Mängelliste nicht rechtzeitig abgearbeitet

Nach der Wohnungsübergabe einer Eigentumswohnung, bei der eine Mängelliste gefertigt wurde und ein Datum festgesetzt wurde, bis wann alle Mängel abgestellt werden, wurde nicht eingehalten.

Der Urlaub ist nun vorbei und verschiedene Mängel wurden nicht abgearbeitet.

Wie kann man nun vorgehen um die Verkäufer unter Druck zu setzten?
Sollte man einen Brief schreiben, mit der Maßgabe, das bis zur erbrachten Leistung ein Schadensanspruch von täglich 150 € fällig werden???

Schreiben kann man viel.

wie wäre es mit einem Gang zu einem Anwalt?

vnA

Wie kann man nun vorgehen um die Verkäufer unter Druck zu setzten?

Wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, hat man wenig Möglichkeiten. Man sollte einen Anwalt einschalten

Sollte man einen Brief schreiben, mit der Maßgabe, das bis zur
erbrachten Leistung ein Schadensanspruch von täglich 150 € fällig werden???

Ist denn tatsächlich ein nachweisbarer Schaden entstanden ? Ansonsten wäre es eher eine Konventionalstrafe, die hätte aber im Vertrag vereinbart werden müssen. Wie gesagt, hier muß ein Fachmann ran.

Hallo,

dem Grunde nach befindet sich der Verkäufer wegen Überschreitung der Mängelbeseitigungsfrist bereits in Verzug. Einschreiben mit Rückschein, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Angemessen sind i.d.R. 14 Tage. Ausnahmen: z.B. Gefahr im Verzug (mangelhafte Elektroinstallation und Brandgefahr), hier wäre kürzere Frist möglich. Oder vorübergehende Unmöglichkeit, z.B. Frost, der eine Mangelbeseitigung an der Außenwand verhindert ==> Längere Nachfrist setzen.

Ersatzvornahme durch Dritten nach Ablauf der Nachfristsetzung ankündigen.

Schadenersatz, sofern Schaden vorhanden und nachweisbar, ankündigen und die voraussichtliche Höhe mitteilen. Beispiel: Aufgrund mangelhafter E-Installation keine Küchenherdbenutzung möglich ==> Mehraufwendungen für Essen in Gaststätte. Oder Heizung geht nicht ==> Mehraufwendungen für Elektroheizlüfter etc.

Nach Ablauf der Nachfrist (Rückschein eingetroffen und Erhalt des Schreibens sind bestätigt?) Ersatzvornahmen ausführen lassen und parallel Anwalt einschalten. Die Ausgaben müssen voraussichtlich eingeklagt werden, da sollte man spätestens fachliche Unterstützung hinzuziehen.

In den meisten Fällen wird eine Antwort auf Einschreiben erfolgen, dann kann man möglicherweise noch ohne Anwalt Vereinbarungen treffen und Ergebnis erzielen.

Franz