Branden

Hallo Branden
danke erstmal für deine Antworten, ich bin echt froh wenn mir jemand dazu einen Ratschlag geben kann!
für deinen Vorschlag mit dem Rechtsanwalt ist mit Sicherheit eine Rechtschutzversicherung notwendig, und die habe ich momentan leider nicht.
Gehts auch irgendwie ohne?
Nochmals vielen vielen Dank
Gruß Zehra

Hi Zehra

für deinen Vorschlag mit dem Rechtsanwalt ist mit Sicherheit
eine Rechtschutzversicherung notwendig, und die habe ich
momentan leider nicht.
Gehts auch irgendwie ohne?

Nun ja, wie immer bei Anwälten - wenn Du die Sache gewinnst, muss Dein Gegner als Verlierer alles zahlen.
Wenn Du allerdings verlierst, dann verlierst Du richtig (viel Geld).
Es ist also ein va-banque-Spiel, wenn Du KEINE Rechtschutzversicherung hast.
Gruß,
Branden

Hallo Zehra,

wenn ich das richtig verstanden habe, so hast du eine Brücke bekommen, die eingesetzt wurde und dann an den Pfeilerzähnen aus welchem Grund auch immer Schmerzen hervorgerufen hat. Dann bist du zur Krankenkasse gegangen und hast deinem Sachbearbeiter gesagt, dass du mit der Arbeit nicht zufrieden bist, weil du Schmerzen bekommen hast. Dann hat die Krankenkasse das Verfahren einer sogenannten Mängelrüge eingeleitet. Ist das bis hierhin richtig? Wenn du dieses Verfahren eingeleitet hättest, hättest du auch die Musik sprich die Kosten zahlen müssen. Oder?

Lassen wir erst mal das Ergebnis der Begutachtung und die Begutachtung selber aussen vor. Wenn du damit nicht einverstenden bist, so solltest du nicht sofort mit dem RA drohen. Das kannst du immer noch. Es gibt elegantere Wege, wo wirklich der Sachlage ohne irgendwelche Kosten für dich nachgegangen wird. Ich würde Kontakt mit der Patienten-Beratungsstelle bei der Zahnärztekammer resp. KZV in deinem Bundesland aufnehmen. Dort würde ich meine Sorgen vortragen, und ich garantiere dir, dass man der Sache nachgeht ohne Ansehen der Person (Zahnarztes). Und dann kommt wirlich alles auf den Tisch.

Wenn du bitte mitteilst, in welchem Bundesland und wenn in NRW, ob in Rheinland oder Westfalen, dann suche ich dir auch die Adresse heraus.

Tschüss
Bernd