jemand wohnte in einem sanierten Reihenhaus einer großen Wohnungsgesellschaft. Der Mieter hat wegen Umzug das Reihenhaus am 01.11.04 abgegeben. Der Hausmeister hat einen Endabnahmebericht ohne Mängel erstellt. In dem Haus wurde vor dem Auszug durch den Mieter der Flur neu gespachtelt, da er die Fliesen entfernen mußte.Das Haus stand nun 3 Monate leer. Jetzt plötzlich soll das Haus neu vermietet werden, dadurch hat jetzt die Wohnungsgesellschaft festgestellt, das der Boden Risse hat und teilweise wieder hoch gekommen ist. Die Wohnungsgesellschaft trat nun an den Vormieter heran ( 3 Monate später!), und forderte ihn nun auf die Mängel zu beseitigen.
Nebenbei ist auch der Fussboden im Wohnzimmer gerissen, obwohl der Vormieter dort gar nichts gemacht hat. Ein Jahr vorher wurde das alles durch die Wohnungsgesellschaft selbst saniert.
Wahrscheinlich passierte das, da 3 Monate lang nicht geheizt wurde.
Der Vormieter möchte sich aber gerne absichern, und möchte nun gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat die Wohnungsgesellschaft trotz Endabnahmebericht noch die Möglichkeit diese Forderung zu stellen ?
der Mieter sollte auf die Wohnungsübergabe an den Hausmeister, dessen uneingeschränkte Schlüsselübernahme und auch den langen Zeitraum, zu dem sich die Gesellschaft nicht gemeldet hat verweisen. Forderungen sollten auf jeden Fall mit dem Hinweis „unbegründet“ zurückgewiesen werden. Kein Eingehen auf etwaige Schriftsätze vornehmen. Hier ist ein Rechtsstreit abzusehen. Daher unverzüglich einen Mieterverein oder einen Anwalt aufsuchen.
Gruss Günter
jemand wohnte in einem sanierten Reihenhaus einer großen
Wohnungsgesellschaft. Der Mieter hat wegen Umzug das
Reihenhaus am 01.11.04 abgegeben. Der Hausmeister hat einen
Endabnahmebericht ohne Mängel erstellt. In dem Haus wurde vor
dem Auszug durch den Mieter der Flur neu gespachtelt, da er
die Fliesen entfernen mußte.Das Haus stand nun 3 Monate leer.
Jetzt plötzlich soll das Haus neu vermietet werden, dadurch
hat jetzt die Wohnungsgesellschaft festgestellt, das der Boden
Risse hat und teilweise wieder hoch gekommen ist. Die
Wohnungsgesellschaft trat nun an den Vormieter heran ( 3
Monate später!), und forderte ihn nun auf die Mängel zu
beseitigen.
Nebenbei ist auch der Fussboden im Wohnzimmer gerissen, obwohl
der Vormieter dort gar nichts gemacht hat. Ein Jahr vorher
wurde das alles durch die Wohnungsgesellschaft selbst saniert.
Wahrscheinlich passierte das, da 3 Monate lang nicht geheizt
wurde.
Der Vormieter möchte sich aber gerne absichern, und möchte nun
gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat die
Wohnungsgesellschaft trotz Endabnahmebericht noch die
Möglichkeit diese Forderung zu stellen ?
der Mieter sollte auf die Wohnungsübergabe an den Hausmeister,
dessen uneingeschränkte Schlüsselübernahme und auch den langen
Zeitraum, zu dem sich die Gesellschaft nicht gemeldet hat
verweisen. Forderungen sollten auf jeden Fall mit dem Hinweis
„unbegründet“ zurückgewiesen werden. Kein Eingehen auf etwaige
Schriftsätze vornehmen. Hier ist ein Rechtsstreit abzusehen.
Daher unverzüglich einen Mieterverein oder einen Anwalt
aufsuchen.
Also verstehe ich das richtig, dass der Mieter im Recht ist?
Oder kann der Vermieter eigene Bestimmungen haben?
