Kann ein Händler (bekannter großer Elektronikmarkt) verlangen, dass ich einen Geschirrspüler transportsicher verpacken muss? Ich habe das Gerät vor 2 Tagen geliefert bekommen und es ist defekt. Ich habe aber die gesamte Umverpackung Styropor und Folie gleich nach dem Auspacken entsorgt. Ich habe den Händler informiert, dass ich nicht weiss, wie ich das Gerät verpacken soll. Der Händler besteht aber auf eine transportsichere Verpackung, damit das Gerät von der Spedition sicher transportiert werden kann.
Hallo,
verweise ihn auf § 439 BGB und verlange die Lieferung eines mangelfreien Gerätes. In der Verpackung dieses Gerätes kann man dann ja das Defektgerät verpacken. Auf eine Reparatur muss man sich nicht einlassen. Hierzu heißt es im Gesetz:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Unabhängig davon heißt es:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Das ist eigentlich mehr als eindeutig. Aber versuchen tun es die „Geiz ist Geil“ Märkte immer wieder.
Gruß
S.J.
Hallo Steve,
danke für die schnelle Antwort. Das neue Gerät wird am gleichen Tag geliefert, an dem das defekte abgeholt wird. Ist also ein Austausch.
Da man die Folie des neuen Geschirrspüler aber nachdem man Sie entfernt hat nicht mehr benutzen kann, bleibt nur die obere und untere Styropor-Schale, die natürlich ggf. ohne Folie keinen Halt hat. Ich frag mich nur, ob der Händler mich bei einem Transportschaden in die Pflicht nehmen kann. Er schreibt: „Zudem sind Sie verpflichtet, die Ware für den Rücktransport angemessen zu verpacken. Sollten Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, so tragen Sie bitte Sorge für eine sichere Verpackung, die die Ware vor Beschädigungen durch Stoßen, Fallen oder ähnliche Einwirkungen während des Transportes schützt. Sollte die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung einen Schaden erleiden, müssten wir Ihnen den Schadensersatz entsprechend in Rechnung stellen. Bitte verpacken Sie die Rücksendung daher im eigenen Interesse sorgfältig.“
Wie sehen Sie das?
Viele Grüße,
Berit
Hallo,
Sorge für eine sichere Verpackung, die die Ware vor
Beschädigungen durch Stoßen, Fallen oder ähnliche Einwirkungen
während des Transportes schützt. Sollte die Ware aufgrund
einer mangelhaften Verpackung einen Schaden erleiden, müssten
wir Ihnen den Schadensersatz entsprechend in Rechnung stellen.
Bitte verpacken Sie die Rücksendung daher im eigenen Interesse
sorgfältig."Wie sehen Sie das?
ich halte das für eine unangemessene Abwälzung des Transportrisikos auf den Käufer.
Zu beachten wäre aber: Basiert der Austausch aufgrund der Gewährleistung, zu der der Verkäufer verpflichtet ist, oder aufgrund einer Garantie, die ein Dritter, z.B. der Hersteller eingeräumt hat. Im Rahmen einer Garantie wäre so etwas zulässig. Wenn aber der Mangel beim Verkäufer gerügt wurde, ist dieser in der Pflicht alles zu regeln. Daher würde ich ausschließlich den Verkäufer kontaktieren. Lass Dich nicht an Dritte verweisen. Auch das machen Media und Saturn sehr gerne.
Gruß und viel Erfolg. Sollten noch Fragen, zu diesem für Laien wirklich nicht einfachen Fachgebiet bestehen: Einfach melden.
Grüße
S.J.
Hallo,
der Mangel wurde sofort nach Lieferung des Gerätes beim Verkäufer angezeigt. Hat also nichts mit Garantie zu tun, sondern es ist die gesetzliche Gewährleistung. Das Gerät war ja von Anfang an kaputt und soll ausgetauscht werden.
Ich bin der Meinung, dass dann auch der Verkäufer, der den Austausch veranlasst, dafür sorgen muss, dass das defekte Gerät beim Transport durch die Spedition nicht beschädigt wird. Das Gerät wird schließlich nur zurück zum Verkäufer transportiert, nicht zum Hersteller. Ich habe keine Möglichkeit, so ein großes Gerät zu verpacken. Ich war nur verunsichert, wegen dieser Drohgebährde des Verkäufers.
Sehen Sie das abschließend genauso?
Gruß,
Berit
Hallo,
sorry wenn cih dem Händler recht geben muss - ja, das kann er. Die Geräte gehen zur Reparatur und anschliessend zurück als 2te Wahl in den Handel. Durch die Verpackung soll vermieden werden das weitere Schäden entstehen.
Frag doch mal bei dem Händler nach ob der dir eine große Kartonage zum verpacken hat?!
Gruß Martina
da solltest Du im Kleingedruckten Deines Vertrages nachlesen, dort müsste geregelt sein wer im Garantiefall für die tansportsichere Verpackung verantwortlich ist.
Wenn Du es bist hast Du das Gerät unter diesen Bedingungen gekauft und musst es verpacken.Wenn nichts dazu steht würde ich bei einer Verbraucherzentrale nachfragen.Auf keinen Fall auf unverpackten Transport bestehen.Transportschäden, welche dann zu erwarten sind gehen auf Deine Kosten.Du findest in umliegenden Geschäften aber bestimmt genug Material um den Geschirrspüler transportsicher zu verpacken.
Hallo,
Sehen Sie das abschließend genauso?
absolut.
Gruß
S.J.
da kann ich leider nicht helfen.
gruß candy**66