Hallo,
ich habe einen Sachverhalt, wo ich einen Rat gut gebrauchen kann. Angenommen Person A hat sich einen Radiowecker gekauft. Nach einer Woche geht das Radio noch, nicht aber der Wecker. Hat Person A ein Recht darauf das Geraet zurueckzugeben oder haette Person A ein Recht auf Minderung?
ich habe einen Sachverhalt, wo ich einen Rat gut gebrauchen
kann. Angenommen Person A hat sich einen Radiowecker gekauft.
Nach einer Woche geht das Radio noch, nicht aber der Wecker.
Hat Person A ein Recht darauf das Geraet zurueckzugeben oder
haette Person A ein Recht auf Minderung?
Die FAQ:1152 müsste die Frage schon beantworten. Aber grundlegend erfüllt der Radiowecker nur noch einen Teil der Funktionalität während man für den vollen Funktionsumfang bezahlt hat.
für die Beantwortung der Frage wäre noch wichtig, ob derjenige sich den Radiowecker in einem Geschäft oder von einer Provatperson gekauft hat. Ebay wird ja immer beliebter …