Schönen Gruß,
Diana
Gruss Günter
jemand wohnte in einem sanierten Reihenhaus einer großen
Wohnungsgesellschaft. Der Mieter hat wegen Umzug das
Reihenhaus am 01.11.04 abgegeben. Der Hausmeister hat einen
Endabnahmebericht ohne Mängel erstellt. In dem Haus wurde vor
dem Auszug durch den Mieter der Flur neu gespachtelt, da er
die Fliesen entfernen mußte.Das Haus stand nun 3 Monate leer.
Jetzt plötzlich soll das Haus neu vermietet werden, dadurch
hat jetzt die Wohnungsgesellschaft festgestellt, das der Boden
Risse hat und teilweise wieder hoch gekommen ist. Die
Wohnungsgesellschaft trat nun an den Vormieter heran ( 3
Monate später!), und forderte ihn nun auf die Mängel zu
beseitigen.
Nebenbei ist auch der Fussboden im Wohnzimmer gerissen, obwohl
der Vormieter dort gar nichts gemacht hat. Ein Jahr vorher
wurde das alles durch die Wohnungsgesellschaft selbst saniert.
Wahrscheinlich passierte das, da 3 Monate lang nicht geheizt
wurde.
Der Vormieter möchte sich aber gerne absichern, und möchte nun
gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat die
Wohnungsgesellschaft trotz Endabnahmebericht noch die
Möglichkeit diese Forderung zu stellen ?
der Mieter sollte auf die Wohnungsübergabe an den Hausmeister,
dessen uneingeschränkte Schlüsselübernahme und auch den langen
Zeitraum, zu dem sich die Gesellschaft nicht gemeldet hat
verweisen. Forderungen sollten auf jeden Fall mit dem Hinweis
„unbegründet“ zurückgewiesen werden. Kein Eingehen auf etwaige
Schriftsätze vornehmen. Hier ist ein Rechtsstreit abzusehen.
Daher unverzüglich einen Mieterverein oder einen Anwalt
aufsuchen.
Also verstehe ich das richtig, dass der Mieter im Recht ist?
Oder kann der Vermieter eigene Bestimmungen haben?
Hallo Diana,
wenn ich es richtig verstanden habe hat der Hausmeister in Vertretung des Unternehmens die Wohnungsübergabe vorgenommen und keine Mängel festgehalten. Sodann hat sich das Unternehmen drei Monate nicht gemeldet. Hier ist von eine ordnungsgemässen Wohnungsübergabe auszugehen. Der Vermieter/die Gesellschaft kann nach eine ordnungsgemäss erfolgten Wohnungsübergabe anschliessend keine Mängel mehr geltend machen ( ich erlebe es oft in der Praxis, dass entweder noch am selben Tag, innerhalb einer Stunde nach der Wohnungsübergabe (schriftliches Protokoll) oder später angeblich jetzt erst entdeckte Mängel nachgeschoben werden sollen ).
Hier gibt es ein Urteil in dieser Sache: „Der Mieter kann später nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden, die nicht im Übergabeprotokoll stehen BGH NJW 83, 446 )“. Ein weiteres Urteil" Der Vermieter kann auch nicht einwenden, dass bestimmte Mängel bei der Besichtigung / Wohnungsübergabe nicht zu erkennen waren LG Braunschweig WM 97, 470."
Gruss Günter
Gruss Günter
jemand wohnte in einem sanierten Reihenhaus einer großen
Wohnungsgesellschaft. Der Mieter hat wegen Umzug das
Reihenhaus am 01.11.04 abgegeben. Der Hausmeister hat einen
Endabnahmebericht ohne Mängel erstellt. In dem Haus wurde vor
dem Auszug durch den Mieter der Flur neu gespachtelt, da er
die Fliesen entfernen mußte.Das Haus stand nun 3 Monate leer.
Jetzt plötzlich soll das Haus neu vermietet werden, dadurch
hat jetzt die Wohnungsgesellschaft festgestellt, das der Boden
Risse hat und teilweise wieder hoch gekommen ist. Die
Wohnungsgesellschaft trat nun an den Vormieter heran ( 3
Monate später!), und forderte ihn nun auf die Mängel zu
beseitigen.
