Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Hallo,
ich hab mir gestern einen neuen Passat Variant TDI gekauft.
Der Verkäufer bietet mir jetzt zwei Dinge an:
Entweder ich kaufe bei ihm als Händler, allerdings nur, wenn ich eine Versicherung für seine Sachmängelhaftung (oder so ähnlich) kaufe. Die kommen dann in einigen Fällen (steht in den Bedingungen mit drin) und wenn alles so gemacht wurde wie es die Versicherung auch will, für den Schaden auf. Allerdings wird bei den Teilen, da mein Auto schon 130.000 km auf dem Buckel hat, nur 40 % der Kosten übernommen. Die Reparatur-Stunden werden komplett erstattet. Kosten tut das ganze 250 Euro für ein Jahr und 350 Euro für zwei Jahre.
Der andere Vorschlag war dann der Kauf bei ihm als Privatmann, allerdings ohne eben die Haftung für Sachmängel, die ein Händler seit Anfang 2002 übernehmen muss.

Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle machen oder gibt es grundsätzlich einige Dinge zu beachten. Ich bin um jeden Tipp dankbar, denn 250 bzw. 350 Euro sind ne Menge Holz.
Was meint ihr?
Danke und Grüsse,
Andi

Hi, bei diesen Versicherungen musst Du aufpassen. Die schreiben im Kleingedrucketem soviele Bedingungen rein, dass sie sich im Schadensfall meist rausreden können. Gruß - Ivo

Hallo Andi,

die Frage ist doch: Warum will er das nur so machen?

Er hat ein halbes Jahr Gewährleistung gesetzlich zu leisten. Eher sogar ein Jahr. (vertraglich geht bei Gebrauchtfahrzeugen eine Kürzung). Wenn es in Ordnung ist das Auto, dann braucht er das doch nicht befürchten. Also warum will er, dass du eine Versicherung abschließt (aml abgesehen davon, dass er Provision dafür bekommen wird)?

Gruß
Marco

Hallo Andi,
habe auch mal so eine Versicherung abgeschlossen. Schade ums Geld. Die Versicherung findet genügend Gründe, nicht zu zahlen. Ich wollte mein getreibe reparieren lassen. Sinnlos, ich hätte es einklagen müssen.
Außerdem kannst Du nicht einfach als Händler auftreten, wenn Du keiner bist. Das geht nur mit Gewerbeanmeldung. Kostet auch wieder Geld.
Da solltest Du Dich mal im Rechtsboard informieren.
Ich halte diese Vorschläge für eine linke Methode Dir Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wenn Du Händler bist, dann hat er auch keine Haftung. Auch was schönes für ihn.

Grüße
Raimund

Moin,

ich hab mir gestern einen neuen Passat Variant TDI gekauft.

Hast du ihn denn nun schon gekauft oder willst du das erst tun?
Wenn du schon gekauft hast, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben. Du hast hoffentlich einen Kaufvertrag, in dem die Gewährleistung geregelt ist. Bzw nicht geregelt ist, denn dann gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Das ist das beste was dir passieren kann. Auf Änderungen würde ich mich nicht einlassen, das wird wohl zu 99% zu deinen Ungunsten enden.
Eine zusätzliche Gebrauchtwagenversicherung rentiert sich nicht, da sie bei wirklich teuren Reparaturen schon irgendeine Klausel zu ihrem Vorteil finden wird.

Entweder ich kaufe bei ihm als Händler … Kauf bei ihm als :stuck_out_tongue:rivatmann

Findest du diese Angebote seriös? Willst du da wirklich kaufen? Wenn er sich schon beim Kauf so anstellt, wie soll das dann erst im Gewährleistungsfall aussehen?
Ich würde, wenn überhaupt, bei ihm als Händler kaufen. Die angebotene Zusatzversicherung ersetzt nicht seine Gewährleistungspflicht. Wenn er das Auto nicht ohne sie verkauft, dann sollte er sich einen anderen Käufer suchen.

Gruss
Nils

Hallo Marco,

Er hat ein halbes Jahr Gewährleistung gesetzlich zu leisten.

Gesetzlich hat er als Händler 2 Jahre Gewährleistung zu leisten. Diese kann allerdings bei gebrauchten Produkten auf 1 Jahr reduziert werden.

