Mängelkosten?

Hallo,
bei einem Auszug aus einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, ist während der Übergabe ein Mangel festgestellt worden.

An 2 Wänden ist die Farbe abgegangen, d. h. dort ist nun ein dunkler Fleck zu sehen. An beiden Wänden standen ein Bett bzw. eine Luftmatratze, die die Tapete aufgescheuert haben.

Nun möchte der Vermieter das selbst beheben, und die Kosten mit der Kaution (in Höhe von 520 Euro) verrechnen.

Nun die Frage:
Was wird das instandsetzen höchstens kosten?
Mit welchen Kosten muß man hier nun rechnen?

Der Vermieter nannte keinen Betrag, und sagte das er erst schauen müsste. Erwähnte aber auch schon das er die Arbeit auch bezahlt haben möchte. Zur Größe der Wände: Es sind 2 kleine Wände, das Zimmer war knapp 20 qm groß.

Es wurde bei der Übergabe (beim Auszug) nichts schriftlich festgehalten.

Ciao,
Nic

Hallo,
bei einem Auszug aus einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, ist
während der Übergabe ein Mangel festgestellt worden.

An 2 Wänden ist die Farbe abgegangen, d. h. dort ist nun ein
dunkler Fleck zu sehen. An beiden Wänden standen ein Bett bzw.
eine Luftmatratze, die die Tapete aufgescheuert haben.

Nun möchte der Vermieter das selbst beheben, und die Kosten
mit der Kaution (in Höhe von 520 Euro) verrechnen.

Nun die Frage:
Was wird das instandsetzen höchstens kosten?
Mit welchen Kosten muß man hier nun rechnen?

Der Vermieter nannte keinen Betrag, und sagte das er erst
schauen müsste. Erwähnte aber auch schon das er die Arbeit
auch bezahlt haben möchte. Zur Größe der Wände: Es sind 2
kleine Wände, das Zimmer war knapp 20 qm groß.

Es wurde bei der Übergabe (beim Auszug) nichts schriftlich
festgehalten.

Hallo Nicole,

rechne mal 20 qm x 3 = 60 qm à 4 € pro qm-Fläche = ca. 240 € Ersatz. In dem Betrag sind bereits Personalkosten/Arbeitslöhne eines Privatmannes enthalten. Der Multiplikationsfaktor 3 entspricht in etwa der Fläche - Wände und Decken - eines Raumes, der zu streichen ist. Du hast aber hier auch das Recht, die Arbeiten selbst vorzunehmen.

Grüsse Günter

Ciao Günter!

Nein, die 20 qm bezogen sich auf das ganze Zimmer.
Der Vermieter wird aber nur 2 (von 4) Wänden streichen, ohne Decke. Wie müsste ich dann rechnen? Demnach müsste es doch dann die Hälfte sein, also ca. 120 Euro, oder? Oder weniger, weil ja ohne Decke?
Gibt es irgendwo eine Regelung mit einem Satz, z. B. die Farbe darf maximal soviel kosten und die Arbeit soviel?

Danke dir!
Nic

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Ciao Günter!

Nein, die 20 qm bezogen sich auf das ganze Zimmer.
Der Vermieter wird aber nur 2 (von 4) Wänden streichen, ohne
Decke. Wie müsste ich dann rechnen? Demnach müsste es doch
dann die Hälfte sein, also ca. 120 Euro, oder? Oder weniger,
weil ja ohne Decke?
Gibt es irgendwo eine Regelung mit einem Satz, z. B. die Farbe
darf maximal soviel kosten und die Arbeit soviel?

Hallo,

dann sind etwa die Hälfte der Fläche zu rechnen. Die 4 € bleiben als Ansatz. Dort sind die Arbeitskosten und die Farbe bereits enthalten.

Man kann die Kosetn auch aufteilen. Allerdings darf der VM nicht mehr als 10 € pro Std. verlangen, keine Mehrwertsteuer abrechnen und die Farbe muss im üblichen Rahmen liegen. Eine Sezialfarbe darf er nicht verwenden, wenn es vorher keine Spezialfarbe gegeben hat.

Grüsse Günter

Danke dir!
Nic

Hallo,
bei einem Auszug aus einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, ist
während der Übergabe ein Mangel festgestellt worden.

An 2 Wänden ist die Farbe abgegangen, d. h. dort ist nun ein
dunkler Fleck zu sehen. An beiden Wänden standen ein Bett bzw.
eine Luftmatratze, die die Tapete aufgescheuert haben.

Nun möchte der Vermieter das selbst beheben, und die Kosten
mit der Kaution (in Höhe von 520 Euro) verrechnen.

Nun die Frage:
Was wird das instandsetzen höchstens kosten?
Mit welchen Kosten muß man hier nun rechnen?

Der Vermieter nannte keinen Betrag, und sagte das er erst
schauen müsste. Erwähnte aber auch schon das er die Arbeit
auch bezahlt haben möchte. Zur Größe der Wände: Es sind 2
kleine Wände, das Zimmer war knapp 20 qm groß.

Es wurde bei der Übergabe (beim Auszug) nichts schriftlich
festgehalten.

Hallo Nicole,

rechne mal 20 qm x 3 = 60 qm à 4 € pro qm-Fläche = ca. 240 €
Ersatz. In dem Betrag sind bereits Personalkosten/Arbeitslöhne
eines Privatmannes enthalten. Der Multiplikationsfaktor 3
entspricht in etwa der Fläche - Wände und Decken - eines
Raumes, der zu streichen ist. Du hast aber hier auch das
Recht, die Arbeiten selbst vorzunehmen.

Grüsse Günter

Hallo Günter!

Vielen Dank für die Hilfe, es hat mir sehr geholfen.
Ich hätte vielleicht noch eine letzte Frage:

Wieso darf der VM nicht mehr als 10 Euro pro Std. verlangen? Wo ist das geregelt? Bräuchte irgendwas schriftliches, denn ich denke das der VM mehr ansetzen wird, wenn er jetzt schon von ca. 40 Euro(!) Arbeitskosten pro Std. spricht.

Danke dir nochmals!
Nic

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Hallo Günter!

Vielen Dank für die Hilfe, es hat mir sehr geholfen.
Ich hätte vielleicht noch eine letzte Frage:

Wieso darf der VM nicht mehr als 10 Euro pro Std. verlangen?
Wo ist das geregelt? Bräuchte irgendwas schriftliches, denn
ich denke das der VM mehr ansetzen wird, wenn er jetzt schon
von ca. 40 Euro(!) Arbeitskosten pro Std. spricht.

Hallo,

in dieser Höhe anerkennen die meisten Amtsgerichte den Stundenlohn. $0 € Stundenlohn ist keine Frechheit, das ist schon unverschämt und muss nicht anerkannt werden. Welche Sätze anerkannt werden kann Dir meist der örtlich zuständige Mieterverein oder ein Anwalt erklären.

Grüsse Günter