Nebenbei ist auch der Fussboden im Wohnzimmer gerissen, obwohl
der Vormieter dort gar nichts gemacht hat. Ein Jahr vorher
wurde das alles durch die Wohnungsgesellschaft selbst saniert.
Wahrscheinlich passierte das, da 3 Monate lang nicht geheizt
wurde.
Der Vormieter möchte sich aber gerne absichern, und möchte nun
gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat die
Wohnungsgesellschaft trotz Endabnahmebericht noch die
Möglichkeit diese Forderung zu stellen ?
vielen Dank für Deine Ratschläge.
Ich denke, der Mieter ist jetzt für die bevorstehende Auseinandersetzung gewappnet.
Schönen Gruß,
Diana
der Mieter sollte auf die Wohnungsübergabe an den Hausmeister,
dessen uneingeschränkte Schlüsselübernahme und auch den langen
Zeitraum, zu dem sich die Gesellschaft nicht gemeldet hat
verweisen. Forderungen sollten auf jeden Fall mit dem Hinweis
„unbegründet“ zurückgewiesen werden. Kein Eingehen auf etwaige
Schriftsätze vornehmen. Hier ist ein Rechtsstreit abzusehen.
Daher unverzüglich einen Mieterverein oder einen Anwalt
aufsuchen.
Also verstehe ich das richtig, dass der Mieter im Recht ist?
Oder kann der Vermieter eigene Bestimmungen haben?
Hallo Diana,
wenn ich es richtig verstanden habe hat der Hausmeister in
Vertretung des Unternehmens die Wohnungsübergabe vorgenommen
und keine Mängel festgehalten. Sodann hat sich das Unternehmen
drei Monate nicht gemeldet. Hier ist von eine ordnungsgemässen
Wohnungsübergabe auszugehen. Der Vermieter/die Gesellschaft
kann nach eine ordnungsgemäss erfolgten Wohnungsübergabe
anschliessend keine Mängel mehr geltend machen ( ich erlebe es
oft in der Praxis, dass entweder noch am selben Tag, innerhalb
einer Stunde nach der Wohnungsübergabe (schriftliches
Protokoll) oder später angeblich jetzt erst entdeckte Mängel
nachgeschoben werden sollen ).
Hier gibt es ein Urteil in dieser Sache: „Der Mieter kann
später nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden, die
nicht im Übergabeprotokoll stehen BGH NJW 83, 446 )“. Ein
weiteres Urteil" Der Vermieter kann auch nicht einwenden, dass
bestimmte Mängel bei der Besichtigung / Wohnungsübergabe nicht
zu erkennen waren LG Braunschweig WM 97, 470."
Gruss Günter
Gruss Günter
jemand wohnte in einem sanierten Reihenhaus einer großen
Wohnungsgesellschaft. Der Mieter hat wegen Umzug das
Reihenhaus am 01.11.04 abgegeben. Der Hausmeister hat einen
Endabnahmebericht ohne Mängel erstellt. In dem Haus wurde vor
dem Auszug durch den Mieter der Flur neu gespachtelt, da er
die Fliesen entfernen mußte.Das Haus stand nun 3 Monate leer.
Jetzt plötzlich soll das Haus neu vermietet werden, dadurch
hat jetzt die Wohnungsgesellschaft festgestellt, das der Boden
Risse hat und teilweise wieder hoch gekommen ist. Die
Wohnungsgesellschaft trat nun an den Vormieter heran ( 3
Monate später!), und forderte ihn nun auf die Mängel zu
beseitigen.
Nebenbei ist auch der Fussboden im Wohnzimmer gerissen, obwohl
der Vormieter dort gar nichts gemacht hat. Ein Jahr vorher
wurde das alles durch die Wohnungsgesellschaft selbst saniert.
Wahrscheinlich passierte das, da 3 Monate lang nicht geheizt
wurde.
Der Vormieter möchte sich aber gerne absichern, und möchte nun
gerne wissen, wie es rechtlich aussieht. Hat die
Wohnungsgesellschaft trotz Endabnahmebericht noch die
Möglichkeit diese Forderung zu stellen ?