Gruß
Marco

Gruß

Friedrich

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Hallo,
ich halte das angebot schon für seriös. Der Verkäufer selbst hat nicht den Handel angemeldet. Läuft über seine Verlobte, weil er selbst nicht kann (anscheinend wegen Job) und er hat ne Handlungsvollmacht. Ist aber, wenn man mal genau hinschaut, bei den meisten so.
Er hat uns gesagt, daß es ihm ziemlich wurscht ist, wie wir das Auto kaufen. Aber verkaufen wird er es uns als Händler nur mit Abscluss dieser Versicherung, da sonst für ihn als quasi Weiterverkäufer des Leasingfahrzeugs nix bei rausspringt. Wenn er einen Schaden hat, muß er wieder einige KFZ verscheppern, bis er die Kohle wieder drin hat.
Den Kaufvertrag unterschrieben hab ich übrigens noch nicht. Hab mich falsch ausgedrückt. Sorry! Hab allerdings ne anzahlung geleistet und muß mich bis morgen entschieden haben, wie ich denn nu kaufen will.
Aber so grundsätzlich seh ich das schon alles ein, was der Mann uns erzählt hat und denke, daß er eben ne gute Möglichkeit gefunden hat, um Geld zu verdienen. Würd ich, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte, auch so machen.
Aber ich weiß: Erzählen kann der uns natürlich viel, wenn er will und vor allem können die das immer alle so tierisch seriös rüberbringen, daß Du denkst: „Na, das is a anständiger!“.
Aber davor bin ich nie gefeit.
Denke auch, daß sich die Versicherung im Schadensfall immer irgendwie rauswinden wird. Das Kleingedruckte im Versicherungvertrag ist ziemlich lang.
Danke für Eure Antworten.
Grüsse,
Andi

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Hallo Friedrich,

danke für deine Korrektur. Das ganze lässt sich in § 475 BGB nachlesen.

Gruß
Marco

Hallo Andi,

meine persönliche Meinung: Finger weg.

ich halte das angebot schon für seriös. Der Verkäufer selbst
hat nicht den Handel angemeldet.

Warum sollte er auch? :smile: Dadurch würde er ja in die Gewährleistungsfrist hineinrutschen, von der er sich als Unternehmer nicht befreien kann (§ 475 BGB).

Läuft über seine Verlobte, weil er selbst nicht kann

Warum sollte jemand kein Gewerbe anmelden können/dürfen? Gibt nicht wirklich Gründe dafür. Wenn es sich rentiert, macht er sich selbständig. Macht er es nicht, dann rentiert sich das Geschäft nicht. Warum macht er dann aber das Gewerbe als Zweiteinkunft?

(anscheinend wegen Job) und er hat
ne Handlungsvollmacht. Ist aber, wenn man mal genau hinschaut,
bei den meisten so.

Bei den meisten Autohändlern? Wo kaufst du denn ein?

Er hat uns gesagt, daß es ihm ziemlich wurscht ist, wie wir
das Auto kaufen.

Ist es ihm nämlich nicht. :smile: Sonst würde er keine Bedingungen veranstalten.

Aber verkaufen wird er es uns als Händler nur
mit Abscluss dieser Versicherung, da sonst für ihn als quasi
Weiterverkäufer des Leasingfahrzeugs nix bei rausspringt.

Wie… und für Leasingverträge gibt es neuerdings nichts mehr? :smile: Und Quasi heißt nicht, dass nichts bei rumkommt. Er hat einfach nur vor seiner Haftung Angst, weil er dafür keine Versicherung abgeschlossen hat.

Wenn er einen Schaden hat, muß er wieder einige KFZ
verscheppern, bis er die Kohle wieder drin hat.

Dein Problem? Will er das Auto verkaufen oder nicht?

Den Kaufvertrag unterschrieben hab ich übrigens noch nicht.

Bestens… siehe oben.

Aber so grundsätzlich seh ich das schon alles ein, was der
Mann uns erzählt hat und denke, daß er eben ne gute
Möglichkeit gefunden hat, um Geld zu verdienen. Würd ich, wenn
ich die Möglichkeit dazu hätte, auch so machen.

Leasingvertrag, Provision, Gewährleistungsvertrag, Provision oder Gewährleistungsausschluss… keine wirklich guten Alternativen, wenn man bedenkt, warum er denn jetzt das Auto unbedingt verkaufen will.

Ich würd es einfach lassen. Entweder er verkauft dir das Teil ohne Versicherung und verdient nicht extra oder aber er verkauft es ohne Haftungsausschluss. Was ist für dich denn die bessere Alternative?

Übrigens: Die Provision von 1 Gewährleistungsversicherung dürfte ihn nicht dazu bringen, zukünftig feudal zu leben. Also ist sein Argument eher schwammig. Bei 250 Euro Prämie bekommt er bestenfalls 100 Euro Provision. Viel gerechnet… hat er nur eine Gewinnspanne von 12,50 Euro (wenn er 8 verkaufen müsste?).

Komischer Händler.

Gruß
MArco